Öko-Pflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg tritt in Kraft

01.01.2012

Öko-Pflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg tritt in Kraft

In Baden-Württemberg greift zum 01.04.2008 erstmals die vom Landtag im November 2007 beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude ein. Der Wärmebedarf von Neubauten muss dann zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Das Umweltministerium in Stuttgart machte darauf am 28.03.2008 aufmerksam. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit das erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbarer Energie einführt.

In Baden-Württemberg gingen etwa ein Drittel der Kohlendioxidemissionen auf das Konto von Warmwasserbereitung und das Heizen von Wohngebäuden, so Landesumweltministerin Tanja Gönner. In diesem Sektor könnten durch einen vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien und einer verbesserten Energieeffizienz 50 Prozent und mehr der Treibhausemissionen eingespart werden. Der Wärmeversorgung von Gebäuden müsse angesichts der rasanten Energiepreisentwicklung noch größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus rechneten sich die bei Neubauten zumeist nur geringfügig höheren Investitionen in eine Solarthermieanlage, eine Erdwärmesonde, eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletanlage innerhalb kurzer Zeit.

Nach dem Landesgesetz ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist auch für bestehende Wohngebäude eine Ökopflicht vorgesehen. Wenn in einem Wohngebäude ab 2010 ohnehin die Heizungsanlage erneuert werden muss, soll nach dem Willen der Landesregierung die Gelegenheit für eine Teilumstellung auf erneuerbare Energie genutzt werden. Danach sollen mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung beitragen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht