Polizeibeamter aus Thüringen hat Anspruch auf das Besoldungsniveau der alten Bundesländer

01.01.2012

Polizeibeamter aus Thüringen hat Anspruch auf das Besoldungsniveau der alten Bundesländer

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.03.2007 (Az.: 2 KO 112/06, nicht rechtskräftig), dass ein Polizeibeamter aus Thüringen, der seine Vorbereitungszeit und die Laufbahnprüfung in Bayern absolviert hat, einen Anspruch auf einen Zuschuss hat. Mit diesem wird seine Besoldung auf das Niveau der alten Bundeslänger gehoben.

Der Kläger leistete seinen Vorbereitungsdienst auf der Grundlage des Thüringer Beamtenrechts im bayerischen Würzburg ab. Umstritten war hierbei jedoch, ob der Kläger seine Befähigungsvoraussetzungen in den alten Bundesländern erworben hat und nun auch einen Anspruch auf dem Zuschuss habe. Der Kläger beharrte auf einen solchen Zuschuss und bekam in der Vorinstanz Recht. Die hiergegen gerichtete Berufung des Freistaats Thüringen wurde in den wesentlichen Teilen vom Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen.

Da der Kläger sowohl seinen Vorbereitungsdienst als auch seine Laufbahnprüfung in Bayern absolviert habe, habe er dadurch einen Anspruch auf den Zuschuss. Wobei maßgebend sei, dass mindestens die Hälfte der Gesamtausbildungszeit im alten Bundesgebiet zurückgelegt wurde. Es könne weder darauf abgestellt werden, dass der Kläger während seiner Ausbildung in Bayer ein Beamter des Freistaats Thüringen gewesen sei noch auch die Qualität der Ausbildung. Es sei auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG ersichtlich.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht