Neue Regeln für das Vergaberecht

01.01.2012

Neue Regeln für das Vergaberecht

Am 21.06.2007 hat das europäische Parlament neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Europäischen Union verabschiedet. Unter anderem soll eine Verbesserung des Rechtsschutzes für übergangene Bewerber erfolgen.

Ein öffentlicher Auftraggerber muss künftig nach der Auswahl eines Bieters die Mitbewerber von seiner Entscheidung unterrichten und anschließend eine bestimmte Wartfrist einhalten. Der Vertrag darf nicht geschlossen werden, wenn ein Konkurrent Rechtsmittel dagegen einlegt. So soll die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden.

In Zukunft sind Verträge, die ganz ohne vorherige Ausschreibung geschlossen werden von Anfang an unwirksam. Verstöße gegen das Vergaberecht, die einen Bieter um die Chance für einen Auftrag brächten, führten auch zur Unwirksamkeit des Vertrages. Dadurch bekämen übergangene Bieter eine zweite Chance und wären nicht nur auf Schadensersatzansprüche beschränkt.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht