Einstellung eines als linksextrem eingestuften Lehramtsbewerbers muss erneut überprüft werden

01.01.2012

Einstellung eines als linksextrem eingestuften Lehramtsbewerbers muss erneut überprüft werden

Das Darmstädter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Hessen erneut über die Einstellung eines als linksextrem eingestuften Lehramtsbewerbers entscheiden muss. Zuvor wurden die Bescheide, mit denen das Staatliche Schulamt Bergstraße die Einstellung des Bewerbers wegen Zweifel an dessen Verfassungstreue abgelehnt hatte, aufgehoben. Nicht durchdringen konnte der Kläger, der Mitglied in der unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" ist, hingegen mit seinem weitergehenden Klageantrag, das Land unmittelbar zur Einstellung zu verpflichten.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die angegriffenen Bescheide auf einer unzureichenden Entscheidungsgrundlage beruhten. Hinsichtlich der geltend gemachten Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bedürfe es einer auf dessen Person bezogenen Einzelfallprüfung. Das Schulamt habe eine solche bislang nicht vorgenommen.

Die Richter betont, dass das Land Hessen bei der Neubescheidung nicht auf diejenigen Grüne zurückgreifen dürfe, die tragend für die jetzt aufgehobenen Bescheide gewesen seien. Auch die grundrechtlich verbürgte Rechtsposition des Klägers auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sei im Rahme der zu treffenden Entscheidung nach Maßgabe von Leistung, Eignung und Befähigung nach Art. 33 Abs. 2 GG in die Abwägung einzubeziehen. Gleiches gelte für das in Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GG enthaltene Benachteiligungsverbot in Bezug auf die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung.

Eine Verpflichtung zur Einstellung des Bewerbers konnte das Verwaltungsgericht jedoch nicht erteilen, denn der Dienstherr habe bei der Entscheidung über eine Einstellung ein weites Organisationsermessen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht