Abweisung der Klage auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

01.01.2012

Mit einer am 04.12.2007 (Az.: 9 E 5697/06) veröffentlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage eines Frau- zu- Mann- Transsexuellen gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst abgewiesen. Der Einstellung hatten gesundheitliche Gründe entgegengestanden. Aufgrund dessen hatte das Gericht im Ergebnis eine Diskriminierung des Klägers als Transsexuellen verneint.

Mit einer am 04.12.2007 (Az.: 9 E 5697/06) veröffentlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage eines Frau- zu- Mann- Transsexuellen gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst abgewiesen. Der Einstellung hatten gesundheitliche Gründe entgegengestanden. Aufgrund dessen hatte das Gericht im Ergebnis eine Diskriminierung des Klägers als Transsexuellen verneint.

Die Einstellungsbehörde habe ihre Entscheidung in nicht zu beanstandender Weise auf die Anforderungen der einschlägigen Polizeidienstvorschriften gestützt. Den gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum habe die Behörde dabei in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beziehungsweise europarechtliche Vorgaben seien nicht ersichtlich, so das Gericht.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht