Ein Beamter hat keinen Anspruch ein auf bestimmtes Dienstzimmer

01.01.2012

Ein Beamter hat keinen Anspruch ein auf bestimmtes Dienstzimmer

Ein Beamter hat weder einen Anspruch auf Beibehaltung des ihm zugewiesenen Dienstzimmers noch auf Zuteilung eines bestimmten Dienstzimmers. Die Entscheidung stehe vielmehr im nahezu uneingeschränkten Ermessen des Dienstherrn (VGH Mannheim, B. v. 30.06.2006 - 4 S 634/06)

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht