Brücke im UNESCO- Weltkulturerbe Dresdner Elbtal muss gebaut werden

01.01.2012

Brücke im UNESCO- Weltkulturerbe Dresdner Elbtal muss gebaut werden

Mit dem Beschluss vom 09.03.2007 (Az.: 4 BS 216/06) hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Brücke im UNESCO- Weltkulturerbe Dresdner Elbtal gebaut werden muss. Die Bauaufträge seien vergeben und der Bürgerentscheid für den Bau der Brücke müsse vollzogen werden. Damit droht dem Dresdner Elbtal der Verlust des Titels UNESCO- Weltkulturerbe.

Ein weiteres Zurückstellen des Bürgerentscheids sei nicht mehr gerechtfertigt, auch nicht wegen einer Bindungswirkung der Welterbenkonvention, so die Richter. Damit würde dem hohen Stellenwert der Entscheidung der Dresdner Bürger für den Brückenbau Rechnung getragen, deren demokratische Entscheidungsbefugnis sei von überragender Bedeutung für die Demokratie. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Seit Monaten wurde um das 160 Millionen Euro teure Bauvorhaben gerungen. Die rund 20 Kilometer lange Flusslandschaft hatte das zuständige UNESCO- Komitee 2006 auf die Liste gefährdeter Stätten gesetzt und zur Suche nach alternativen Lösungen aufgefordert. Der Stadtrat beantragte die Aussetzung des Baubeginns, das Regierungspräsidium ordnete die Erteilung der Aufträge an. Durch das Verwaltungsgericht Dresden wurde der Stadt der einstweilige Rechtsschutz gewährt. Der Freistaat beharrt auf dem Bau, weil er auf einem Bürgerentscheid vom Februar 2005 beruhte. Für den Brückenbau sprachen sich damals knapp 68 Prozent der Bürger aus, die Beteiligung lag bei 50 Prozent. Dass dem Elbtal damit der 2004 verliehene Welterbe- Status verloren gehen könnte war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar. Vor allem gab es Kritik am Standort der Brücke über den naturbelassenen Elbauen und an der Ästhetik des geplanten Bauwerkes.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht