Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg ist gültig

01.01.2012

Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg ist gültig

Am 14.06.2007 (Az.: GR 1/06) hat der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entschieden, dass die Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 23.06.2006 nicht wiederholt werden muss. Die Beschwerde von acht SPD- Kandidaten und 18 Wahlberechtigten wurde damit abgewiesen. Da die Größe der Wahlkreise sich zu stark unterscheide und damit nicht alle Kandidaten die gleichen Chancen hätten, waren sie der Auffassung das Wahlgesetz sei verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof lehnte die Wahlprüfungsbeschwerde jedoch als unbegründet ab.

Die Abweichungen von der durchschnittlichen Größe der Wahlkreise seien kein Grund, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Toleranzgrenze von 25 Prozent sei zwar im Fall des Wahlkreises 62 in Tübingen nicht eingehalten worden. Die Überschreitung von mehr als 27 Prozent war für den Gesetzgeber jedoch nicht voraussehbar, da die Werte bei den vorangegangenen Wahlen unter der Grenze gelegen hätten.

Das Gericht legte dem Land allerdings eine Änderung bei der Beobachtung der Wahlkreisgröße nahe. Das Gericht ließ es offen, ob künftig daran festgehalten werden könne, dies nur an den vorherigen Wahlen festzumachen. Unterstützend könnte dann künftig die fortlaufend vom Statistischen Landesamt erhobenen Zahlen der deutschen Bevölkerung herangezogen werden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht