Bundesrat hat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt

01.01.2012

Bundesrat hat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt

Am 15.12.2006 hat der Bundesrat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt. Dieses Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwändige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche entfallen. Das gleiche soll nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bis 70.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche gelten. Durch die Neureglung soll auch die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft werden. Das Gesetz wird am 01.01.2007 in Kraft treten.

Für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung soll ein beschleunigtes Verfahren künftig dafür sorgen, dass die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschlang spürbar erleichtert wird. Dies mache die Innenstädte attraktiver für Investitionen und sorge für einen Standortvorteil gegenüber der ?grünen Wiese?. Durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten, der stärkeren Einbeziehung des Bestandes und von brachliegenden Flächen und der Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens werde zugleich eine Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet.

Durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung soll die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufmöglichkeiten verbessert werden.
Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden. Damit soll eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden, die gerade für ältere Mitbürger von großer Bedeutung sei. Das Gesetz sieht auch Regelungen vor, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Solche Verfahren sollen künftig möglichst nicht länger als 15 Jahre dauern. Gefördert werden auch so genannte «Business Improvement Districts». Grundlage dieser Einrichtungen sind Eigeninitiative und Selbstverpflichtung der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden mit dem Ziel, den lokalen Standort aufzuwerten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht