Vergnügungssteuersatzung ist rechtswirksam

01.01.2012

Vergnügungssteuersatzung ist rechtswirksam

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom Dezember 2003 im Wesentlichen rechtswirksam ist (Az.: 23 K 4180/04 und andere). Damit wurden vier Klagen gegen die Erhebung einer "Sexsteuer" im Jahr 2004 abgewiesen.

Aufgrund kommunaler Satzungen wird die Vergnügungssteuer von Städten und Gemeinden erhoben und fließt ausschließlich den Kommunen zu. Die Stadt Köln hatte im Dezember 2003 erstmals die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zur sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs" und "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen" der Vergnügungssteuer unterworfen. Es wurde somit mir jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 700.000 Euro gerechnet. Einige Veranstalter erhoben gegen die Steuerbescheide Klage.

Die Richter wiesen vier dieser Klagen nun ab und führten dazu aus, die neu eingeführten Besteuerungsgegenstände verstießen weder gegen Europarecht noch gegen das Grundgesetz noch gegen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes. Allerdings sei eine Satzungsbestimmung unwirksam, nach der derjenige als Mitunternehmer Steuern schulde, der lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stelle ohne an der jeweiligen Vergnügungsanstalt in irgendeiner Weise beteiligt zu sein. Auch nichtig sei die Festsetzung einer Pauschalsteuer von 150 Euro je Raumeinheit und angefangenem Kalendermonat in den Fällen des Angebots sexueller Handlungen etwa in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen. Allerdings findet diese monatsbezogene Berechnung der Steuer bereits nicht mehr statt. In dieser Hinsicht hat die Stadt Köln ihre Vergnügungssteuersatzung mit Wirkung vom 01.01.2006 geändert.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht