In Zeiten extremer Wetterlagen rückt Hochwasserschutz in den Mittelpunkt. Dass damit auch eine das Eigentum betreffende Abrissverfügung einhergehen kann, zeigt die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen.
Die nicht bloß geringfügige Erhöhung des Verkehrs und die damit verbundene Lärmzunahme als Folge eines Bebauungsplans, der zum Beispiel eine Gewerbeansiedlung zulässt, muss in der Abwägung berücksichtigt werden. Das ist insoweit nichts Neues. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Beschluss vom 17.05.2024 - 10 B 186/24.NE) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, wo allerdings die Vorbelastung durch Verkehrslärm am Einwirkungsort auf dem Wohngrundstück der Kläger so hoch war, dass die planbedingte Zusatzbelastung zu einer Überschreitung der Grenze führte, die allgemein als Schwelle zur Gesundheitsgefahr angesehen wird.
Der Widerspruch gegen eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung hat in der Regel aufschiebende Wirkung. Vor der tatsächlichen Beseitigung sollten daher zunächst immer das Rechtsbehelfsverfahren abgewartet werden. Grund hierfür ist der starke Eingriff in Form eines Bausubstanzverlustes. In Ausnahmefällen kann eine Behörde in jedoch die Beseitigungsverfügung unter der Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen, sodass ein Rechtsbehelfsverfahren zu keiner Verzögerung führt. Da OVG Lüneburg hat in einer Entscheidung die einschlägigen Fallgruppen herausgearbeitet.
Rund 57 % der 2022 in Deutschland neu gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen. Neben dem klassischen Heizungskeller bietet sich für viele Bauherren eine Aufstellung der Wärmepumpe im Außenbereich – häufig direkt an der Grundstücksgrenze – an. Dass dies aufgrund der von der Wärmepumpe ausgehenden Lärmimmissionen jedoch nicht immer möglich ist, verdeutlicht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg.
Der Anteil des Bruttostromverbrauchs, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, soll bis zum Jahr 2030 80 Prozent betragen. Dieses Ziel formuliert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in § 1 Abs. 2 EEG. Die Vorgabe birgt viel Handlungsbedarf, der sich nicht zuletzt auch im Bauplanungsrecht niederschlägt.
Der Einzelne kann sich in der Regel nicht zum Anwalt der Umwelt aufschwingen. Eine sogenannte Popularklage ist dem deutschen Verwaltungsprozessrecht fremd. Um erfolgreich gegen ein Bauprojekt vorgehen zu können, muss der Kläger stattdessen unmittelbar in subjektiven Rechten verletzt sein. Etwas anderes gilt jedoch für anerkannte Umweltvereinigungen. In dem Kontext hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 28. September 2023 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.
Das Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 1 WHG) gilt fort, bis die entsprechende Rechtsverordnung geändert wird, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn neuere Daten zeigen, dass das tatsächliche Überschwemmungsgebiet hinter der Festsetzung zurückbleibt. Das ist auch dann der Fall, wenn die neuen Erkenntnisse bereits Gegenstand einer vorläufigen Festsetzung sind.
Projekte, die dem Bergrecht unterliegen, werden oft in langen Zeiträumen umgesetzt. Bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans, der die Grundlage für das Gesamtvorhaben mit Laufzeiten von regelmäßig mehreren Jahrzehnten darstellt, ist dieser Umstand bei den artenschutzrechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 06.10.2022 (7 C 4/21) bestätigt.
Ein sogenanntes “Schotterbeet” stellt keine Grünfläche im Sinne der Landesbauordnung dar. Daher ist ein Einschreiten in Form einer Beseitigungsverfügung grundsätzlich möglich. In diesem Sinne entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Streit über die Rechtmäßigkeit eines bauaufsichtlichen Einschreitens gegen die Gestaltung eines Vorgartens zu Gunsten der Behörde (Beschl. v. 17.01.2023, Az. 1 LA 20/22). Die hessische Landesbauordnung enthält eine gleichlautende Regelung.
Mit der EU-Notfallverordnung 2022/2577 (Verordnung 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien) hat die Europäische Union vorübergehende Sofortmaßnahmen angeordnet, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen kurzfristig weiter zu beschleunigen. Hierzu sieht die Verordnung in erster Linie eine Straffung der Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen vor, ohne dass es dazu Änderungen der nationalen Verfahren und Rechtssysteme bedarf. Die verstärkte Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll vor allem als Ersatz für Erdgas aus Russland dienen.
Der Bundestag hat am 10.02.2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben (BT-Drs. 20/5165) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine schnellere Umsetzung bestimmter Infrastrukturvorhaben auch dadurch zu erreichen, dass gegen derartige Projekte gerichtete Gerichtsverfahren schneller abgewickelt werden, also die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zeitlich zu straffen. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stammende wasserrechtliche Verschlechterungsverbot hat in den letzten Jahren hohe Wellen geschlagen und ist auch weiterhin in der praktischen Rechtsanwendung von großer Bedeutung. Im deutschen Recht ist das Verbot durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG für oberirdische Gewässer und § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG für das Grundwasser umgesetzt. Danach sind Gewässer so zu bewirtschaften, dass keine Verschlechterung ihres ökologischen (in Bezug auf das Grundwasser: mengenmäßigen) sowie chemischen Zustandes eintritt. Im Zusammenhang mit der Elbvertiefung wie auch der Weservertiefung haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und im Anschluss hieran das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dieses Verbot konkretisiert.
Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (18.05.2022, C (2022) 3219 final) erlassen. Ziel ist es, die Realisierung von Projekten zur Gewinnung regenerativer Energien, insbesondere der Errichtung von Windkraftanlagen, zu erleichtern. Im Kern geht es dabei um die Einschränkungen für derartige Vorhaben, die sich aus der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) bzw. – im deutschen Recht – aus den Verbotstatbeständen des § 44 Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ergeben.
Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a, 13b BauGB aufzustellen, ist für Städte und Gemeinden attraktiv. Die Kosten- und zeitaufwendige Umweltprüfung kann entfallen. Eingriffe in Natur und Landschaft, die vom Bebauungsplan zugelassen werden, gelten als ausgeglichen. Das beschleunigte Verfahren darf aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewählt werden. Fehler bei der Auswahl des beschleunigten Verfahrens haben fast immer die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge. Daher ist bei der Prüfung äußerste Sorgfalt angezeigt. Das zeigt einmal mehr die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vom 10.02.2022 (7 D 260/20.NE)
Ordnet die Naturschutzbehörde nach der Erteilung der Genehmigung für eine Windkraftanlage (WKA) an, dass zum Schutz von Vögeln die Anlage in bestimmten Zeiträumen abzuschalten ist, kann sie sich ggf. auf die Generalklausel des § 3 Abs. 2 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) berufen. Das gilt allerdings nur, wenn die Umstände, auf die sie die Anordnung stützt, nicht bereits während des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bekannt waren.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung damit zu beschäftigen, nach welchem Regime die Kosten für eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünanlage abzurechnen sind (Urteil vom 19. Mai 2021 – 9 C 3/20): Nach den Regelungen des Erschließungsbeitragsrechts oder nach den Vorschriften über die Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen? Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Grünanlage neben ihrer Erschließungsfunktion für das Baugebiet auch zugleich als Ausgleichsfläche für die durch den Bebauungsplan zugelassenen Eingriffe in Natur und Landschaft diente - keine seltene Kombination in der kommunalen Planungspraxis.
Das Repowering von Windkraftanlagen nimmt an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Energiewende, zu. Der Gesetzgeber hat mit § 16b BImSchG hierfür nun Verfahrenserleichterungen vorgesehen, um den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen zu beschleunigen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Zulässigkeit eines Frühstückshotels innerhalb des Sicherheitsabstandes eines Störfallbetriebes bestätigt. Demgegenüber hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nochmals klargestellt, dass Verbrauchermärkte in der unmittelbaren Nachbarschaft derartiger Betriebe nicht genehmigungsfähig sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Artenschutzrecht für eine kleine Sensation gesorgt. Allen nationalen Gesetzgebern, die eine eher großzügige Handhabe der artenschutzrechtlichen Verbote ermöglichen wollen, erteilt der EuGH in seiner Entscheidung “Skydda Skogen” eine klare Absage.
Artenschutz und Windkraftanlagen stehen seit jeher in einem Spannungsverhältnis. Dem Versuch des hessischen Umweltministeriums, dieses Spannungsverhältnis zu Gunsten der Windenergie ein Stück weit aufzulösen, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel jüngst eine Absage erteilt (Beschluss vom 14.01.2021 - 9 B 2223/20).
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel stellt klar, welche Einwände anerkannte Umweltschutzvereinigungen gegen eine Baugenehmigung vorbringen können, wenn im Rahmen der Bauleitplanung bereits eine Umweltprüfung stattgefunden hat.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat mit Urteil vom 26.05.2020 (9 C 2796/16.N) entschieden, dass Gemeinden gegen Hochwasserrisikomanagementpläne, die ihr Gemeindegebiet betreffen, im Wege der allgemeinen Leistungsklage vorgehen können.
Das beschleunigte Verfahren ist das Mittel der Wahl für Städte und Gemeinden, wenn es um die Überplanung von Lagen im Innenbereich geht. Denn neben anderen Vorzügen, die das Verfahren nach § 13a BauGB bereithält, findet die Eingriffsregelung keine Anwendung. Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bebauungsplan zugelassen werden, müssen also nicht ausgeglichen werden. Aber stimmt das auch immer?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts – wie z. B. kommunale Wasserverbände – für Umweltschäden haften können, auch wenn sie aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse tätig werden. Grundlage hierfür ist das Umweltschadensgesetz und die ihm zugrunde liegende EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Möglichkeiten, Verstöße gegen EU-Umweltrecht rügen zu können, weiter ausgebaut.
Die Klage eines Anwohners gegen einen Lärmaktionsplan ist mangels Klagebefugnis unzulässig.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.11.2019 entschieden.
Die Ende 2018 vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erteilte Genehmigung zum unbefristeten Betrieb des Spülschlammpolders Großenheidorn ist möglicherweise rechtswidrig und darf deshalb zunächst nicht ausgenutzt werden. Zu dieser Bewertung ist die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem jetzt allen Beteiligten zugestellten Beschluss gekommen und hat damit dem Eilantrag von Grundstücksnachbarn des Poldergeländes gegen die angeordnete sofortige Vollziehung der Genehmigung stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage dreier Familien von Bio-Landwirten sowie von Greenpeace gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaziels 2020 mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen.
Frankreich hat den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid seit dem 1. Januar 2010 systematisch und anhaltend überschritten. Der Zeitraum der Überschreitung, die zwölf französische Ballungsräume und Luftqualitätsgebiete betrifft, hätte so kurz wie möglich sein müssen. Dies hat der EuGH am 24.10.2019 in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden.
Die Stadt Pulheim muss das Bürgerbegehren „Abteipassage Brauweiler“ nicht für zulässig erklären. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln mit Urteil vom heutigen Tage entschieden und damit eine Klage des Bürgerbegehrens abgewiesen.
Mit Urteil vom 26.08.2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Begehren der klagenden Städte und Gemeinden abgelehnt, für den Teilflächennutzungsplan Windkraft eine Genehmigung zu erteilen.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit am 12.09.2019 verkündetem Urteil entschieden, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land Nordrhein-Westfalen ihn deshalb fortschreiben muss. Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt. Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden, muss die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen. Das Oberverwaltungsgericht hat damit das von der Deutschen Umwelthilfe erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln insoweit bestätigt, als die bisherige Luftreinhalteplanung unzureichend ist. Es hat allerdings nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden muss; bloße streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen genügen. Die bereits in seinem Urteil zur Luftreinhalteplanung für die Stadt Aachen dargelegten allgemeinen Anforderungen an Luftreinhaltepläne hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Das VG Braunschweig hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss der Stadt Braunschweig zum Neubau der Stadtstraße Nord in Braunschweig in der derzeitigen Fassung nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar ist.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage erhoben. Er nahm damit eine den anerkannten Umweltverbänden gesetzlich eingeräumte Klagebefugnis in Anspruch.
Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Beschluss vom 9. August 2019 (Az. 12 MS 34/19) auf den Antrag der Samtgemeinde Bothel die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Landesbergamtes vom 15. Mai 2018 wiederhergestellt. Dies bedeutet, dass die Exxon Mobil Production Deutschland GmbH (= EMPG) mit dem dadurch genehmigten Bau einer Abfallbehandlungs- und -lagerhalle vorläufig nicht beginnen darf.
Der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig; das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb fortschreiben. Ob und wann es in Aachen tatsächlich zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen wird, ist derzeit offen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit am 31.07.2019 verkündetem Urteil entschieden. Es hat damit das von der Deutschen Umwelthilfe erstrittene erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen im Ergebnis bestätigt und dabei allgemeine Anforderungen an Luftreinhaltepläne festgelegt. Diese müssen insbesondere (vorsorglich) zusätzliche Maßnahmen wie etwa Fahrverbote für den Fall bereithalten, dass die Grenzwerte mit den bisherigen Maßnahmen entgegen der Prognose nicht schnellstmöglich eingehalten werden (Wirkungskontrolle).
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 19.07.2019 (2 K 4023/19) den Eilantrag eines Landwirtes gegen die der Stadt Uhingen als Bauherrin am 20.02.2019 erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes abgelehnt. Damit kann derzeit das Kunstrasenspielfeld errichtet werden.
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied am 11.07.2019 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur Messung der Luftqualität zu überprüfen und gegenüber der betreffenden nationalen Behörde alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dabei sind bei der Beurteilung, ob die Grenzwerte eingehalten werden, ist der Verschmutzungsgrad an jeder einzelnen Probenahmestelle zu berücksichtigen. Dies hat der EuGH am 26.06.2019 entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2019 den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen einen Bebauungsplan der Stadt Winterberg abgelehnt, der im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer sog. Mega-Zipline regelt. Die inzwischen in Betrieb befindliche Riesenseilrutsche ist mit ca. 970 m eine der streckenlängsten derartigen Anlagen in Deutschland.
Der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz vom 24. Oktober 2018 ist nicht begründet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit der Klage gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 15.05.2019 entschieden.
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit am 29. März verkündetem Urteil die Klage von Anwohnern aus der Umgebung des Flughafens Düsseldorf abgewiesen, die auf eine Verpflichtung des beklagten Landes gerichtet war, eine neue Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen Düsseldorf anstelle der schon im Jahre 2011 ergangenen Verordnung zu erlassen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf die mündliche Verhandlung vom 18.03.2019 einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verurteilt, den für die Stadt Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts von 40 Mikrogramm/Kubikmeter für Stickstoffdioxid (NO2) enthält, d. h. im konkreten Fall Fahrverbote in den Plan mit aufzunehmen.
Im Jahr 2012 richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Italien, in dem sie ihm vorwarf, dass sich 102 Deponien in seinem Staatsgebiet befänden, die unter Verstoß gegen die Richtlinie 1999/31 über Abfalldeponien betrieben würden.
Mit dieser Richtlinie sollen die negativen Auswirkungen des Vergrabens von Abfällen im Boden auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch Einführung strenger technischer Anforderungen weitest möglich vermieden oder vermindert werden. Daher mussten die Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie spätestens am 16. Juli 2009 die vorhandenen Deponien (d. h. jene, die vor dem 16. Juli 2001 bereits genehmigt worden oder bereits in Betrieb waren) mit den in der Richtlinie festgelegten Anforderungen in Einklang bringen oder sie schließen
Mit einem am 20.02.2019 verkündeten Urteil hat die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen der Klage von Nachbarn stattgegeben, die sich gegen die einer Maschinenfabrik in Büdingen vom Wetteraukreis erteilten Baugenehmigung gewandt hatten, mit der die Fabrik eine Lackierstraße in einer auf dem Betriebsgrundstück befindlichen Halle errichten konnte.
Ein Fahrverbot für Diesel und ältere Benziner wird es in Wiesbaden vorerst nicht geben. In der Fortsetzungsverhandlung vom 13.02.2019 vor der 4. Kammer erklärten die Beteiligten (Verkehrsclub Deutschland und Deutsche Umwelthilfe auf der Klägerseite und das Land Hessen auf der Beklagtenseite) nach Erörterung der Sach- und Rechtslage übereinstimmend das Verfahren für erledigt. Damit ist das gerichtliche Verfahren beendet.
Mit einem am 06.02.2019 bekannt gegebenen Beschluss vom 28. Januar 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf die Beschwerde der Gemeinde Mühltal hin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 07. Dezember 2018 abgeändert und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren „Bebauungsplan Wohngebiet Dornberg“ abgelehnt.
Die Fahrradstraße in der Prinzregentenstraße zwischen dem Prager Platz und der Wexstraße im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Am 19.12.2018 hat der 4. Senat des OVG Schleswig die Berufung eines klagenden Unternehmens zurückgewiesen, welches sich gegen den Widerruf einer ihm erteilten Bewilligung zum Abbau von Sand und Kies im Sylter Außenriff wendet.
Der einheitliche Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 14. Juli 2016 zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3a des Bahnprojekts Stuttgart 21 der DB Netz AG und zur Straßenplanung "Südumgehung Plieningen“ des Landes Baden-Württemberg ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit zwei heute verkündeten Urteilen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2018 entschieden und damit den Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e. V. und des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) Gruppe Stuttgart e. V. teilweise stattgegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.11.2018 den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 im Abschnitt 4 (Autobahnkreuz A 7/A 20 bis B 206 westlich Wittenborn) vom 27. April 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit zwei - am 12.11.2018 bekannt gegebenen - Beschlüssen vom 09.11.2018 die Beschwerden des Landes gegen zwei vollstreckungsrechtliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
Die Stadt Mainz ist verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet – insbesondere im Bereich Parcusstraße – enthält. Dabei hat sie auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 24. Oktober 2018 auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 11.10.2018 die Berufung einer Betreiberin von Windenergieanlagen (im Folgenden: Klägerin) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage und auch mit der Berufung, ihr eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zu erteilen.
Das BVerwG hat den Rechtsstreit über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Sekundärbrennstoff-Heizkraftwerkes im Rostocker Überseehafen an das OVG Greifswald zurückverwiesen.
Ein Anspruch auf Unterlassung der Lärmbeeinträchtigungen, die von dem im Jahr 2009 verlegten Straßenpflaster der Krämerstraße in Oppenheim ausgehen, ist verjährt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit einem am 28.08.2018 den Beteiligten zugestellten Urteil der Berufung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. September 2017 stattgegeben.
Die Klägerin begehrt die Genehmigung von drei ca. 200 m hohen Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Boppard, Gemarkung Weiler. Die Standorte liegen in der Nähe des UNESCO-Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ außerhalb von Kernzone und Rahmenbereich des Welterbegebietes. Der beklagte Landkreis lehnte die für ursprünglich vier Anlagen beantragte Genehmigung ab und verwies zur Begründung auf die Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft, des Landschaftsbildes sowie auf die besondere Bedeutung des Denkmalschutzes, da die geplanten Anlagen unmittelbar an den Rahmenbereich des Weltkulturerbes angrenzten und von weitem sichtbar seien. Die vom Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und dem Kulturministerium in Auftrag gegebene sogenannte Sichtachsenstudie weise das Konfliktpotential mit „sehr hoch“ aus. Die Klägerin beabsichtigte zwischenzeitlich den Bau kleinerer Anlagen und veranlasste das Ruhen des Verfahrens. Nach Wiederaufgreifen hält sie die Anlagen am konkreten Standort für genehmigungsfähig und verweist hierzu unter anderem auf eine Vorbelastung des Gebietes sowie eine von ihr in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse.
Durch Urteil vom 14. August 2018 (Az. 1 KN 154/12) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Bebauungsplan Nr. 602/1 „Bestehende Industrie nördlich Johann-Rathje-Köser-Straße" der Hansestadt Stade für unwirksam erklärt.
Mit Beschluss vom 13. Juli 2018 hat der Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem am 03.07.2018 den Beteiligten zugestellten Urteil die Berufung des beklagten Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. April 2017 zurückgewiesen, mit dem dieses der Klage eines Unternehmens stattgegeben hatte. Das Landratsamt Böblingen hatte zuvor dem Unternehmen untersagt, im Gebiet des Landkreises weiterhin Alttextilien gewerblich zu sammeln (vgl. dazu näher Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 28. April 2017).
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit am 11.06.2018 verkündetem Urteil den Normenkontrollantrag einer Bürgerin gegen den Bebauungsplan Nr. 243 „Notfallzentrum“ der Stadt Eschborn abgelehnt.
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteile vom 29. Mai 2018 (Az. 1 KN 131/16, 1 KN 53/17, 1 KN 61/17, 1 KN 62/17, 1 KN 65/17) die Sanierungssatzungen der Stadt Bad Fallingbostel „Stadtumbau Weinberg" und „Stadtumbau Wiethop" für unwirksam erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.05.2018 Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, mit denen der Bebauungsplan RegioPort Weser I für unwirksam erklärt worden ist.
Der Bebauungsplan erfasst ein knapp 92 ha großes Areal nördlich des Mittellandkanals, das teils im Gebiet der Stadt Minden und teils im Gebiet der Stadt Bückeburg liegt. Er dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Hafens für den Containerumschlag und von ergänzendem hafenaffinen Gewerbe. Aufgestellt worden ist der Plan vom Planungsverband Regio Port Weser, dem neben den Städten Minden und Bückeburg der Kreis Minden-Lübbecke und der Landkreis Schaumburg angehören.
Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Errichtung eines Sportboothafens am Hang der Moselschleife Zeller Hamm ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die beigeladene Firma beantragte im September 2014 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, um am Hang der Moselschleife Zeller Hamm einen Hafen für 130 Sportboote zu errichten. Die SGD Nord genehmigte mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 die Errichtung des Sportboothafens. Hiergegen erhoben der Landesverband Rheinland-Pfalz des BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.) sowie mehrere Eigentümer von im Plangebiet liegenden Grundstücken Klage. Das Verwaltungsgericht gab den Klagen statt und hob den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung auf, er sei bereits aus formellen Gründen rechtswidrig, weil der SGD teilweise die Befugnis zur Planfeststellung fehle (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 19/2017). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag der beigeladenen Firma auf Zulassung der Berufung ab.
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 19. April 2018 entschieden, dass die Naturschutzgebietsverordnungen „Haaßeler Bruch" (Az. 4 KN 368/15) und „Eich" (Az. 4 KN 258/17) des Landkreises Rotenburg (Wümme) unwirksam sind.
Das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch" umfasst u. a. Waldflächen und Feuchtgrünland in den Gemeinden Selsingen und Anderlingen. Gegen die Ausweisung dieser Flächen hatte sich im Verfahren 4 KN 368/15 die Betreiberin der geplanten Deponie Haaßel mit einem Normenkontrollantrag gewandt. Die mit Planfeststellungsbeschluss des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 28. Januar 2015 genehmigte Deponie soll u. a. auf Flächen im südlichen Teil des Naturschutzgebiets „Haaßeler Bruch" errichtet und betrieben werden. Dieser Planfeststellungsbeschluss ist allerdings selbst noch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2017 (Az. 7 KS 7/15) hatte der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Naturschutzgebiet „Eich" umfasst Waldflächen im Gebiet der Stadt Visselhövede. Gegen die Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiet hatte sich in dem Verfahren 4 KN 258/17 der Eigentümer, der die Waldflächen forstwirtschaftlich nutzt, mit einem Normenkontrollantrag gewandt.
Das OVG Münster hat mit Urteil vom 12.04.2018 entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Münster, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das so genannte „Hafencenter“ geschaffen werden sollen, unwirksam ist.
Das von einer Investorin geplante „Hafencenter“ soll auf einem etwa 3 ha großen Bereich zwischen Hafenweg und Hansaring einen Verbrauchermarkt mit 3000 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Nutzungen (Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen) sowie eine Tiefgarage umfassen. Gegen den für dieses Projekt durch den Rat der Stadt Münster im Dezember 2015 beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan reichte ein benachbarter Wohnungseigentümer einen Normenkontrollantrag ein. Er machte u. a. geltend, das Vorhaben führe unter Berücksichtigung der bereits bestehenden hohen Verkehrsbelastung des Hansarings zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" - in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Sülz" an Ermittlungsfehlern leidet und unwirksam ist.
Die Kläger sind Eigentümer bzw. Nießbrauchsberechtigter von jeweils in Frankfurt-Sachsenhausen gelegenen Immobilien. Die Grundstücke liegen im Einwirkungsbereich von Fluglärm, der von Anflügen auf der Anfluggrundlinie zur Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt Main ausgeht, die bei Westbetrieb (Betriebsrichtung 25) durchgeführt werden. Diese Landebahn ist am 21. Oktober 2011 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main in Betrieb genommen worden.
Die Kläger wenden sich mit ihrer Klage gegen die zuletzt 1999 durch die Beklagte getroffene und in den „Nachrichten für Luftfahrer“ veröffentlichte Festsetzung einer so genannten „Rückenwindkomponente“, weil sie sich dadurch in Belangen des Fluglärmschutzes verletzt sehen.
Die angegriffene Festsetzung gibt für die Zuweisung der jeweiligen Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt Main vor, dass bis zu einer Windgeschwindigkeit von 5 Knoten in Betriebsrichtung 25 – also im Westbetrieb mit Anflug aus östlicher Richtung – gelandet werden soll, sofern nicht wetterbedingte Voraussetzungen dies verhindern, und führt zu einer Betriebsrichtungsverteilung mit durchschnittlich etwa 75% Westbetrieb.
Auf Antrag eines Anliegers des Eggerstedtweges in Pinneberg hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil (Az. 1 KN 4/15) den Bebauungsplan Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ für unwirksam erklärt.
Das Verwaltungsgericht hat mit am 12.02.2018 veröffentlichtem Urteil (15 K 6234/17) die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2004, der die Verlängerung der Start- und Landebahn des Werksflugplatzes von Airbus in Finkenwerder in Richtung Neuenfelde zum Gegenstand hat, abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Sperrmüll nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, sondern auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden kann.
Die Genehmigung zur Errichtung eines Wasserkraftwerks in Bad Ems an der Lahn ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit am 24.01.2018 in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis erteilte der beigeladenen Gesellschaft im Juli 2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für neun Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 143 m und einem Rotordurchmesser von 114 m in der Gemarkung Kratzenburg mit der Einschränkung, dass fünf der Anlagen nachts nicht betrieben werden durften. Die Standorte liegen zum Teil in der Nachbarschaft zu einem Industriegebiet der Stadt Boppard und einem daran angrenzenden Gewerbepark der Ortsgemeinde Kratzenburg sowie zu der Wohnbebauung in Boppard-Buchholz. In Abänderung dieser Genehmigung erlaubte der Landkreis im Juli 2014 unter Hinweis auf ein eingeholtes Lärmgutachten auch den schallreduzierten Nachtbetrieb der übrigen fünf Anlagen. Gegen diese Änderung erhob die Klägerin, die in dem Industriegebiet und dem Gewerbepark einen Produktionsbetrieb mit Prüfständen für Maschinen unterhält, Widerspruch. Sie machte geltend, im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung sei die Vorbelastung durch den von ihrer Fabrik verursachten (nächtlichen) Betriebslärm unzureichend ermittelt worden. Zudem fehle die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises wies den Widerspruch zurück. Daraufhin suchte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Koblenz um Rechtsschutz nach
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 13.12.2017 in insgesamt fünf Verfahren über Klagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28.11.2017 die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.11.2017 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach die Stadt Angermünde keinen Anspruch auf Zulassung einer Abweichung vom Landesentwicklungsplan hat. Sie darf deswegen für ein Neubauprojekt auf dem Mausoleumsberg in der Uckermark keinen Bebauungsplan aufstellen.
Die Sicherstellung eines großflächigen, ca. 29.000 ha großen Gebiets für den Landschaftsschutz - mit der Folge eines Ausschlusses von Windkraftanlagen - darf ohne vorherige Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde nicht erfolgen. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht dem Eilantrag eines Windkraftanlagenbetreibers gegen eine Verordnung des Kreises Dithmarschen stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass ein Nachbar den von einer Sportanlage ausgehenden Lärm hinnehmen muss, wenn keine außerschulische Nutzung der Anlage stattfindet und die übrige Nutzung überwiegend in Zeitraum des Schulbetriebs liegt.
Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass die Ortsumfahrung Wedringen vorläufig nicht gebaut werden darf, weil die artenschutzrechtliche Maßnahme, auf dem betroffenen Grundstück sogenannte "Lerchenfenster" und "Blühstreifen" anzuordnen, fehlerhaft gewesen ist. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erließ einen Planfeststellungsbeschluss vom 19.04.2016 zum Neubau der B 71n im Abschnitt Ortsumfahrung Wedringen. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss klagte der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes, auf dem Ausgleichsmaßnahmen (sog. "Lerchenfenster" und "Blühstreifen") verwirklicht werden sollten.
Mit einem Schluss-Urteil vom 12. September 2017 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage mehrerer Eigentümer und Bewohner von Grundstücken im Stadtgebiet von Flörsheim am Main gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vollständig abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden.
Die Betriebsunterbrechung von drei Jahren lässt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage erlöschen. Zwischenzeitlich durchgeführte Wartungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen und Probeläufe können nicht als "Betrieb" der Analge gelten. Auch die während der Stilllegungsphase erfolgte geringfügige Stromerzeugung zum Eigenbetrieb stellt keinen Betrieb der Anlage dar.
Der Eilantrag eines Nachbarn gegen ein in Mariahof geplantes Wohngebäude mit 31 Sozialwohnungen wure vom VG Trier mit Beschluss vom 16.08.2017 abgelehnt. Von einem dreigeschossigen Bau gehe keine abriegelnde und erdrückende Wirkung aus. Im Übrigen könne der Nachbar sich nicht auf eine objektive Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung berufen.
Die 2. Kammer des VG Göttingen hat mit Beschluss vom 05. Mai 2017 (2 B 518/16) den Antrag einer Windenergiefirma abgelehnt, die sofortige Vollziehung einer ihr vom Landkreis Göttingen erteilten Baugenehmigung für die Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Gemarkung Jühnde anzuordnen.
Das Bundeskabinett hat am 03.05.2017 den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27. April 2017 (14 K 361/15) der Klage eines Unternehmers gegen die Entscheidung des Landratsamtes Böblingen, ihm im Gebiet des Landkreises Böblingen die von ihm betriebene gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Textilien und Schuhen (Alttextilien) zu untersagen, stattgegeben und die Untersagungsverfügung des Landratsamtes aufgehoben.
Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Damit erhalten Umweltverbände mehr Klagerechte.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 den Weg für die neue Gewerbeabfallverordnung freigemacht. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.
Der Bundestag hat am 31.03.2017 dem novellierten Verpackungsgesetz zugestimmt. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.
Die 4. Kammer des VG Hannover sieht Klärungsbedarf zu der oben aufgeworfenen Frage und hat deshalb im Eilverfahren die Genehmigung zur Erweiterung einer Pferdezucht in Isernhagen mit Beschluss vom 31.03.2017 (4 B 2350/16) gestoppt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 14. März 2017 (2 A 219/14) die Verpflichtung der Stadt Schwentinental zur Überplanung des Ostseeparks bestätigt.
Sachverhalt
Mit Verordnung vom 22. Dezember 2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde das Befahren des Flusses Nidda mit Wasserfahrzeugen aller Art zwischen Ilbenstadt und Bad Vilbel in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres verboten. Zweck des Verbotes ist der Schutz und die Entwicklung von Habitaten freilebender, besonders streng geschützter Vogelarten (wie z.B. Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussläufer) sowie des Bibers und der Europäischen Sumpfschildkröte und der Laich- und Aufwuchshabitate bedrohter Fischarten insbes. durch eine Beruhigung bestimmter Gewässerabschnitte.
Der Bundestag hat das Raumordnungsgesetz novelliert. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10883) in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am 9. März 2017 angenommen.
Das BVerwG hat in einem Urteil vom 28.09.2016 (7 C 18/15) klargestellt, dass die Ausnahme vom Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BauGB sich im Falle der unter Bergrecht stehenden Betriebe und Vorhaben auf solche Vorhaben beschränkt, über deren bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung entschieden wird.
Die Bundesregierung verstärkt das Recycling von Wertstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen. Dabei soll vor allem Phosphor zurückgewonnen werden, der für Düngemittel verwendet werden kann. Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 eine entsprechende Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen. Auf dieser Grundlage können und müssen (zumindest die größeren) Abwasserbehandlungsanlagen umgerüstet werden, um sie auf das Phosphorrecycling vorzubereiten - ein technisch aufwendiger Prozess, der mehrere Jahre dauern kann.
Das OVG Lüneburg hat in einem Urteil vom 10.01.2017 (4 LC 198/15) die Höhe von naturschutzrechtlichen Ersatzzahlungen beanstandet, die einer Windparkbetreibergesellschaft auferlegt worden waren.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag des NABU Rheinland-Pfalz gegen den Landkreis Bernkastel Wittlich, der der Firma ABO Wind AG eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Merschbach erteilt hat, mit Beschluss vom 27. Oktober 2016 (6 L 7029/16.TR) abgelehnt.
Beantragt eine Person Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten, erfasst der Begriff "Informationen über Emissionen in die Umwelt" unter anderem Informationen über Art und Auswirkungen der Freisetzung eines Pestizids in die Luft, das Wasser, den Boden oder auf Pflanzen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit zwei Urteilen vom 23.11.2016 (C-673/13 P und C-442/14) klargestellt. Der Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses kann der Offenlegung solcher Informationen nicht entgegengehalten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 15.12.2016 (4 A 3.15; 4 A 4.15) in erster und letzter Instanz die Klagen zweier rheinland-pfälzischer Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz zum Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg abgewiesen.
Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Mrd. Euro rechtlich flankieren.
Droht bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche Grundrechtsverletzung, die durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so darf sich das Fachgericht im Eilverfahren grundsätzlich nicht auf eine bloße Folgenabwägung der widerstreitenden Interessen beschränken. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert dann vielmehr regelmäßig eine über die sonst übliche, bloß summarische Prüfung des geltend gemachten Anspruchs hinausgehende, inhaltliche Befassung mit der Sach- und Rechtslage. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 14. September 2016 (1 BvR 1335/13) entschieden und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem sich die Beschwerdeführerin gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung wendete, an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 22. September 2016 (4 C 6.15; 4 C 2.16) in zwei parallel gelagerten Verwaltungsstreitsachen entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) bei der Frage, inwieweit Windenergieanlagen (WEA) die Funktionsfähigkeit von Wetterradaranlagen stören und die Aufgabenerfüllung des DWD in nicht mehr tolerierbarer Weise erschweren, keinen Beurteilungsspielraum hat. Die Frage unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung.
Die u.a. für Immissionsschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 15.09.2016 (6 L 285/16.DA) den (Eil-)Antrag einer Privatperson abgelehnt, dessen Ziel es war, den Bau einer am sogenannten Greiner Eck geplanten Windenergieanlage mit vier Windkraftanlagen (Windräder) zu stoppen, bis über deren Klage gegen die hierfür erteilte Genehmigung entschieden worden ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 21. September 2016 (I ZR 234/15) über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.
Auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. August 2016 (7 A 1.15) den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 15. Juli 2011 für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Der Halter eines Kraftfahrzeugs, unter dem anlässlich eines Weinfestes im Jahre 2012 auf einem Brachgelände ein Brand ausbrach, bei dem zehn Fahrzeuge beschädigt wurden, muss für die Kosten für die Bodensanierung aufkommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße mit Urteil vom 12. September 2016 (3 K 832/15.NW) entschieden.
Hintergrund
Umweltverbände sollen künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9526) sieht vor, unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anzupassen. Handlungsbedarf besteht ausweislich der Gesetzesbegründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen ergeben sich zudem durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 01. September 2016 (4 C 4.15) entschieden, dass ein Grünlandumbruch, also das Umpflügen und Vorbereiten von Grünland zur Ackernutzung, auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten ist.
Ein Lärmaktionsplan, in dem eine Gemeinde eine gleisbezogene Schallschutzmaßnahme („Besonders überwachtes Gleis“) auf ihrer Gemarkung festgesetzt hat, bindet die DB Netz AG nicht. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 25.07.2016 (10 S 1632/14) entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2016 (7 C 32.15) über die Revision einer anerkannten Umweltvereinigung entschieden, die Einsicht in ein Schreiben der Europäischen Kommission in einem gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren begehrte. Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg.
Gewerbliche Sammler von Altmetallen, die das Sammelgut nicht unmittelbar, sondern über Zwischen- und Großhändler insbesondere Stahlwerken und Gießereien zur Verwertung zuführen, müssen bei der Anzeige ihrer Sammlung in der Regel nur ihren ersten Abnehmer benennen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30.06.2016 (7 C 5.15) entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.07.2016 (9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in der Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 14. Juli 2016 (4 K 652/15.KO) die Versagung der Genehmigung für zwei Windkraftanlagen bestätigt, weil zwei benachbarte Burgen durch die Anlagen ihre visuelle Anziehungskraft verlieren würden.
Der Handel muss ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte seit dem 25. Juli 2016 zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Hierauf hat das BMUB in einer Mitteilung vom 22.07.2016 hingewiesen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 19.05.2016 (13 K 4121/14) entschieden, dass die Klage der Gemeinde Swisttal gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen ohne Erfolg bleibt.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13. April 2016 (8 C 10674/15.OVG) die Klage des Umweltverbands BUND gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal in Zweibrücken abgewiesen.
Mit zwei Beschlüssen vom 11. Mai 2016 (9 E 448/16 und 9 E 450/16) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) abgelehnt, gegen das Land Hessen jeweils ein Zwangsgeld mit dem Ziel anzudrohen und festzusetzen, die für die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhaltepläne zu ändern.
Der NABU wollte erreichen, dass der Betrieb der Anlage in Hornow-Wadelsdorf (südöstlich von Cottbus) mit einer Gesamtkapazität von etwa 6.800 Tierplätzen, davon ca. 2.300 Sauenplätzen und ca. 4.500 Ferkelplätzen, vorläufig stillgelegt wird und weitere Baumaßnahmen untersagt werden. Die frühere Betreiberin hatte den Betrieb im November 2011 eingestellt, nach Ansicht des NABU war damit nach Ablauf von mehr als drei Jahren die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erloschen.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 3. Mai 2016 (OVG 6 A 31.14) die beklagte Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH verurteilt, bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms für ein im Nachtschutzbereich gelegenes Grundstück vor dem Einbau von Zuluftgeräten (Lüftern) eine Lüftungsplanung vorzunehmen.
Die Kommunen sollen in eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Das sieht der Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes vor, der am 11.08.2016 vom BMUB veröffentlicht wurde. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Mai 2016 (Vf. 14-VII-14, Vf. 3-VIII-15, Vf. 4-VIII-15) über eine Popularklage und zwei von den Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag eingeleitete Verfahren zur Frage, ob die sog. 10 H-Regelung für Windkraftanlagen die Bayerische Verfassung verletzt, entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 28.04.2016 (9 A 7.15; 9 A 8.15; 9 A 9.15; 9 A 10.15; 9 A 11.15; 9 A 14.15) den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg, Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431) vom 30. Dezember 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat vor dem Gerichtshof der EU. Das hat sie heute (Donnerstag) bekanntgegeben. Trotz der weiter hohen Nitratbelastung hat Deutschland keine strengeren Gegenmaßnahmen ergriffen. Dazu ist das Land laut geltendem EU-Recht jedoch verpflichtet. Die von der Bundesrepublik zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.
Das Bundeskabinett hat am 27.04.2016 zwei Regelungsentwürfe beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Diese sogenannte „Seveso III-Richtlinie“ regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.
Der Landkreis Goerlitz muss der Umweltgruppe Cottbus e. V. Unterlagen zu Umweltinformationen zugänglich machen, die ihm von der Betreiberin des Braunkohletagebaus Nochten im Zusammenhang mit der Beantragung und Erteilung naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen vorgelegt wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 21. April 2016 (3 K 1317/12).
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies durch Urteil vom 17.02.2016 (4 K 1275/15.WI) die Klage einer Anwohnerin zurück, die durch das Gericht festgestellt wissen wollte, dass die Auflagen zum Schallschutz durch die Landeshauptstadt Wiesbaden für das 39. Folklorefestival 2015 rechtswidrig waren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.01.2016 (4 A 5.14) in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss (PFB) des beklagten Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg vom 17. Juli 2014 für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen der beigeladenen 50Hertz Transmission GmbH - sog. Uckermarkleitung - für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.02.2016 (9 A 1.15) den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Bau der Ortsumgehung Naumburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Errichtung einer Windkraftanlage, die in ca. 4 km Entfernung zu einer Navigationseinrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr errichtet werden soll, ist rechtswidrig. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in zwei Verfahren mit Urteilen vom 18. Januar 2016 (6 K 2669/14.TR und 6 K 1674/15.TR) entschieden.
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Urteilen vom 26. Januar 2016 (20 A 318/14 und 20 A 319/14) entschieden, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unzulässig ist und damit zwei Untersagungsverfügungen des Ennepe-Ruhr-Kreises insoweit bestätigt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 27. Januar 2016 (Vf. 106-VI-14) über eine Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Beseitigung von Pistensperrungen für Tourengeher entschieden.
Der Betrieb von drei Windkraftanlagen im Kreis Bitburg-Prüm lässt keine gravierenden Störungen der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation Neuheilenbach erwarten. Insbesondere ist nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13. Januar 2016 (8 A 10535/15.OVG) entschieden.
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben im Land Berlin kein Monopol auf die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Klageverfahren mit Urteilen vom 20. November 2015 (VG 10 K 435.14, VG 10 K 436.14, VG 10 K 507.14, VG 10 K 98.15, VG 10 K 199.15, VG 10 K 202.15) entschieden.
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 (1 BvR 685/12) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A 281 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Planfeststellungsbeschluss und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verletzen die Beschwerdeführer, deren Wohnhäuser für den Neubau eines Wesertunnels abgerissen werden sollen, nicht in ihrem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG. Nach der gesetzlichen Regelung sind nur offensichtliche Abwägungsmängel erheblich, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Dies ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, soweit - wie vorliegend - konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde ohne den Abwägungsmangel die gleiche Entscheidung getroffen hätte. Denn das Gericht darf nicht seine eigene Abwägungsentscheidung an die der Planfeststellungsbehörde setzen.
In zwei Entscheidungen haben die Verwaltungsgerichte Berlin und Koblenz zu Gunsten von Anwohnern entschieden, die Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftschadstoffen seitens des Straßenverkehrs ausgesetzt sind.
Mit Urteil vom 5. November 2015 (4 K 1106/14.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass eine Nebenbestimmung zum Kranichzug in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlagen im konkreten Fall wegen fehlender Bestimmtheit rechtswidrig ist.
Werden mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen unter einer Eigenmarke des Handels in den Verkehr gebracht, ist nicht der Abfüller, sondern das Handelsunternehmen verpflichtet, sich an einem System zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen zu beteiligen und dies durch eine bei der Industrie- und Handelskammer zu hinterlegende Vollständigkeitserklärung zu dokumentieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. September 2015 (7 C 11.14) entschieden.
Auch ein nur zeitweise betriebenes Notstromaggregat mit Dieselmotor muss mit einem Rußpartikelfilter versehen sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 20. August 2015 (10 K 208.13) entschieden.
Gewerbliche Sammlungen können auch von Personengesellschaften angezeigt und durchgeführt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 01. Oktober 2015 (7 C 8.14) entschieden.
Mit Urteil vom 07.09.2015 (10 K 5017/13) hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage eines Windenergieunternehmens, das eine Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage in Wülfrath-Flandersbach begehrt, abgewiesen.
Der Bebauungsplan "Weiler Ortskern und Bronnbach Planbereich 48/26 und 56/06 - Baugebiet Schölleräcker“ der Großen Kreisstadt Schorndorf (Antragsgegnerin) vom 5. Juni 2014 nebst örtlichen Bauvorschriften ist unwirksam. Die Stadt hat die durch den Kfz-Verkehr auf der Haupterschließungsstraße des neuen Baugebiets zu erwartenden Verkehrslärm-Immissionen nicht hinreichend ermittelt. Dieser Fehler führt zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25. März und 23. Juli 2015 entschieden. Das bereits am 23. Juli 2015 verkündete und nunmehr vollständig abgefasste Urteil ist den Beteiligten Ende August 2015 zugestellt worden (8 S 538/12).
Der Verein „Bürger für ein zauberhaftes Zellertal e.V.“ ist nicht befugt, gegen eine vom Donnersbergkreis einem Windkraftanlagenbetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Mai 2015 zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich von Zellertal vorzugehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 17. August 2015 (4 L 622/15.NW) entschieden.
Ein Baden-Badener Düngemittel- und Kompostwerk (Antragstellerin) muss bodenschutzrechtliche Anordnungen des Landratsamts Rastatt und der Stadt Baden-Baden (Antragsgegner), die sie verpflichten, möglicherweise chemisch verunreinigte Agrarflächen in Hügelsheim und nördlich von Sandweier (sog. "PFC-Skandal") auf eigene Kosten zur Gefährdungsabschätzung detailliert zu untersuchen, trotz eingelegter Widersprüche sofort befolgen. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit zwei Beschlüssen vom 11. August 2015 (10 S 980/15 und 10 S 1131/15) entschieden und Beschwerden der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Eilanträge durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat durch Beschluss vom 18.08.2015 (3 L 2012/14.KS) einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Gemeinde Gerstungen gegen das Einleiten von Salzabwässern in unterirdische Gesteinsschichten abgelehnt.
Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei 149 bzw. 179 Meter hohen Windkraftanlagen in Neuss-Hoisten ist rechtswidrig. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 2. Juli 2015 (10 L 1295/15) in einem Eilverfahren entschieden.
Soll eine Anlage zur Hähnchenmast in der Nähe von Wohnbebauung errichtet werden, kann der Einbau einer Abluftbehandlungsanlage zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Nachbarschaft durch Bioaerosole auch dann geboten sein, wenn die Abluftbehandlung in der Geflügelhaltung aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht dem Stand der Technik entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. Juli 2015 (7 C 10.13 -) entschieden.
Eine Firma, die sich auf das Sammeln von Alttextilien und -schuhen spezialisiert hat, ist trotz eines Verbots durch die Stadt Kaiserslautern weiterhin berechtigt, innerhalb von Kaiserslautern Altkleider und -schuhe zu sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 28. Mai 2015 (4 K 1115/14.NW) entschieden.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 29.07.2015 der Klage eines Umweltverbandes stattgegeben und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Osnabrück (Beklagter) für den Neubau eines Schweinemaststalls mit 1440 Plätzen sowie die Nutzungsänderung eines weiteren Maststalls zum Ferkelstall mit 982 Plätzen aufgehoben. Der Landkreis hatte im Genehmigungsverfahren zwar eine sog. Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durchgeführt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Stallbauvorhaben des beigeladenen Landwirtes nicht erforderlich sei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 01.07.2015 (C-461/13) entschieden, dass die Wasserrahmenrichtlinie der Genehmigung eines Vorhabens entgegensteht, wenn es eine Verschlechterung des Zustands des betreffenden Wasserkörpers herbeiführen kann und keine Ausnahme eingreift. Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung und zur Verhinderung der Verschlechterung gelten nach dieser Entscheidung auch für konkrete Vorhaben wie die Vertiefung eines schiffbaren Flusses.
Mit Urteil vom 10. Februar 2015 (W 4 K 13.1015) hat das Verwaltungsgericht Würzburg die von der Textilkette Adler (Klägerin) in ihren Modemärkten praktizierte Annahme von Alttextilien unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung gebilligt. Die Klägerin darf demnach neben den von ihr selbst vertriebenen Textilien auch Textilien fremder Hersteller bzw. Händler sammeln.
Die Europäische Kommission verklagt Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Nach dieser Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor. Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete am 5. Juni 2014.
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Grundsatzurteilen vom 01.06.2015 (8 A 1760/13, 8 A 1487/14 und 8 A 1577/14) die Klagen von Anwohnern gegen drei gewerbliche Geflügelmastanlagen auf dem Gebiet der Stadt Geldern bzw. der Gemeinde Weeze abgewiesen und zugleich die stattgebenden erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2015 (4 C 4.14) entschieden, dass die Baugenehmigung für einen Schweinemaststall erneut auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt werden muss.
Zahlreiche Experten haben am 17.06.2015 im Umweltausschuss des Bundestages das Vorhaben der Regierung begrüßt, die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu zu regeln, um so die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen. In der öffentlichen Anhörung mahnten sie jedoch zugleich zahlreiche Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG, 18/4901) an.
Nach Ansicht der Kommission wurden bei der Genehmigung des Kraftwerks die Vorschriften der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht beachtet. Damit besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Fischarten auswirken könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 01.04.2015 (4 C 6.14) entschieden, dass das Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutzvereinigungen erst greift, wenn ein Projekt im Wege einer FFH-rechtlichen Abweichungsentscheidung zugelassen oder durchgeführt werden soll.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem Teil-Beschluss vom 19. März 2015 (9 C 1507/12.T) die Klage der Stadt Flörsheim am Main gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main vom 18. Dezember 2007 bezüglich mehrerer Klageanträge abgewiesen.
Der VGH München hat mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (9 N 14.2326) entschieden, dass der Bebauungsplan für das "Sondergebiet für Industrie- und Logistikbetriebe mit einem Mindestflächenbedarf" des Zweckverbands Industrie-/Gewerbepark InterFranken unwirksam ist. Der Bund Naturschutz und drei private Kläger hatten mit ihrem Antrag auf Normenkontrolle Erfolg. Seit dem 09.03.2015 liegen die Entscheidungsgründe vor.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat erneut die Klage eines Windenergiebetreibers gegen das Land Hessen, dass die Erteilung einer Genehmigung für vier Windkraftanlagen in Frankfurt in Nieder-Erlenbach abgelehnt hatte, abgewiesen. Mit dem am 11.03.2015 verkündeten Urteil (8 K 314/14.F) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass die Ablehnung der Genehmigung von vier Windenergieanlagen, die der Betreiber in der Gemarkung Frankfurt am Main Nieder-Erlenbach aufstellen wollte, rechtmäßig ist.
Das Bundeskabinett hat am 01.04.2015 strenge Regelungen zum Fracking auf den Weg gebracht. Das Gesetzespaket sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor. Das Paket enthält zudem ergänzende strengere Regelungen zur konventionellen Erdgas- und Erdölförderung.
Nach einem am 12.03.2015 verkündeten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (4 A 654/13) ist die Errichtung eines Gartencenters in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betriebsgelände der Firma Merck KGaA bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.03.2015 (C-534/13) entschieden, dass es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass ein Grundstückseigentümer, der für die Verschmutzung auf seinem Grundstück nicht verantwortlich ist, nur beschränkt auf den Wert des Grundstücks finanziell haftet und er nicht zu Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden kann.
Der Bebauungsplan „Windkraft Fürfeld“ der Ortsgemeinde Fürfeld, mit dem unter anderem Sondergebiete für die Windenergie ausgewiesen werden, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 29. Januar 2015 (1 C 10414/14.OVG).
Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 des Landes Schleswig-Holstein für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist unwirksam. Das hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts am 21.01.2015 nach mündlicher Verhandlung durch Urteile in 9 Verfahren (Az. 1 KN 6/13 u.a.) entschieden. In zwei Verfahren von Privatpersonen (Az. 1 KN 74/13 und 1 KN 75/13) wies der Senat die Normenkontrollanträge mangels Antragsbefugnis zurück.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Metallrecyclingunternehmens gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, mit der die Klägerin eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für das Jahr 2013 begehrte, mit Urteil vom 17.12.2014 (5 K 393/14.F) abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Dezember 2014 (4 C 36.13) entschieden, dass lärmbelastete Nachbarn eines Flughafens gegen bauliche Erweiterungsmaßnahmen, die von der zuständigen Planfeststellungsbehörde mit einer „Unterbleibensentscheidung“ genehmigungsfrei gestellt wurden, vorgehen und gegebenenfalls die Stilllegung dieser Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung verlangen können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Dezember 2014 (4 C 35.13) ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten „Müggelsee-Route“ bestätigt. Die Flugroute ist vorgesehen für Abflugverfahren von der Nordbahn des Flughafens in Richtung Osten. Nach einem Überflug im Süden von Bohnsdorf und einer Linkskurve führt die Route zwischen dem Bezirk Treptow-Köpenick bzw. Friedrichshagen und Müggelheim bzw. Rahnsdorf über den Großen Müggelsee hinweg.
Das Klageverfahren gegen das geplante Wasserkraftwerk in Bad Ems an der Lahn wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (1 A 11254/13.OVG). Zugleich wies es darauf hin, dass gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Genehmigungsbescheids Bedenken bestehen.
Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 3. Dezember 2014 auf die mündliche Verhandlung vom 27. November 2014 entschieden (Az. 12 LC 30/12), dass die Bewertung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, die streitigen Windenergieanlagen könnten die Flugsicherungseinrichtung DVOR "Leine" stören und dürften deswegen nicht errichtet werden, rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Das Land Baden-Württemberg muss den für Reutlingen geltenden Teilplan des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Tübingen so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwerts für NO2 in Höhe von 40 μg/m³ und des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwertes für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr im Stadtgebiet von Reutlingen enthält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 22.10.2014 (1 K 154/12).
Das Landratsamt Heilbronn (Beklagter) ist verpflichtet, auf Antrag von Nachbarn (Kläger) gegen den Lärm automatischer phonoakustischer und pyrotechnischer Vogelabwehranlagen in einem Weinberg in Neckarwestheim einzuschreiten. Die Kläger können mangels Gesundheitsgefahr zwar nicht die Untersagung des Anlagenbetriebs verlangen. Das Landratsamt muss jedoch zum Schutz der Kläger vor schädlichen Umwelteinwirkungen Maßnahmen zur Minderung des Lärms anordnen, deren Auswahl in seinem Ermessen steht. Die Pflicht des Anlagenbetreibers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden und zu minimieren, tritt nicht allein deshalb zurück, weil andere Mittel zur Vergrämung von Vögeln höhere Kosten für Weinbauern verursachen. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) Urteil vom 4. November 2014 (10 S 1663/11) entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) im Ergebnis bestätigt.
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie nicht innerhalb der in ihr festgelegten Frist eingehalten werden können, und möchte er diese Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, ist er verpflichtet, um Fristverlängerung zu ersuchen und dabei einen Luftqualitätsplan vorzulegen, der aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 19.11.2014 (C-404/13).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 12. November 2014 (4 C 34.13; 4 C 37.13) zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu den sog. "Wannsee-Flugrouten" bestätigt. Die Flugrouten sind für Abflüge von der Nordbahn des Flughafens Berlin Schönefeld in Richtung Westen vorgesehen. Sie führen in Geradeausrichtung zunächst über den Ortskern der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und nach ihrer Verschwenkung in Richtung Nord-Westen bei Ludwigsfelde östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin in Berlin-Wannsee vorbei, auf dem sich der Forschungsreaktor BER II befindet. Der erste Abschnitt war Gegenstand der Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der zweite Abschnitt Gegenstand der Klage des Vereins Deutscher Umwelthilfe mit Sitz in Berlin.
Der von einem Naturschutzverein erhobene Widerspruch gegen die Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Stadtwald von Birkenfeld ist unzulässig, weil er erst zu einem Zeitpunkt eingelegt wurde, als zwar die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen, die Anlage aber schon nahezu vollständig errichtet war. Daher musste auch der Eilantrag des Naturschutzvereins gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen ohne Erfolg bleiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 3. November 2014 (1 B 10905/14.OVG).
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Windenergiebetreibers gegen das Land Hessen, das die Erteilung einer Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim abgelehnt hatte, mit Urteil vom 08.10.2014 (8 K 3509/13.F) abgewiesen.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 10.10.2014 (2 L 1041/14.WI) den Eilantrag der in Rheinland-Pfalz gelegenen Ortsgemeinde Rettert, einer von 20 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, gegen die sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugunsten des Windparkbetreibers für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 10 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199 m auf Grundstücken in der Gemeinde Heidenrod, dort in den Gemarkungen Laufenselden und Grebenroth im Rheingau Taunus Kreis, als unzulässig zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. September 2014 (7 VR 1.14) einen Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die der Vattenfall Europe Generation AG durch die Freie und Hansestadt Hamburg erteilte wasserrechtliche Erlaubnis für das Steinkohlekraftwerk Moorburg an der Hamburger Süderelbe abgelehnt. Das von Vattenfall aufgrund einer bestandskräftigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtete Kraftwerk soll im Wege der Durchlaufkühlung unter Entnahme von maximal 64 m3 /s Elbwasser betrieben werden; alternativ ist der Betrieb mittels Kreislaufkühlung mit einer maximalen Entnahmemenge von 1 m3 /s möglich. Die zur Wasserentnahme erteilte, für sofort vollziehbar erklärte wasserrechtliche Erlaubnis enthält zahlreiche Beschränkungen für Sauerstoffmangelsituationen während der Sommermonate bis hin zur Einstellung der Durchlaufkühlung.
Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis mit Beschluss vom 11.08.2014 (4 L 333/14) abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.
In dem Berufungsverfahren gegen die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28.08.2014 (20 A 1923/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.
Mit Beschluss vom 14.03.2014 (6 L 106/14) hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage nicht mit Erfolg eingewandt werden kann, sie beeinträchtige eine Richtfunkanlage bzw. Richtfunkstrecke. Gegenstand des Eilverfahrens war der Antrag eines Mobilfunkbetreiberin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage, die damit begründet wurde, die genehmigten Anlagen würden die Richtfunkstrecke beeinträchtigen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.07.2014 (8 B 356/14) dem Antrag eines Umweltverbandes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheid für je einer bzw. zwei Windkraftanlagen stattgegeben. In dieser Entscheidung hat das Gericht klargestellt, wann verschiedene Windkraftanlagen eine Windfarm mit der Folge bilden, dass eine UVP-Vorprüfung durchzuführen ist.
Aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Mahlberg ergibt sich für diese kein durchsetzbarer Rechtsanspruch gegenüber der Bahn auf Durchführung aktiver Schallschutzmaßnahmen durch regelmäßiges Glattschleifen der Schienen (sog. „Besonders überwachtes Gleis“). Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 25.07.2014 (5 K 1491/13).
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 30.07.2014 der Klage einer Windparkbetreiberin gegen einen Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 21.2.2014 stattgegeben (AN 11 K 14.00328). Mit dem genannten Bescheid hatte das Landratsamt Ansbach die Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über luftfahrtrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange für die beabsichtigte Errichtung einer Windkraftanlage auf einem Grundstück der Gemarkung Obermögersheim, Stadt Wassertrüdingen, auf der Grundlage einer Regelung des Baugesetzbuches bis zum 29.11.2014 zurückgestellt. Die Windenergieanlage vom Typ Nordex soll eine Gesamthöhe von 199 m erhalten.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in dem Rechtsstreit des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Klage des BUND mit Urteil vom 30.06.2014 (5 A 4319/12) abgewiesen.
Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Staaten der Union zu fördern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof anhand eines Falls aus Schweden mit Urteil vom 01.07.2014 (C 573/12).
Mit Beschluss vom 13. Juni 2014 (5 B 1091/14) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag von Anwohnern abgelehnt, den Bau und Betrieb von 15 Windenergieanlagen ‑ WEA - im Windpark Kündelmoor in der Gemeinde Bösel (Landkreis Cloppenburg) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes zu stoppen.
Mit der Energiewende setzt Deutschland verstärkt auf erneuerbare Energien. Vorgesehen ist, ihren Anteil an der Stromversorgung bis zum Jahr 2050 schrittweise auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist die Offshore-Windenergie. Um den sicheren Ausbau und Betrieb der Windparks auf dem Meer zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept erstellt und im Juni 2014 in Kraft gesetzt.
Die laufenden Bauarbeiten für eine Beschneiungsanlage samt Speicherbecken im „Ski-Paradies Sudelfeld“ dürfen fortgeführt werden. Einen Eilantrag des Deutschen Alpenvereins e.V. und des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 15. Mai 2014 lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 3. Juni 2014 (M 2 S 14.2116) ab.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2014 (22 A 12.40062) entschieden, dass die Genehmigung zur Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Bahngleise München – Augsburg nicht aufgrund der Klage einer Grundstückseigentümerin aufgehoben wird, die die Gabionenwand u.a. als unerträgliche visuelle, ästhetische und psychische Zumutung empfindet und sich auf das Sinken des Wohnwerts ihres Anwesens beruft.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 (5 B 603/14) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit dem sich der BUND gegen die Genehmigung von vier Windenergieanlagen - WEA - im Bereich der Bornhorster Wiesen durch die Stadt Oldenburg wandte.
Ein Schrottsammler aus Neustadt an der Weinstraße ist trotz eines Verbots durch die Stadt Frankenthal weiterhin berechtigt, innerhalb der Gemarkung von Frankenthal Schrott zu sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil vom 7. April 2014 (4 K 717/13.NW) entschieden.
Am 15.05.2014 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, mit denen die Prognose möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Novellierung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) soll der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut werden. Ziel ist ferner eine Verbesserung der Rechtssicherheit für Unternehmen und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Berichten und Entscheidungen zur Umweltverträglichkeit von Projekten.
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vorgelegt (BT-Drs. 18/1280). Damit sollen aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verordnung eingearbeitet werden.
Die im Gebiet der Ortsgemeinde Niederhambach (Landkreis Birkenfeld) geplante Windenergieanlage darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 30. April 2014 (1 B 10305/14.OVG).
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss vom 24.4.2014 (4 L 139/14.KS) den gegen die Einleitung von Salzabwässern gerichteten Eilantrag eines Fischereiverbandes abgelehnt.
Das VG Frankfurt hat mit Urteilen vom 2.4.2014 (8 K 4398/13.F, 8 K 3087/13.F) die Klage eines Eigentümers aus Bad Soden-Saalmünster gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen abgewiesen.
Der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. April 2014 (1 N 676/12) festgestellt, dass der Regionalplan Ostthüringen unwirksam ist, soweit er Vorranggebiete für Windenergie festlegt und gleichzeitig vorsieht, dass außerhalb dieser Vorranggebiete größere (sog. raumbedeutsame) Windenergieanlagen nicht zulässig sind.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 24.03.2014 (7 KS 158/11) in erster Instanz die Klagen mehrerer Obstbauern und weiterer Planbetroffener aus dem „Alten Land" gegen den Umbau der 110-kV-Bahnstromfreileitung Nenndorf- Neumünster - BL577, welche die Bahnstromversorgung Schleswig-Holsteins auch künftig sichern soll, abgewiesen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 01.04.2014 (9 A 2030/12) die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen bestätigt, die einem Vollerwerbslandwirt für die Errichtung bzw. die Erweiterung eines Tiermastbetriebes im Gemeindegebiet von Fronhausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf) erteilt worden war. Damit blieb die Klage der Gemeinde Fronhausen auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.
Der Planfeststellungsbeschuss, der den Teilausbau der zwischen Trier und Bitburg verlaufenden Bundesstraße B 51 im Bereich der Ortslage Aach-Hohensonne (Landkreis Trier-Saarburg) vorsieht, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 13. März 2014 (8 C 10696/13.OVG).
Der 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 7. August 2013 (9 U 108/12) die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 4. Mai 2012 zurückgewiesen, das die beklagte Stadt verurteilt hat, im Zusammenhang mit einer Altlastensanierung 132.247,07 € Gutachterkosten zu bezahlen und Sanierungskosten zu übernehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. März 2014 (4 CN 3.13) entschieden, dass ein Bebauungsplan für eine Ortsumgehungsstraße, der die Straßentrasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet festsetzt und damit gegen das Beeinträchtigungsverbot der europäischen Vogelschutzrichtlinie (V-RL) verstößt, nicht dadurch nachträglich „geheilt“ wird, dass das Land nach Abschluss der Planung ein Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission meldet, das an die Straßentrasse heranreicht, diese aber nicht in das Schutzgebiet einbezieht.
Ein Windkraftanlagenbetreiber aus Kindenheim im Landkreis Bad Dürkheim ist berechtigt, sofort mit den Bauarbeiten zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark von Kindenheim zu beginnen, obwohl ein Konkurrent dagegen Widerspruch eingelegt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 17. Februar 2014 (4 L 89/14.NW) in einem Eilverfahren entschieden.
Im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit Beschluss vom 31.1.2014 (7 L 1749/13.DA) festgestellt, dass die Anordnung des Sofortvollzugs bezüglich einer Änderung des Rahmenbetriebplanes zum Betrieb des Kiesabbaus der Firma Sehring am Langener Waldsee rechtmäßig ergangen ist. Im einem weiteren Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss vom 12.2.2014 (7 L 1760/13.DA) sodann festgestellt, dass die Anordnung des Sofortvollzugs auch bezüglich der Ergänzung des geltenden Hauptbetriebsplans des Kiesabbaus der Firma Sehring am Langener Waldsee rechtmäßig ergangen ist.
Die Einlagerung von Abfall im Josef-Stollen in der Ortsgemeinde Wellen durch die Firma TKDZ GmbH darf fortgesetzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 21. Januar 2014 (1 B 11194/13.OVG).
Der in Marienhausen (Landkreis Neuwied) geplante Windpark darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschlüssen vom 16. Januar 2014 (1 B 11137/13.OVG, 1 B 11184/13.OVG, 1 B 11185/13.OVG und 1 B 11186/13.OVG).
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Urteil vom 11.12.2013 (3 A 1/13) der Klage eines nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umweltverbandes stattgegeben und eine vom Landkreis Osnabrück erteilte Genehmigung zur Umwandlung einer 1,73 ha großen, in Bippen-Lonnerbecke liegenden Waldfläche aufgehoben. Diese Genehmigung diente dazu, eine unzulässige Belastung der Waldfläche durch Schadstoffimmissionen aus einer vom Sohn der Waldeigentümerin/Genehmigungsempfängerin beabsichtigten Aufstockung seiner Hähnchenmastanlage auf 180.000 Tierplätze und der Schweinehaltung auf rd. 1.470 Mastschweine zu vermeiden.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 12.12.2013 (6 K 3259/13) den Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen die vom Landratsamt Ostalbkreis am 22.04.2013 erteilte und am 09.08.2013 für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Umspannwerk Goldshöfe abgelehnt . Damit darf die (beigeladene) GmbH, die das Energieversorgungsnetz in Baden-Württemberg betreibt, die Umspannanlage um eine sogenannte Blindleistungskompensationskondensatoranlage (im Folgenden: BA) erweitern. Eine derartige Blindleistungskompensationskondensatoranlage dient dazu, das vorhandene Stromnetz zu entlasten und die Übertragungskapazität zu erhöhen. Zudem verhindert sie, dass es beim Stromverbraucher zu einer Spannungsabsenkung kommt
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08. Januar 2014 (9 A 4.13) den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Neubau der Bundesautobahn A 14 im Abschnitt von Colbitz bis Dolle für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.12.2013 (4 A 1.13) auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 7. November 2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die 7,4 km lange Höchstspannungsfreileitung verläuft im Wesentlichen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld und dient einem Lückenschluss im 380-kV Netz. Auf einem Teilstück verläuft sie unmittelbar am Ortsrand. Dort befindet sich Wohnbebauung, der sich die Trasse bis auf etwa 30 m nähert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.11.2013 (7 A 28.12) entschieden, dass bei einem abschnittsweisen Ausbau einer Bahnstrecke die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen sind, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel aus dem vergangenen Jahr zur Rechtswidrigkeit der Stilllegungsverfügung gegen das Kernkraftwerk Biblis bestätigt.
Das Land Rheinland-Pfalz muss die L 117 zur Reduzierung von Verkehrslärm sanieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 24. September 2013 (1 K 250/12.KO) entschieden.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt die Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17.12.2013 (1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08) den Rechtsschutz gegen Großvorhaben grundsätzlich gestärkt, die mit Umsiedlungen und Enteignungen verbunden sind. Bereits bei der Vorhabenzulassung ist eine Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Belange erforderlich, die für und gegen das Vorhaben sprechen. Diese Gesamtabwägung ist Aufgabe der Fachbehörden und vorrangig von den Fachgerichten zu überprüfen; das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf eine Kontrolle unter verfassungsrechtlichen Aspekten. Rechtsschutz muss den Betroffenen bereits gegen die Vorhabenzulassung gewährt werden. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, nicht aber die darauf aufbauende konkrete Enteignung eines Naturschutzverbandes. Insoweit verbleibt es jedoch bei einer Feststellung der Grundrechtsverletzung, da die Klage auch bei Zurückverweisung an die Fachgerichte nach Ansicht des BVerfG keinen weitergehenden Erfolg haben könnte.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2013 (4 L 915/13.KO und 4 L 951/13.KO), vom 23. Oktober 2013, (4 L 914/13.KO und 4 L 959/13.KO) sowie vom 29. Oktober 2013,(4 L 913/13.KO und 4 L 950/13.KO) die Errichtung von Windenergieanlagen in der Exklave „Kuhheck“ der Ortsgemeinde Marienhausen untersagt.
Der 9. Senat des Hess. Verwaltungsgerichtshofs hat mit Urteil vom 20.11.2013 (9 C 875/12.T) eine weitere Klage gegen ein vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetztes Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit mehreren Urteilen vom 6.11.2013 (9 A 9.12, 9 A 11.12, 9 A 13.12 und 9 A 14.12) den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 im Abschnitt von Weede bis Wittenborn für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Mit Urteil vom 14.10.2013 (20 D 7/09.AK) hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Klage von zwei Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn gegen die Erweiterung des Vorfelds A auf dem Flughafen teilweise stattgegeben.
Der 12. Senat des OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 (12 KN 277/11) auf einen gegen das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Heidekreis in der Fassung 2013 gerichteten Normenkontrollantrag eines Nachbarn die allein angegriffene Ausweisung der Fläche BI-01-V04 in Bispingen als kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Dies führt für die betreffende Fläche raumordnungsrechtlich zum Entstehen eines sogenannten "weißen Bereichs", für den es an einer raumordnerischen Zielaussage fehlt. Die betroffene Fläche wird dadurch zum regulären planungsrechtlichen Außenbereich; unberührt von der Entscheidung bleibt die mit der Regionalplanung beabsichtigte Konzentration der Windenergienutzung auf den übrigen Vorrangflächen.
Der Streit um die Energiewende und deren Folgen erreicht in Hessen immer mehr auch die Kommunalparlamente. Vehement wehren sich einzelne Kommunen, wie zuletzt z. B. die Gemeinden Oestrich-Winkel und Taunusstein, gegen die Ansiedlung einzelner Windenergieanlagen oder ganzer Windfarmen. Dabei gerät zunehmend auch die Frage in den Fokus, ob eine Kommune überhaupt die Möglichkeit hat, Windenergieanlagen im eigenen Gemeindegebiet vollständig zu verbieten. Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Wiesbaden und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Fachhochschule in Mainz erläutert die rechtlichen Hintergründe und Möglichkeiten.
Siehe hierzu auch den Bericht im Wiesbadener Tagblatt vom 13.11.2013.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 01.08.2013 (5 K 2037/12) die Klage der Gemeinde Brühl gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheids für die Errichtung der oberirdischen Gebäude eines Geothermiekraftwerks auf ihrem Gemeindegebiet abgewiesen.
Der für das Wasserrecht zuständige 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) hat mit Urteilen vom 23.9.2013 (3 S 284/11, 3 S 285/11, 3 S 286/11) die Berufungen der Gemeinde Schwanau und zahlreicher Bürger gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen und damit die Anträge auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.9.2013 (4 VR 1.13) die Anträge der Stadt Quickborn und privater Wohnanlieger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Freileitung Hamburg/Nord - Dollern zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Freileitung Dollern-Wilster Nr. 307 vom 19. April 2013 abgelehnt. Mit dem Bau der Leitung darf damit ungeachtet der noch anhängigen Klagen begonnen werden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hat mit Urteil vom 1.10.2013 (9 C 574/12.T) über eine weitere Klage gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main entschieden und die gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) gerichtete Klage der Stadt Offenbach abgewiesen. Mit Urteil vom gleichen Tag (9 C 573/12.T) wurde auch die Klage des Main-Kinzig-Kreises und eines privaten Grundeigentümers aus der Gemeinde Hasselroth (OT Niedermittlau) gegen den sog. verlängerten Horizontallandeanflug auf die beiden genannten Bahnen des Flughafens Frankfurt Main abgewiesen.
Das OVG Lüneburg hat mit zwei Urteilen vom 21.8.2013 (10 LC 113/11 und 10 LC 131/11) entschieden, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel u.a. auf Kartoffeln bereits dann nicht mehr angewandt werden dürfen, wenn damit zu rechnen ist, dass Bienen innerhalb des Wirkungszeitraums des Mittels zwecks Nahrungssuche die behandelten Pflanzen anfliegen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 5.9.2013 (7 C 21.12) entschieden, dass anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Beschluss vom 23.8.2013 (4 L 844/13.WI) die Landeshauptstadt Wiesbaden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die beantragte Genehmigung für die Kulturveranstaltung „Farbgefühl in der Klingenmühle“ am 24./25. August 2013 zu erteilen. Das Gericht hat weiter festgestellt, dass die Antragsteller berechtigt sind, diese Kulturveranstaltung am 24./25.08.2013 auch durchzuführen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 14.8.2013 (4 L 1491/13.GI) den Eilantrag eines Landwirts aus Wetter abgelehnt, der sich gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung im Zusammenhang mit ersten Baumaßnahmen zur Ortsumgehung Münchausen, Wetter und Lahntal gewandt hatte.
Mit Beschluss vom 16. Juli 2013 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts präzisiert, in welchen Fällen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde beim letztinstanzlichen Fachgericht eine Anhörungsrüge erhoben werden muss. Zur Erschöpfung des Rechtswegs muss im Grundsatz kein Anhörungsrügeverfahren durchlaufen werden, wenn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird. In Einzelfällen kann dies jedoch aus Subsidiaritätsgründen erforderlich sein, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt. Zudem rügte das BVerfG (erneut) einen fehlerhaften Umgang eines Oberverwaltungsgerichts mit den Anforderungen an die Berufungszulassung.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 30. Juli 2013 (1 K 1311/13.GI) das Klageverfahren der Firma BNK Deutschland gegen das Land Hessen dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen erstinstanzlichen Gerichts vorgelegt, weil nach den einschlägigen Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl das Verwaltungsgerichts Gießen als auch das Verwaltungsgericht Kassel örtlich zuständig sind.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 18.7.2013 (7 A 4.12) die Klagen einer Gemeinde, einer Waldgenossenschaft und von privaten Grundstückseigentümern gegen den Planfeststellungsbeschluss für die „380-kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld“ abgewiesen. Dieser Abschnitt ist Teil der geplanten Thüringer Strombrücke, einer insgesamt 210 km langen 380-kV- Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und Redwitz in Bayern.
Das Wasserkraftwerk bei Bad Ems darf nach einem Urteil des VG Koblenz vom 02.07.2013 (1 K 1158/12) gebaut werden.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat auf Antrag einer Naturschutzvereinigung in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 17.07.2013 (4 L 1545/12) entschieden, dass das Unternehmen K+S keine Salzabwässer aus dem Kalibergbau über eine Rohrleitung in die Werra einleiten darf, bis in einem Klageverfahren über die Rechtmäßigkeit dieser Einleitung entschieden worden ist. Hintergrund hierfür sind artenschutzrechtliche Bedenken des Gerichts.
Das BVerwG hat auf die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser mit Beschluss vom 11.7.2013 (7 A 20.11) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem Beschluss vom 12.7.2013 (12 LA 174/12) u. a. darauf hingewiesen, dass dann, wenn nach Herstellerangaben eine Impulshaltigkeit von 0 dB garantiert werde und auch anderweitig keine Erkenntnisse über eine generelle Impulshaltigkeit des betreffenden Typs einer Windenergieanlage vorliegen würden, keine Notwendigkeit bestehe, in eine für eine solche Anlage erstellte Lärmprognose generell einen Impulszuschlag einzustellen.
Mit Urteilen vom 14.6.2013 (11 A 10.13 und 11 A 20.13) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klagen von zwei Umweltverbänden und Anwohnern aus der Region Müggelsee gegen die Müggelseeroute und die Wannseeroute abgewiesen.
Der Deutsche Bundestag hat am 25.04.2013 das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 03.05.2013 zu. Damit wird der zweite Teil der Bauplanungsrechtsnovelle umgesetzt. Bereits 2011 ist im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle in Kraft getreten. Die Novelle des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung wird in Kürze in Kraft treten.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte sich in einem Urteil vom 28.11.2012 (3 S 2313/10) unter anderen mit der Frage auseinander zu setzen, wann eine Fristverkürzung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB noch als angemessen angesehen werden kann und von welcher Bedeutung es in diesem Zusammenhang ist, dass ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird. Im zu entscheidenden Fall hatte die Gemeinde die Frist nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 12 Tage festgelegt. Dies wurde vom VGH beanstandet.
Mit Beschluss vom 27.02.2013 (3 S 491/12) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim im Ergebnis den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe verfügten Baustopp gegen die Errichtung eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet bestätigt und dies mit einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot begründet. Die Nutzungskonflikte durch das Nebeneinander von Gewerbe und Krematorium werden nicht allein dadurch gelöst, dass die Gemeinde im Gewerbegebiet ein Baugrundstück als Sondergebiet für ein Krematorium überplant, ohne einen Mindestabstand zur gewerblichen Nutzung zu sichern.
Die Änderungen der Bebauungspläne "Hummelberg-West" und "Hummelberg-West 1. Änderung", mit denen die Gemeinde Illingen das strenge Verbot gelockert hat, feste und flüssige Brennstoffe zu verwenden, sind im Wesentlichen rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim mit Urteil vom 7.2.2013 (5 S 2690/11). Mit seinem Urteil hat der VGH die Normenkontrollanträge von zwei Bewohnern des Wohngebiets Hummelberg (Antragsteller) zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolg hatten die Normenkontrollanträge nur, soweit ein Formulierungsfehler auch die Verwendung schadstoffhaltiger Hölzer als Brennstoff zuließ; diese Festsetzungen sind unwirksam.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.01.2013 (5 E 11/08) im Verfahren um die wasserrechtliche Erlaubnis für das in Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Moorburg der Klage des BUND, Landesverband Hamburg e.V., weitgehend stattgegeben und hat die der Fa. Vattenfall Europe Generation AG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Kraftwerks insoweit aufgehoben, als darin die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser im Umfang von 64,4 cbm pro Sekunde aus der Süderelbe für die sog. Durchlaufkühlung zugelassen wird. Das hat zur Konsequenz, dass das Kraftwerk nach seiner Fertigstellung nur im Verfahren der sog. Kreislaufkühlung, d.h. durch den Einsatz des bereits errichteten Hybrid-Kühlturms, betrieben werden darf. Soweit der BUND den Betrieb des Kraftwerks mit Hybrid-Kühltürmen angegriffen hat, ist seine Klage hingegen abgewiesen worden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil 17.10.2012 (4 C 5/11) entschieden, dass eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wonach die Betreiberin einer Windenergieanlage vor Beginn der Bauarbeiten - zur Finanzierung der Rückbaukosten nach dauerhafter Nutzungsaufgabe der Windenergieanlage - eine Sicherheitsleistung in Höhe von 36 000 € je Megawatt in Form einer der in § 232 BGB genannten Sicherungsarten zu erbringen habe, auch dann (zusätzlich) verlangt werden kann, wenn zur Sicherung bereits eine Baulast bestellt wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 14.11.2012 (9 C 14/11) klargestellt, dass bereits eine Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB die Klagebefugnis gegen einen Planfeststellungsbeschluss vermittelt. Bei ihr handele es sich um eine Rechtsposition, die Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sei und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werde. Dabei komme es nicht darauf an, ob Besitz sowie Nutzungen und Lasten bereits auf den Vormerkungsberechtigten übergegangen seien.
Mit Urteil vom 20.11.2012 (22 A 10.40041) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klagen von 5 Grundstückseigentümern in Illertissen / Stadtteil Au gegen die abschnittsweise Erneuerung und teilweise Neutrassierung einer 110 kV-Hochspannungsfreileitung zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 5.2.2013 (2 K 287/12) die Klage des Verbandes Region Stuttgart (Kläger) gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg (Beklagter) wegen Zielabweichung nach dem Landesplanungsgesetz abgewiesen.
Auch für Bauschutt gilt, dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet. Dies entschied das BVerwG Beschluss vom 5.12.2012 (7 B 17/12).
Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 11.12.2012 (1 K 102/12) entschieden, dass Landesbehörden nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht befugt sind, eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung des Bundes vor dem Verwaltungsgericht anzugreifen. Auch die den Landesbehörden gemäß Art. 90 Abs 2 GG eingeräumte Vollzugshoheit im Bereich der Unterhaltung der Bundesstraßen und die ihnen obliegenden Verkehrsicherungspflichten begründen danach keine eigene Klagebefugnis im Sinne §§ 42, 113 VwGO.
Mit Beschluss vom 5.11.2012 (3 M 143/12) hat das OVG Greifswald entschieden, dass dann, wenn sich im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Erhöhung eines Schornsteins und Erweiterung der Kapazität einer Hähnchenmastanlage) anlässlich der FFH-Vorprüfung ergibt, dass die von der neuen Gesamtanlage ausgehenden Stickstoffeinträge in das benachbarte FFH-Gebbiet im Bereich der Critical Loads liegen bzw. diese überschreiten, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies gilt – so das Gericht - auch dann, wenn ebenso hohe Stickstoffeinträge bereits von der baurechtlich genehmigten Altanlage ausgegangen sind. Ob bereits auf der Ebene der Vorprüfung gegebenenfalls eine naturschutzfachliche Einschätzung der Irrelevanz dieser Immissionen berücksichtigt werden könnte, die darauf beruht, dass die bereits bestehende Belastung nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der maßgeblichen Lebensraumtypen oder Arten geführt hat, hat das OVG in seiner Entscheidung offen gelassen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil vom 7.8.2012 (5 S 1749/11) entschieden, dass ein vordringlicher Bedarf im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes nur für die im Bedarfsplan konkret bezeichneten Vorhaben besteht. Dies sind der Ausbau von bestehenden Bundesautobahnen mit einer genau festgelegten Anzahl von zusätzlichen Fahrspuren und der Neubau von Bundesautobahnen mit einer ebenfalls exakt bestimmten Fahrstreifenanzahl. Der Ausbau einer Verkehrsanlage (hier: Stellplatzanlage) an einer Tank- und Rastanlage einer Bundesautobahn wird vom Bedarfsplan hingegen auch dann nicht erfasst, wenn für den Ausbau des betreffenden Autobahnabschnitts ein vordringlicher Bedarf besteht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2012 (4 C 11.11) entschieden, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) über die Zulässigkeit eines Gartencenters in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs in Darmstadt neu verhandeln und entscheiden muss.
Mit Urteil vom 9.10.2012 (8 A 652/09) hat das Oberverwaltungsgericht Münster einen gerichtlich geltend gemachten Anspruch auf planunabhängige kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung zurückgewiesen. Der Kläger hatte beantragt, die Beklagte zu verpflichten, Einzelmaßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung der Immissionswerte für Feinstaubpartikel PM10 an der Dorstener Straße im Kreuzungsbereich Recklinghauser Straße in Herne sicherstellen, hilfsweise die Beklagte zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, die die Immissionen für Feinstaubpartikel PM10 an der Dorstener Straße im Kreuzungsbereich Recklinghauser Straße in Herne reduzieren, hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte kurzfristig wirksame Maßnahmen zu ergreifen habe, die die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel PM10 an der Dorstener Straße im Kreuzungsbereich Recklinghauser Straße in Herne zukünftig sicher stellen werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 26.3.2012 (3 KO 843/07) die Inanspruchnahme eines Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten Altreifendeponie durch eine abfallrechtliche Anordnung u. a. deshalb für rechtswidrig erachtet, weil die Behörde die Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 definiert hatte, nicht hinreichend beachtet hat.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 13.12.2012 (4 CN 1.11 und 2.11) entschieden, dass der Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam ist und damit gleichlautende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat sich in einem Urteil vom 8.11.2012 (RO 7 K 12.148) unter anderem zu der Frage geäußert, wann von einer Windkraftanlage optisch bedrängende Wirkungen ausgehen.
Mit Urteil vom 16.10.2012 (3 S 1191/10) hat sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu den Anforderungen an einen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB geäußert und den Bebauungsplan "Gewerbepark Stuttgarter Straße/nördlich Bahnhof Bietigheim“ für unwirksam erklärt. Die zentrale Aussage des Urteils lautet: Entscheidet sich eine Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit, keinen allgemeinen Bebauungsplan, sondern einen Plan nach der Spezialregelung des § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen, hat sie sich damit auf das dort vorgegebene städtebauliche Ziel der Erhaltung oder Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und müssen ihre Festsetzungen dadurch gerechtfertigt sein. Dies war hier nicht der Fall.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 6.11.2012 (1 K 642/12.KO) die Klage einer Anwohnerin gegen einen neu errichteten Spielplatz in einem Allgemeinen Wohngebiet abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Beschluss vom 14.11.2012 (5 L 798/12.NW) dem Eilantrag der Landesverbände Rheinland-Pfalz des BUND und des NABU stattgegeben und damit eine Waldrodung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung zunächst verhindert.
Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Bundesregierung hat dafür nunmehr einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 15.11.2012 (7 C 15.12 und 16.12) entschieden, dass die Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Shamrock in Herne und Datteln 1 - 3 zum Jahresende erlöschen.
Die Europäische Kommission hat am 7. November 2012 einen Vorschlag für eine erhebliche Verringerung der Emissionen fluorierter Gase (F-Gase) vorgelegt und damit aus ihrer Sicht einen wichtigen Schritt zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele getan. Die Emissionen von F-Gasen, deren Treibhausgaswirkung bis zu 23 000 Mal höher sein kann als die von Kohlendioxid, sind seit 1990 um 60 % gestiegen, während die Emissionen aller anderen Treibhausgase verringert wurden. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen F-Gas-Emissionen bis 2030 auf ein Drittel des heutigen Niveaus reduziert werden. Außerdem soll die Verwendung von F-Gasen in einigen neuen Geräten, wie Haushaltskühlschränken, verboten werden, für die technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen bereits zur Verfügung stehen.
Die selektive Begünstigung von Industrieanlagen im Vergleich zu Energieanlagen bei der Zuteilung kostenloser Zertifikate im CO2-Emissionshandelssystem ist nicht verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen Unionsrecht. Dies entschied mit Urteil vom 10.10.2012 das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 7 C 8.10; 7 C 9.10; 7 C 10.10).
Das OVG Koblenz hat über die Einstufung von Lärm, der von den Spielgeräten eines Kinderspielplatzes ausgeht, entschieden. Die Privilegierung von Lärm, der von Kindern verursacht wird, im Bundes-Immissionsschutzgesetz beschränkt sich demnach nicht bloß auf die kindlichen Lautäußerungen, sondern erfasst auch auf die von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen herrührenden Geräusche. In der Entscheidung ging es um die von einer Seilbahn auf einem Spielplatz ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen, gegen die eine Nachbarin vorgegangen war (Urteil vom 24.10.2012, Aktenzeichen 8 A 10301/12.OVG).
Der Eilantrag von NABU und BUND gegen die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht war erfolgreich. Die Bauarbeiten können bis auf weiteres nicht durchgeführt werden.
Die Klage des BUND Nordrhein-Westfalen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss der A 33 (Bielefeld-Steinhagen/Borgholzhausen) ist vom Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich abgewiesen worden. Die vom BUND insbesondere zur FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgetragenen Bedenken hat des Gericht nicht geteilt.
Ein Kalibergbauunternehmen darf vorläufig auch weiterhin Salzabwässer in den Boden einleiten. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 02.08.2012. Die Anträge eines Umweltverbandes und einer Naturschutzvereinigung konnten keinen Erfolg haben, weil die für solche Vereinigungen eingeschränkten gesetzlichen Voraussetzungen für Rechtsbehelfe tatsächlich nicht vorlagen. Auch eine klagende Gemeinde scheiterte mit ihrem Antrag, denn die Kammer bewertete in ihrem Beschluss das Interesse von Betrieb und Region, vorläufig weiterhin Salzabwässer einzuleiten, höher als das Interesse der Gemeinde, das Einleiten sofort zu stoppen.
Der VGH Mannheim hat in einem Musterverfahren entschieden, dass der Landkreis Böblingen von einem privaten Unternehmen, das ein Rückholsystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen betreibt, verlangen kann, dass es die Entsorgungseinrichtungen des Landkreises für Papier, Pappe und Karton gegen ein angemessenes Entgelt mitbenutzt.
Der VGH München hat entschieden, dass eine Mobilfunkplanung zur Gesundheitsvorsorge, die auf eine Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte zum Strahlenschutz abzielt, zulässig ist.
Das BVerwG hat die Klagen der Gemeinde Kleinmachnow, einer Wohnungsbaugesellschaft und von insgesamt 21 Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13.08.2004 abgewiesen.
Der VGH München hatte darüber zu entscheiden, ob die Verlagerung einer Hochspannungsfreileitung vom Ortsrand in die weitgehend unbebaute Landschaft und die hiermit verbundene erstmalige Überspannung des Fußballplatzes sowie der Äcker hinzunehmen sind.
Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (BT-Drs. 17/9666) hervor, über den der Bundestag am 24.05.2012 in erster Lesung berät. Ziel der Vorlage ist es der Regierung zufolge, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Gemeinde und eines betroffenen Grundstückseigentümers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für die "380 kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld" abgelehnt. Damit steht dem sofortigen Ausbau dieser Teilstrecke der insgesamt ca. 210 km langen Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und dem Umspannwerk Redwitz in Bayern nichts mehr entgegen
Das BVerwG hat den Rechtsstreit um eine atomrechtliche Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Unterweser im Standort-Zwischenlager Unterweser/Rodenkirchen an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Das BVerwG hat über Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main, insbesondere der Anlegung einer neuen Landebahn, entschieden.
Der VGH Kassel hatte über die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Braunkohlestaubfeuerungsanlage im Industriepark Frankfurt-Fechenheim zu entscheiden.
Das VG Minden hat entschieden, dass die Regelungen des EEG nicht nachbarschützend sind.