Neues Naturschutzgesetz wurde verabschiedet

01.01.2012

Neues Naturschutzgesetz wurde verabschiedet

Das neue Naturschutzgesetz wurde am 24.10.2007 nach monatelangem Koalitionsstreit vom Bundestag verabschiedet. Durch die Novelle soll der bessere Schutz von bedrohten Tieren und Pflanzen ermöglicht werden. Unter anderem wird die Genehmigung von Waldwegen geregelt, wenn dadurch die Ruhestätten besonders bedrohter Arten gefährdet sein könnten.

Das bisherige Gesetz musste von der Bundesregierung überarbeitet werden, da der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis gekommen war, dass die EU-Richtlinie zum Artenschutz zuvor nicht ausreichend beachtet wurde. Jedoch hatten Union und SPD so lange um drohende Einschränkungen für Land- und Forstwirte debattiert, dass der Bundesrepublik zwischenzeitlich ein EU-Zwangsgeld in Höhe von mindestens 12,6 Millionen Euro drohte.

Bei der Opposition steht die Novelle weiterhin massiv in der Kritik. Diese ist der Auffassung, dass trotz der verschiedenen Neuregelungen nicht genügend für den Artenschutz getan werden. Dadurch werde die Artenvielfalt in Deutschland nachhaltig gefährdet. Im Ergebnis verzichtet die Koalition auf eine verbindliche Festschreibung, welche Projekte einer Umweltprüfung unterzogen werden müssen.