Zweite Änderung der Chemikalien-Verbotsordnung wurde verabschiedet

01.01.2012

Zweite Änderung der Chemikalien-Verbotsordnung wurde verabschiedet

Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung werden die Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die zum Teile eine bis zu 20.000fache Klimaschädlichkeit gegenüber CO² haben, deutlich verschärft. Den Industrie- und Handelskammern sowie Innungen wird die Kompetenz, die notwendigen Bescheinigungen über Sachkundenachweise des Personals für den Umgang mit F-Gasen auszustellen, übertragen.

Künftig unterliegen die F-Gase, die insbesondere als Kältemittel und im Brandschutz eingesetzt werden, schärferen Sicherheitsbestimmungen, die einen Austritt in die Atmosphäre und damit eine Klimaschädigung verhindern sollten. Mit der Beschlussfassung vom 26.06.20080 übernimmt die große Koalition Vorschläge des Bundesrates, die die Verordnung in der Praxis flexibler anwendbar gestalten sollen.