Keine Pflicht zur Beobachtung der Umweltauswirkungen von Gen-Mais

01.01.2012

Keine Pflicht zur Beobachtung der Umweltauswirkungen von Gen-Mais

Am 29.05.2008 (Az.: 2 B 90/08) hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht verpflichtet ist, zum Schutz von Honigbienen eine Beobachtung der Umweltauswirkungen von Gen-Mais anzuordnen.

Beim zuständigen Verwaltungsgericht hatten drei Imker den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, weil sie nachteilige Wirkungen für ihre Honigbienen befürchten, wenn die Insekten Pollen des auf benachbarten Feldern angebauten Gen-Maises aufnehmen. Zunächst hatte das Bundesamt das Ruhen der in Frankreich erteilten Genehmigung angeordnet, die zum Handel mit dem Saatgut berechtigt. Nachdem die mit dem Saatgut handelnde Firma einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie vorgelegt hatte, hob die Behörde diese Anordnung wieder auf. Danach darf das Saatgut gegenwärtig wieder vertrieben werden. Den Eilantrag der Imker hat das Verwaltungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt.

Der auf ein weiteres "Monitoring" gerichtete Antrag sei unzulässig. In diesem Jahr könne mit weiteren Untersuchungen, die Beobachtungen in der Natur erfordern, nicht verhindert werden, dass der Mais blüht und von Bienen angeflogen wird. Außerdem lehnte das Gericht wie im vergangenen Jahr einen Antrag auf Umbruch der schon ausgesäten Maispflanzen vor der Blüte ab. Das Bundesamt sei nur für Genehmigungen zum Verlauf des Saatguts an Landwirte zuständig und dürfe deshalb auch eine im EU-Ausland erteilte Handelsgenehmigung vorläufig zum Ruhen bringen. Dagegen falle die Überwachung des Anbaus in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

Das Gericht hat ergänzend darauf hingewiesen, die von Greenpeace vertretenen Imker hätten nicht glaubhaft gemacht, dass mit dem Gen-Mais Gefahren für Honigbienen verbunden sind. Die Antragsteller hätten mögliche negative Auswirkungen auf die Bienen oder gar ein Bienensterben aufgrund des Anbaus gentechnisch veränderter Maispflanzen im vergangenen Jahr nicht geschildert. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Gefahren vom Gen-Mais nicht ausgehen.