Ausweisung von Konzentrationszone ist unwirksam

01.01.2012

Ausweisung von Konzentrationszone ist unwirksam

Mit Urteil vom 28.02.2008 (Az.: 1 C 11131/07.OVG) hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Kiesabbau in dem im Jahr 2007 geänderten Flächennutzungsplan der Stadt Andernach unwirksam ist.

Die Stadt verfolgte mit der Änderung des Flächennutzungsplans das Ziel, Kiesabbau allein auf der dafür vorgesehenen Fläche im Plangebiet zuzulassen und im Übrigen auszuschließen. Ein Kiesabbaubetrieb, der eine Nassauskiesung im ausgenommenen Bereich beabsichtigte, richtete gegen diese Planung einen Normenkontrollantrag. Er beanstandete, dass in der Konzentrationszone nur der aufwändigere Abbau des qualitativ geringwertigeren Höhenkieses möglich sei und eine wirtschaftlich sinnvolle Nassauskiesung im Plangebiet ausgeschlossen sei.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dem Normenkontrollantrag nun stattgegeben. Der Flächennutzungsplanung liege keine sachgerechte Abwägungsentscheidung zugrunde. Dass dem auf bestimmte Gebiete beschränkten Kiesabbau in angemessenem Umfang Raum gegeben wird, gelte es sicherzustellen. Dies verpflichte jedoch nicht zu einer Planung, die auch einen Abbau im Wege der Nassauskiesung ermöglicht. Die Eignung der Konzentrationsfläche für die Kiesgewinnung müsse jedoch gewährleistet sein. Die Stadt hätte daher den während der Planung zutage getretenen Zweifeln an der Qualität und der wirtschaftlichen Ausbeute des in dem Konzentrationsgebiet vorhandenen Höhenkieses nachgehen müssen.