Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht entfallen künftig für viele kleinere Anlagen

01.01.2012

Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht entfallen künftig für viele kleinere Anlagen

Der Bundestag hat am 21.06.2007 ein Gesetz beschlossen, wonach das bisherige Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht künftig für viele kleinere Anlagen entfällt. Vor allem kleinere Industriebetriebe und Landwirte sollen durch das Gesetz zur Luftreinhaltung von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Kritiker sind der Auffassung, das Gesetz führe zu einer Absenkung der ökologischen Standards in Deutschland.

Bereits 2006 hatte der Bundesrat die Gesetzesinitiative der nordrhein- westfälischen Landesregierung gebilligt. Die Zahl der immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen durch die Gesetzesnovelle gesenkt und die übrigen Verfahren beschleunigt werden.

Viele Anlagen, die heute nach dem aufwändigen Immissionsschutzrecht genehmigt werden müssen, werden künftig nur noch von kommunalen Behörden auf die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften geprüft. Tausende Einrichtungen wie Keramiköfen, kleinere Bauernhöfe und Elektroschrott-Sammelstellen sollen von dieser Regelung profitieren. Auch das Verfahren im Immissionsschutzrecht wird gestrafft. Unter anderem werden die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingeschränkt, um die Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

Damit würden Überregulierungen abgebaut, ohne dass es dadurch zu Nachteilen für den Naturschutz oder die betroffenen Anwohner gebe, so die Befürworter. Kritiker warnten hingegen, die Abschwächung der bewährten Genehmigungsverfahren könne künftig auch für Anlagen mit erheblichen Gefahrenpotenzialen gelten. Die rechtzeitige Informierung der Öffentlichkeit sei dadurch nicht mehr gewährleistet.