Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen wurde bestätigt

01.01.2012

Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen wurde bestätigt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 14.08.2007 (Az.: 2 K 1752/07), dass an Nordrhein-Westfalens Schulen muslimische Lehrerinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen. Damit wurde die Klage einer Hauptschullehrerin abgewiesen, die vor einigen Jahren vom christlichen zum muslimischen Glauben übergetreten war. Das Verwaltungsgericht bestätigte somit zugleich das seit Juni 2006 geltende Verbot. Das Kopftuch stelle eine religiöse Bekundung dar und verstoße deshalb gegen das Schulgesetz, so das Gericht. Gegen die Entscheidung will die Klägerin Berufung einlegen.

In Nordrhein-Westfalen wurde mit dieser Entscheidung erstmals einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs gerichtlich untersagt. Die dortigen Gerichte hatten zuvor jedoch bereits in vier anderen Entscheidungen das Kopftuch-Verbot bestätigt.

Es mache nach Ansicht der Richter auch keinen Unterschied, dass die 52-jährige Klägerin ihr Kopftuch nicht in der "islamischen Version" bindet, sondern als "Grace-Kelly-Variante"@NBSP@- Haare bedeckt und Knoten im Nacken. Allein die Tatsache, dass die Klägerin das Kopftuch ständig trage, mache deutlich, dass es ein Erkennungsmerkmal ihrer religiösen Gesinnung sei. Die staatliche Neutralität könne durch das Kopftuch im Unterricht nicht gewahrt werden. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass der Schulfrieden gestört werde. Das gelte auch für Kleidungsstücke anderer Religionen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht