Mutterschaftsurlaub ist bei Berechung des Dienstalters zu berücksichtigen

01.01.2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren (Urteil vom 16.02.2006, C-294/04) festgestellt, dass Frauen diskriminiert werden, wenn ihre Ernennung als Beamtin in die Zeit ihres Mutterschaftsurlaubs fällt und bei der Berechnung des Dienstalters nicht dieser Zeitpunkt, sondern der spätere tatsächliche Dienstantritt gelten soll. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Gemeinschaftsrichtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen jegliche Benachteiligung verbiete, die im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub stehe. Dies gelte auch dann, wenn - wie in diesem Fall - ein neues Beschäftigungsverhältnis während des Mutterschaftsurlaubs begründet werde.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht