Rechtsmissbräuchlich erworbene Führscheine aus dem EU-Ausland haben in Deutschland keine Gültigkeit

01.01.2012

Rechtsmissbräuchlich erworbene Führscheine aus dem EU-Ausland haben in Deutschland keine Gültigkeit

Mit Beschluss vom 21.06.2007 (Az.: 10 B 10291/07.OVG) hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass ein tschechischer Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden kann, wenn er in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde. Da von ist in der Regel auszugehen, wenn der Führerschein in Tschechien nur deshalb erworben wurde, weil ein deutscher Führerschein wegen schwerwiegender Eignungsmängel entzogen wurde und auch nicht wieder erlangt werden kann.

Dem Antragsteller wurde es von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde untersagt, von seiner Anfang 2006 in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Diese wurde nämlich unter Umgehung der deutschen Bestimmungen erworben. Im Jahr 1994 wurde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,41 Promille entzogen. In der Folge kam es mehrfach zu Auffälligkeit des Fahrers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zuletzt war er 2003 ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in alkoholisiertem Zustand in Erscheinung getreten. Das Verwaltungsgericht lehnte den vom Betroffenen begehrten Eilrechtsschutz ab. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt.

Grundsätzlich würden zwar die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilten Führerschein zur Förderung der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft anerkannt. Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis könne sich darauf jedoch nicht bei einem offenen Missbrauch auf diesen Anerkennungsgrundsatz berufen. Im konkreten Fall sei von einem solchen Missbrauch auszugehen. Dem Antragsteller wäre unzweifelhaft in Deutschland ohne neuerliche medizinisch-psychologische Begutachtung keine Fahrerlaubnis erteilt worden, so das Gericht. Der Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien stelle daher eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der deutschen Vorschriften über die Fahreignung dar.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht