01.01.2012
Erzwingungshaft gegen Vater von Schulschwänzern verhängt
Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat mit Beschluss vom 21.03.2006 (15 V 418/06) auf Antrag der zuständigen Schulbehörde Erzwingungshaft gegen den Vater von drei schulpflichtigen Kindern angeordnet. Der Mann hatte sich geweigert, seine Kinder in Schulen zu schicken und dies mit seinem christlichen Glauben begründet.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht