Energieausweis jetzt auch Pflicht für ältere Bauten

01.01.2012

Energieausweis jetzt auch Pflicht für ältere Bauten

Wohnungssuchende können vom 1. Juli 2008 an von Vermietern und Verkäufern die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht. Ab 01.07.2008 wird er nun auch für Altbauten mit Baujahr bis 1965 und ab 01.01.2009 auch für Altbauten aller übrigen Baujahre eingeführt. Eigentümer einer ausschließlich gewerblich genutzten Immobilie benötigen einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung erst ab 01.07.2009. Durch den Energieausweis werden vergleichbare Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes geliefert.

Rechtlich verbindlich sind Angaben in den Energieausweisen jedoch nicht. Art. 7 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sowie § 5a Energieeinsparungs-Gesetz bestimmen eindeutig, der Energieausweis ist ein reines Informationspapier über Immobilien. Dies hat zur Folge, dass selbst ein fehlerhafter Energieausweis keine Auswirkungen auf abgeschlossene Kauf- oder Mietverträge haben kann.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht