Neue europäische Chemikalien- Verordnung "REACH" ist in Kraft getreten

01.01.2012

Neue europäische Chemikalien- Verordnung "REACH" ist in Kraft getreten

Am 01.06.2007 ist die neue europäische Chemikalien- Verordnung ?REACH? (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt hat auch die neue Europäische Chemikalien- Agentur (ECHA) in Helsinki die Arbeit aufgenommen. Innerhalb eines Jahres soll die Funktionsfähigkeit erreicht werden. Nach REACH müssen in den nächsten elf Jahren 30.000 derzeit genutzte chemische Stoffe registriert werden.

Nach Angaben der EU- Kommission handelt es sich bei der im Dezember 2006 nach mehr als dreijähriger Beratung angenommenen REACH- Verordnung um das weltweit fortschrittlichste Chemikalienrecht, mit der der höchste Gesundheits- und Umweltschutz angestrebt wird und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden soll. Mit der Umsetzung der Bestimmungen ist die neue ECHA betraut. Es soll eine Internet- Seite eingerichtet werden, auf der wichtige Informationen wie Leitfäden, aber auch ein ?Helpdesk? und sonstige Hilfsmittel zu REACH bereitgestellt werden. Die ECHA soll bis 01.06.2008 voll funktionsfähig werden. Unternehmen sollen ab diesem Zeitpunkt Vorregistrierungen und Registrierungsdossiers online einreichen können.

Um die Koordinierung der nun notwendig werdenden Registrierung von chemischen Stoffen wird sich die ECHA kümmern. Dabei sollen geeignete Risikomanagementmaßnahmen für eine sichere Nutzung dieser Stoffe ermittelt werden und Informationslücken über die Gefährlichkeit von Stoffen geschlossen werden. Es obliege der Industrie, die dafür erforderlichen Daten bereitzustellen und die benötigten Maßnahmen zu ermitteln. Die Bewertung der chemischen Stoffe, die im Verdacht stehen, die Gesundheit oder die Umwelt zu gefährden werde die Agentur übernehmen und das in REACH vorgesehene Zulassungssystem für die Verwendung äußerst bedenklicher Stoffe verwalten.

Für die Herstelle stelle das Zulassungssystem von REACH ein Anlass dar, auf sicherere Alternativen umzusteigen. Sofern es eine geeignete Alternative gibt, müssen sämtliche Zulassungsanträge eine Analyse dieser Alternativen und einen Umstellungsplan enthalten. Falls unannehmbare Risiken festgestellt werden, soll es durch REACH auch schneller möglich sein, teilweise oder vollständige Verbote zu verhängen. Zudem sollen Tierversuche auf ein striktes Minimum beschränkt bleiben und der Einsatz von Alternativenprüfverfahren gefördert werden.

Eine der ersten Aufgaben der ECHA ist es, den Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie die Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen können. Für den Aufbau der Agentur hat die Europäische Kommission für die ersten achtzehn Monate rund 40 Beamte abgestellt.