Bau einer Moschee im Münchner Stadtteil Sendlingen vorerst nicht möglich

01.01.2012

Bau einer Moschee im Münchner Stadtteil Sendlingen vorerst nicht möglich

Der Bau eines groß angelegten Kulturzentrums mit Moschee, Pensionen, Wohnungen und Dampfbad durch das Türkisch- Islamische Kulturzentrum e.V. im Münchener Stadtteil Sendling ist vorerst nicht möglich. Der Verein unterlag mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern, der den Vorbescheid der Landeshauptstadt München wieder aufgehoben hatte. Diese war von der grundsätzlichen Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Charakter der Umgebung ausgegangen. Das Gericht kam jedoch mit dem Beschluss vom 13.02.2007 (Az.: M 8 K 06.3625 und 3626) zur der Auffassung, dass einen Bebauungsplan notwendig sei.

Für das Erfordernis eines Bebauungsplans spreche unter anderem, dass das geplante Türkisch- Islamische Kulturzentrum eine zentrale kirchliche und kulturelle Einrichtung darstelle, die sich nicht in das vorzufindende Mischgebiet einfügen würde. Zudem seien die Dimensionen des Baus und die beabsichtigten vielfältigen außerkirchlichen Nutzungsmöglichkeiten sowie der zu befürchtende An- und Abfahrtsverkehr erheblich.
Zusätzlich käme es noch zu einer Steigerung dieser zentralen Bedeutung, da sich in München und im Umlang keine annährend vergleichbare Einrichtungen fänden. Außerdem sei es notwendig, die zulässigen Nutzungen - etwa der vorgesehenen Wohnungen - in dem 7.500 Quadratmeter umfassenden Gesamtkomplex zu fixieren.