Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

01.01.2012

Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

Am 21.05.2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Die Verstärkung der Mittelstandsklausel ist dabei besonders wichtig. Zukünftig soll es für kleine und mittlere Unternehmen leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Zu diesem Zweck müssen öffentliche Aufträge künftig im Regelfall in Losen vergeben werden.

Der Gesetzentwurf stellt darüber hinaus ebenso wie die zu Grunde liegende europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Diese zusätzlichen Anforderungen müssen jedoch im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung des Nachprüfungsverfahrens soll zu größerer Effizienz und zur Beschleunigung der Vergabeverfahren führen. Dabei soll effektiver Rechtschutz für Unternehmen mit der zügigen Umsetzung staatlicher Investitionen im Einklang stehen.

Von besondere Bedeutung für Städte und Kommunen ist die Klarstellung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind, die dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.