Anbau von gentechnisch verändertem Mais bleibt untersagt

01.01.2012

Anbau von gentechnisch verändertem Mais bleibt untersagt

Mit Beschluss vom 09.05.2008 (Az.: 1 L 205/08) hat das Verwaltungsgericht Dresden das Verbot des Landratsamt Meißen, in der Moritzburger Kleinkuppenlandschaft gentechnisch veränderten Mais anzubauen, im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens bestätigt. Von Bedeutung war dabei, dass noch nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt sei, ob die Toxine in den Pollen des genveränderten Mais dem im nahegelegenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet vorkommenden Ameisenbläuling schaden könnten.

Zwar könne sich die betroffene Genossenschaft auf verschiedene fachliche Stellungnahmen berufen, die eine Beeinträchtigung des Ameisenbläulings verneinten. Jedoch werde die Gefährlichkeit des Toxins für Schmetterlinge von der Wissenschaft bislang unterschiedlich eingeschätzt. Das Verwaltungsgericht befand weiter, dass ausreichende Erkenntnisse zu dieser Frage nur durch eine so genannte Verträglichkeitsprüfung, bei der die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien, gewonnen werden könnten. Die Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Untersuchung folge aus der Ordnungsfunktion, die das Naturschutzrecht habe.