Personalrat hat ein Informationsrechte bei Versetzung und Abordnung eines Beamten aus einem anderen Bundesland, aber kein Mitbestimmungsrecht

01.01.2012

Personalrat hat ein Informationsrechte bei Versetzung und Abordnung eines Beamten aus einem anderen Bundesland, aber kein Mitbestimmungsrecht

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Dresden konnten die sächsischen Lehrerpersonalräte einen Teilerfolg verbuchen. Das Verwaltungsgericht entschied mit Beschluss vom 24.02.2006 (PL 9 K 2355/05) über einen Streit um die Frage, ob und inwieweit bei der Versetzung der Ehefrau eines hohen sächsischen Landesbediensteten als beamtete Lehrerin nach Sachsen der Personalrat zu beteiligen ist. Die Neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden urteilte, dass im konkreten Fall der Informationsanspruch des Lehrerhauptpersonalrats beim Sächsischen Staatsministerium für Kultur verletzt worden ist. Weiter gehende Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bestünden allerdings nicht.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht