Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool ist verfassungswidrig

01.01.2012

Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool ist verfassungswidrig

Mit Urteilen vom 18.09.2008 (Az.: 2 C 3.07 und 2 C 8.07) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool, die das Berliner "Stellenpoolgesetz" vorsieht, verfassungswidrig ist. Diejenigen Beamten, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch den Wegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist, werden nachdem Gesetz zum Stellenpool versetzt. Die Beamten verlieren durch die Versetzung ihr bisheriges Amt, ohne beim Stellenpool ein neues Amt zu erhalten.

Sie werden stattdessen nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Berliner Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit fortgebildet oder umgeschult. Dies verstoße gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt übertragen werden müsse, in dem er amtsangemessen zu beschäftigen sei. Den zum Stellenpool versetzten Beamten werde ein solches Amt auf Dauer oder jedenfalls ohne absehbare zeitliche Begrenzung vorenthalten.

In den beiden entschiedenen Fällen durfte das Bundesverfassungsgericht das Berliner Stellenpoolgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung seiner Verfassungsmäßigkeit nicht vorlegen, weil die Versetzungen schon wegen einer Verletzung der Mitwirkungsrechte des Personalrats aufzuheben waren.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht