Gebäude-Energieausweis für alle Immobilien

01.01.2012

Gebäude-Energieausweis für alle Immobilien

Ab 01. Juli 2008 benötigen alle Immobilien einen Gebäude-Energieausweis. Dadurch soll ermöglicht werden Gebäude im Hinblick auf ihren Energieverbrauch miteinander zu vergleichen. Bis zum Stichtag benötigen alle Wohngebäude, die vor dem Jahr 1965 gebaut wurden, verbindlich den Gebäude-Energieausweis. Für Gebäude ab Baujahr 01. Juli 1965 ist er ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend. Schließlich folgen Nicht-Wohngebäude bis zum 01. Juli 2009.

Eigentümer müssen den Energieausweis bei Bau, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorlegen. Dadurch sollen Hinweise und Anreize für die Modernisierung von Gebäuden mit einem hohen Energieverbrauch geschaffen werden. Unterschieden wird zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen. Immobilienbesitzer können bis 01.10.2008 wählen, welchen Ausweis sie sich ausstellen lassen wollen. Anhand von Unterlagen der letzten drei Abrechnungszeiträume werden für die verbrauchsorientierte Zertifikate Durchschnittswerte ermittelt. Für die meisten Gebäude ist ein solcher Ausweis ausreichend und kostet in etwa 50 Euro.

Für Wohngebäude mit bis zur vier Wohneinheiten die vor 1977 gebaut wurden, ist der aufwendigere, bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich, außer es werden bestimmte energetische Standards eingehalten.
Der bedarfsorientierte Ausweis setzt eine Begutachtung eines Experten voraus. Dabei wird das komplette Gebäude betrachtete und hinsichtlich Wärmedämmung, Heizung und Lüftungstechnik eingeordnet.

Beide Formen des Energiepasses können von sogenannten "Bauvorlageberechtigten" erstellt werden. Darunter fallen beispielsweise Architekten oder Bauingenieure.