Rechtsstreit um Kopftuchverbot für muslimischer Lehrerinnen geht weiter

01.01.2012

Rechtsstreit um Kopftuchverbot für muslimischer Lehrerinnen geht weiter

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rechtsstreit um das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Baden- Württemberg die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen (Az.: 4 S 516/07). Im Juli 2006 hatte das Verwaltungsgericht eine dienstliche Weisung des damals zuständigen Oberschulamtes aufgehoben und damit der Klägerin, einer zum Islam übergetretenen Lehrerin einer Grund- und Hauptschule, erlaubt, ihren Dienst in der Schule mit Kopftuch zu verrichten.

In dem Verfahren vor einem Jahr war das Verwaltungsgericht zwar mit der Schulbehörde davon ausgegangen, dass die Klägerin durch das Tragen des Kopftuchs im Unterricht gegen das im baden-württembergischen Schulgesetz, § 38 Abs. 2 BWSchulG, neu aufgenommene Verbot der Abgabe religiöser Bekundungen an öffentlichen Schulen verstoße, auch sei dieses gesetzliche Verbot grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar. Aufgrund dessen, dass die Schulbehörde jedoch zulasse, dass Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen unterrichteten, werde die Klägerin durch die dienstliche Weisung in ihrem Anspruch aus strikte Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen verletzt.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht