Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt

01.01.2012

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen eines Stadtentwicklungsprojekts in Flensburg wurde von der EU-Kommission eingestellt. Es ging dabei um einen Grundstücksverkauf durch die Stadtwerke Flensburg für Stadtentwicklungszwecke.

Die Stadtwerke, ein Tochterunternehmen der Stadt Flensburg, hatten an einen privaten Bauträger ein Grundstück verkauft, auf dem ein Gebäude errichtet werden sollte, das bestimmten Bedürfnissen der Stadtentwicklung entsprach. Abgesehen von einer einfachen Absichtserklärung, enthält der Kaufvertrag keine verbindliche Verpflichtung des Bauträgers zur Errichtung des geplanten Gebäudes. Der Stadt Flensburg werde lediglich ein Rückkaufrecht für das Grundstück eingeräumt, für den Fall, dass das Projekt nicht durchgeführt wird.

Ein solcher Grundstückskaufvertrag kann nach Ansicht der Kommission weder als öffentlicher Bauauftrag noch als öffentliche Baukonzession angesehen werden, da der betreffende Vertrag keine verbindliche Verpflichtung zur Durchführung der vom Verkäufer festgelegten Arbeiten enthielt. Nach Auffassung der EU-Kommission reicht das Recht der Behörde, das Grundstück zu erwerben, falls der Bau nicht durchgeführt werden sollte, nicht aus, um eine Verpflichtung zu Durchführung der Arbeiten zu begründen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht