Kinderkrippe im Wohngebiet ist zulässig

01.01.2012

Kinderkrippe im Wohngebiet ist zulässig

Am 11.09.2008 (Az.: 2 C 186/08) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass Kinderkrippen grundsätzlich auch in reinen Wohngebieten zulässig sind. Das Gericht betonte, dass Kinderkrippen die Wohnbebauung sozialadäquat ergänzten und deswegen von den Nachbarn hinzunehmen seien.

Im vorliegenden Fall hatten sich die Nachbarn einer geplanten Kinderkrippe gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Kreisstadt Merzig gewandt, mit dem die Einrichtung einer Kinderkrippe in einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude im reinen Wohngebiet ermöglicht werden soll. Der Normenkontrollantrag der Nachbarn wurde durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Niemand habe einen Anspruch darauf, von jeglicher Veränderung einer vorhandenen städtebaulichen Nutzungssituation im Umfeld des eigenen Anwesens verschont zu bleiben, so die Richter.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht