Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens (VGH Mannheim, Urt.v. 10.07.2024 -8 S 1529/22) hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zuletzt über Festsetzungen einer baden-württembergischen Gemeinde zum Maß der baulichen Nutzung zu entscheiden. Die von der Plangeberin im betreffenden Verfahren gewählten Maßfestsetzung entsprachen, so der VGH, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der Bebauungsplan wurde unter anderem aufgrund dieses materiellen Fehlers für unwirksam erklärt.
„Erhebliche Umweltauswirkungen“ gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach den § 13a BauGB aufzustellen, ist für Städte und Gemeinden nach wie vor attraktiv. Die kosten- und zeitaufwändige Umweltprüfung kann entfallen, Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das beschleunigte Verfahren darf aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewählt werden. Fehler haben hier fast immer die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge. Äußerste Sorgfalt ist daher angesagt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 13a BauGB. Das zeigt einmal mehr die aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg.
Städte und Gemeinden können mit der Ausübung ihres Vorkaufsrechts die geordnete städtebauliche Entwicklung sichern. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Verwaltungsakt. Mit der Frage, ob damit auch gleichermaßen der Kaufpreis festgesetzt werden kann, beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung.
Die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, ein Bauleitplanungsverfahren durch einen Bürgerentscheid zu verhindern, sind begrenzt. Die meisten Kommunalverfassungen der Länder sehen mittlerweile vor, ausschließlich über den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans einen Bürgerentscheid abzuhalten. Voraussetzung hierfür ist ein zulässiges Bürgerbegehren. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim) verdeutlicht mit seinem Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 1 S 1925/23) die Rechtslage in Baden-Württemberg und zieht einen Vergleich zu seinem Nachbarland Hessen.
Bebauungspläne sind immer wieder Gegenstand von Normenkontrollverfahren vor den OVG. Erst kürzlich hatte das OVG des Saarlandes über einen Bebauungsplan im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin zu entscheiden. Ein außerhalb des Plangebiets lebender Bürger wandte sich mit seinem Antrag gegen einen Bebauungsplan, der im wesentlichen Wohnnutzungen vorsah.
In immer mehr Städten wird es zum Ärgernis: Das „wilde“ Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Einige Städte versuchen dem nun mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren entgegenzuwirken. Dass dies grundsätzlich zulässig ist, hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in einer Entscheidung (Urteil vom 13.06.2023 – 9 CN 2.22) mit der Frage beschäftigt, ob Anwohnerparkgebühren auch dazu genutzt werden dürfen, das Verhalten der Fahrzeughalter „umweltpolitisch“ zu steuern.
Diesseits der äußeren Ortsgrenzen belegene Flächen dürfen im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als private Grünflächen überplant werden. Sie können als sogenannte Außenbereichsinseln Teil des Siedlungsbereichs sein. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein beliebtes Planungsinstrument der Gemeinden, das jedoch auch besonderer Vorsicht bedarf.
Zu unserem – bereits im Dezember 2022 verfassten – Beitrag zur Gesetzgebung zu erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (Newsletter Januar/Februar 2023) wurden wir seitens unserer Leserschaft zu Recht darauf hingewiesen, dass die Ausführungen zur Freiflächenfotovoltaik nicht mehr aktuell sind (herzlichen Dank für Ihre Hinweise!). Seit dem 1. Januar 2023 greift eine neue Teilprivilegierung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich. Der Bundestag hat sie im Dezember 2022 beschlossen.
Die Bundesregierung hat Anfang November 2022 einen Gesetzentwurf „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ vorgelegt (BT-Drs. 20/4227). Der Vorschlag folgt auf mehrere vorausgegangene Gesetzesinitiativen zur Förderung erneuerbarer Energie, z. B. durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz oder die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Osterpaket“, „Sommerpaket“). Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll durch weitere Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) einen Beitrag zur Energiesicherheit leisten bzw. eine weitere Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewirken. Er zielt darauf ab, schon kurzfristig mehr Flächen für den Ausbau verfügbar zu machen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in seiner Entscheidung vom 26.11.2022 (5 S 1259/20) den Gemeinden einen großzügigen Spielraum beim Einsatz von Vorkaufssatzungen eingeräumt. Danach kann auch die beabsichtigte Sanierung einer ehemaligen Winzerhalle mit dem Ziel, sie anschließend als Kulturhalle zu nutzen, eine städtebauliche Maßnahme darstellen, die sich durch Vorkaufssatzung absichern lässt.
Ein Bebauungsplan, bei dessen Umsetzung sich eine bereits vorhandene Lärmbelastung im gesundheitsschädlichen Ausmaß weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen ausgleicht. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 11.01.2022 (Az.: 4 B 1092/21 N).
Gemeinden müssen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans auch den Sportlärm bedenken, der gegebenenfalls auf das Plangebiet einwirkt. Stellt die Gemeinde fest, dass im Plangebiet die Richtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) eingehalten werden, muss sie die verbleibende Lärmbeeinträchtigung trotzdem im Rahmen der Abwägung berücksichtigen. Teilweise Überschreitungen der Richtwerte können erst recht nicht einfach für unbeachtlich erklärt („weggewogen“) werden. Vielmehr ist zuvor zu prüfen, ob es Maßnahmen gibt, mit denen die Überschreitungen zumindest teilweise reduziert werden können. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.05.2022 (4 CN 2/20) entschieden.
Häufig verlaufen Gemeindestraßen aus unterschiedlichen Gründen auf privaten Grundstücken. Den jeweiligen Grundstückseigentümern ist dies zumeist ein Dorn im Auge. Die Gemeinden stehen in diesen Fällen dann häufig vor der Aufgabe, die Straßennutzung legalisieren zu müssen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Handlungsoptionen.
Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin jüngst entschieden (Urteil vom 31. März 2022 - VG 13 K 184/19).
In einem Urbanen Gebiet dürfen nur solche Nutzungen realisiert werden, die die Anwohner nicht wesentlich stören. Vor diesem Hintergrund verstößt die Ausweisung eines Urbanen Gebiets neben einem Allgemeinen Wohngebiet in der Regel nicht gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 S. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg jüngst entschieden.
Städte und Gemeinden sehen sich oft mit der Überplanung von Gebieten konfrontiert, in denen störanfällige Nutzungen (z.B. Wohnbebauung) mit störenden Nutzungen (z.B. Gewerbe-/Industrieanlagen) zusammentreffen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlands gibt in einer aktuellen Entscheidung nun hilfreiche Hinweise, wie eine rechtssichere Gestaltung von Bebauungsplänen in derartigen Gemengelagen gelingen kann.
Das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG RP) ist teilweise verfassungswidrig, da es gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt.
„Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.“ So oder so ähnlich heißt es regelmäßig, wenn die förmliche Offenlage eines Bebauungsplanentwurfs ortsüblich bekannt gemacht wird. Aber ist das angesichts weitverbreiteter E-Mail-Korrespondenz noch zeitgemäß? Darüber hatte jüngst das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 07.06.2021 – 4 BN 50/20 –).
Erlässt eine Gemeinde eine Veränderungssperre, müssen damit positive städtebauliche Planungsabsichten verbunden sein. Die Anforderungen hieran hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) jüngst näher definiert (Urteil vom 11.05.2021 – 4 C 3070/19.N).
Eine Standortgemeinde kann sich auch unter Geltung der HBO 2018 auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufen und die Erteilung einer Baugenehmigung im Einzelfall anfechten. Im vorliegenden Fall hatte die Baugenehmigungsbehörde (Landkreis) mittels Abweichungsgenehmigung erlaubt, dass Stellplätze errichtet wurden, deren Herstellungsmerkmale nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprachen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, wann für Grünanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Erschließungsbeiträge abgerechnet werden dürfen.
Gemeinden sind verpflichtet, die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu unterrichten. Dazu muss die Auslegungsbekanntmachung bereits Informationen enthalten, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB). Wie dies zu erfolgen hat, hat das Bundesverwaltungsgericht nun konkretisiert.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, welche Anforderungen eine Gemeinde zu beachten hat, wenn sie ihr Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB ausüben möchte.
Wenn Gemeinden Bebauungspläne aufstellen, sehen Anwohner nicht selten ihre persönlichen Rechte verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun präzisiert, welche Einwände hiergegen (keinen) Erfolg haben können. Konkret ging es um die mögliche Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken durch Überschattung oder Verbauen des Ausblicks.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 02.06.2020 (1 MN 116/19) Klarheit in eine Problematik gebracht, über die seit längerem Streit bestand. Danach ist es nicht zulässig, einen Investor im Wege eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (Folgekostenvertrag) zur Übernahme der Kosten für eine langjährige Pflege von Grünanlagen zu verpflichten.
Das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ist fehleranfällig – das weiß jede Gemeinde, die schon einmal in einem Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) ihren Bebauungsplan verteidigen musste. Insbesondere die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung sind strikt einzuhalten. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im weiteren Verfahren umzugehen ist.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hat sich erstmalig mit der umstrittenen Frage befasst, ob es auch den Ablauf der Zahlungsverjährung hemmt, wenn gegen einen Kostenerstattungsbescheid für Hausanschlusskosten gem. § 12 KAG Widerspruch und Klage erhoben wurde.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 12.11.2019 in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband und der Wasser- und Abwasserzweckverband Werder/Havelland nicht verpflichtet sind, bestandskräftig gewordene Anschlussbeitragsbescheide aufzuheben, wenn sie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (Az.: 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) als rechtswidrig erscheinen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage des bei der Bürgermeisterwahl der Stadt Dissen a. T. W. am 26. Mai 2019 unterlegenen Kandidaten Ulrich Meyer zu Drewer durch Urteil vom heutigen Tage stattgegeben und den Rat der Stadt Dissen verpflichtet, die Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz zum Bürgermeister für ungültig zu erklären.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute verkündeten Urteilen entschieden und damit den Klagen von neun Anliegern stattgegeben.
Das VG Neustadt hat entschieden, dass bei der Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags nicht danach differenziert werden muss, ob der Beitragsschuldner an einer stark frequentierten oder an einer wenig befahrenen Straße wohnt.
Im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils für Ausbaumaßnahmen einen Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer Klage gegen einen Bescheid über die Erhebung von Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag statt.
Der VGH Mannheim hat entschieden, dass ein Jaguar-Fahrer künftig in Mannheim nicht mehr mit röhrendem Motor und durchdrehenden Reifen durch die Innenstadt fahren darf, sondern unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen unterlassen muss.
Mit einem den Beteiligten kürzlich zugestellten Beschluss hat der für Kommunalrecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim verpflichtet werden sollte, einen Akteneinsichtsausschuss einzurichten und hat damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben.
Mit Beschluss vom 28.05.2019 hat der für Kommunalrecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs eine Beschwerde der Stadt Bad Hersfeld gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen, durch welche die Stadt verpflichtet worden war, über die Auswahl des Betreibers für ein Riesenrad anlässlich des Hessentags erneut zu entscheiden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. März 2019 über die Gültigkeit der Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft und öffentlich vermittelter Kindertagespflege entschieden. Die Stadt Cottbus unterhält Horte für die Grundschulbetreuung und vermittelt Tagespflegestellen. Demgemäß enthält die Satzung eine Gebührentabelle für die Kindertagespflege und eine Gebührentabelle für die Hortbetreuung.
Das Stahlwerk in Kehl hat keinen Anspruch darauf, dass das Wasserentnahmeentgelt für den Kühlwasserverbrauch reduziert wird. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit am 21.03.2019 verkündetem Urteil im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 14. März 2019 entschieden.
Die 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat am 16. Januar 2019 zwei Klagen gegen Bescheide stattgegeben, mit denen wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben werden.
Die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Kreuznach ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei am 19.12.2018 verkündeten Urteilen.
Mit Urteil vom 11.12.2018 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Wassergebühren durch die Stadt Kassel für das Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten Eigentümer eines Grundstücks im Gebiet der Stadt Kassel gegen ihre Heranziehung zu Wassergebühren für das Jahr 2012. Zur Begründung ihrer im Jahr 2013 beim Verwaltungsgericht erhobenen Klage machten die Kläger unter anderem geltend, die festgesetzten Wassergebühren beruhten auf einer rechtswidrigen Kalkulation.
Die Gästebeitragssatzung der Stadt Bernkastel-Kues und die Festsetzung der Höhe des Gästebeitrags in ihrer Haushaltssatzung für das Jahr 2018 auf 1,50 € pro Übernachtung sind wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 06.09.2018 beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die Verjährungsregelung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, soweit sie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich unbegrenzt nach dem Eintritt der Vorteilslage erlaubt, mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist.
Mit Beschluss vom 03.08.2018 Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Veranstalters des Tropen Tango Festivals in Wollmerschied gegen die Untersagung des am 3. August 2018 beginnenden Festivals durch die Stadt Lorch am Rhein stattgegeben und damit zugleich eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben.
Mit Beschluss vom 02.08.2018 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden den Eilantrag des Veranstalters des Tropen Tango Festivals in Wollmerschied gegen die Untersagung des Festivals durch die Stadt Lorch am Rhein zurückgewiesen
Die Stadt Lorch hatte am 01.08.2018 die Untersagung des am 03.08.2018 beginnenden Events auf die durch den ausbleibenden Regen trockenen Wälder und Wiesen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes und Campingplatzes und die damit verbundenen Brandgefahren gestützt. Die aktuelle Gefahrenlage für Wald- und Graslandbrände liege mit Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala im Bereich hoch. Für die kommenden Tage sei keine Entspannung in Sicht. Zudem habe das Umweltministerium wegen der anhaltenden Trockenheit die zweithöchste Alarmstufe ausgerufen und vor einer akuten Waldbrandgefahr gewarnt. Die Gefahr sei zu groß, dass ein Brand auf dem gesamten Veranstaltungsgelände entstehe und sich dann ausbreite.
Zur Vermeidung einer Übermöblierung des öffentlichen Straßenraums kann die Anzahl von Aufstellungsorten für Altkleidersammelcontainer in einer Gemeinde begrenzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 21.06.2018 entschieden, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei am 17.05.2018 verkündeten Urteilen entschieden, dass die Stadt Köln durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden Geräuscheinwirkungen an den Wohnungen der Kläger entstehen.
Der Kläger wurde im Jahr 2014 als einziges Mitglied der FWG Bad Kreuznach e. V. in den Stadtrat von Bad Kreuznach gewählt und im Juni 2014 in die Stadtratsfraktion der CDU aufgenommen. Im Februar 2017 wurde er von der Fraktionsführung auf sein Fehlen bei Fraktionssitzungen, die unterlassene Zahlung von Fraktionsbeiträgen und sein Verhalten als Mitglied der FWG gegenüber der CDU hingewiesen, zur Nachzahlung der Fraktionsbeiträge und zur Beendigung seiner Mitgliedschaft in der FWG aufgefordert. Hierzu äußerte sich der Kläger nicht. Daraufhin beschloss die Fraktion im März 2017, über den Ausschluss des Klägers in der nächsten Fraktionssitzung zu beraten und abzustimmen. Mit E-Mail vom 15. Mai 2017 wies der Fraktionsvorsitzende den Kläger auf die an diesem Tag stattfindende Fraktionssitzung und eine Vorlage zu dem möglichen Fraktionsausschluss hin und gab ihm Gelegenheit zur Äußerung. Noch am gleichen Tag beschloss die CDU-Fraktion in Abwesenheit des Klägers dessen Fraktionsausschluss mit sieben Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Hiermit war der Kläger nicht einverstanden und erhob Klage.
Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 6. März 2018 mit heute den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg (Antragsgegnerin) für die Altstadt vom 20. Dezember 2016 für unwirksam erklärt.
Die Bewohner eines Gebäudes in der Heidelberger Altstadt (Antragsteller) wandten sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die vom Gemeinderat beschlossenen Sperrzeitregelungen, wonach von Montag bis Donnerstag die Sperrzeit um 2 Uhr nachts beginnt, von Donnerstag bis Sonntag jeweils um 4 Uhr. Ihr Normenkontrollantrag hatte in vollem Umfang Erfolg.
Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2018, der den Beteiligten heute bekannt gegeben wurde, bleibt die Stadt Wetzlar verpflichtet, der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands - Stadtverband Wetzlar - (NPD) die Stadthalle für eine Veranstaltung am 24. März 2018 zur Verfügung zu stellen.
Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verordnung, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt.
Mit einem am 12.01.2018 verkündeten Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde gegenüber einer Stadt und der Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde rechtlich zulässig sind.
Das VG Osnabrück hat entschieden, dass der gegenüber der Möwe gGmbH ausgesprochene Widerruf von Zuwendungen rechtmäßig ist, weil die Klägerin nicht nachgewiesen hat, dass sie die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet hat.
Die Bewohner, die in Landau außerhalb der geschlossenen Ortslage wohnen, haben keinen Anspruch darauf, dass der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau den angefallenen Abfall an der Grundstücksgrenze abholt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 30. November 2017 hervor.
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass kommunale Zuständigkeitsübertragungen für bestimmte Ordnungswidrigkeitsverfahren auch durch öffentlich-rechtliche Verträge vorgenommen werden können.
Ein Markthändler, der einen Obst- und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt am Dom in Münster von einer früheren Standplatzinhaberin unerlaubt übernommen hatte, bleibt mit seinem Begehren, im Wege einer einstweiligen Anordnung seinen Standbetrieb wieder aufnehmen zu dürfen, auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Wie schon das Verwaltungsgericht Münster bestätigte am 3.11 das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Einschätzung der Marktaufsicht, dass der Antragsteller die für die Teilnahme am Wochenmarkt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin darf die in diesem Bezirk gelegene Borkumstraße nicht auf Dauer in einem Teilabschnitt sperren, um die gefahrlose Fußgängerquerung von Schülern des dort beidseitig angrenzenden Rosa-Luxemburg-Gymnasiums sicherzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Obdachlose können ihre Unterbringung nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin nicht dauerhaft auf der Grundlage des Polizeirechts beanspruchen.
Die Gestattung des traditionellen Weinfestes am Rüdesheimer Platz („Rheingauer Weinbrunnen“) in Berlin-Wilmersdorf im Jahre 2014 war rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 25.09.2017 entschieden. Damit hatte die Feststellungsklage eines Anwohners – wie schon vor dem Verwaltungsgericht Berlin – keinen Erfolg.
Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2017, ist die geplante Öffnung von Ladengeschäften im Stadtgebiet von Frankfurt am Main anlässlich der Buchmesse am Sonntag, dem 15. Oktober, 2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, nicht zulässig.
Wiederkehrende Ausbaubeiträge: Das OVG Koblenz hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz
Anwohner können nicht verlangen, dass das ein angestammter Brunnen auf einem öffentlichen Platz wegen Lärmimmissionen still gelegt wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Mai 2017 (8 CN 1.16) entschieden, dass die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag unwirksam war. Die Verordnung sah vor, dass am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein durften.
Die Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 13.12.2016 (23 O 457/16) eine Gemeinde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sich das klagende Kind auf einer Metallrampe an dem von der Beklagten als öffentliche Einrichtung betriebenen Badesee die Fußsohlen verbrannt hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (1 S 344/17 und 1 S 345/17) mit Beschlüssen vom 28. April 2017 entschieden, dass einem fraktionslosen Mitglied (Antragsteller) des Mannheimer Gemeinderats vorläufig kein Äußerungsrecht im Amtsblatt der Stadt Mannheim (Antragsgegnerin) einzuräumen ist.
Die Bestimmung der Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen, nach der Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien/Vereinigungen in der Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionszuwendungen erhalten, ist unwirksam. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 05.04.2017 (8 C 459/17.N) entschieden.
Mit Beschluss vom 20. März 2017 (4 ZB 16.1815) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Antrag der ÖDP/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Kreistag von Mühldorf am Inn, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juni 2016 zuzulassen, abgelehnt.
Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.03.2017 (1 K 15544/16) entschieden, dass aus einer Fraktion nur ein Mitglied eine Haushalts- bzw. Grundsatzrede halten darf, selbst wenn der Fraktion Mitglieder aus zwei Parteien angehören.
Mit Beschluss vom 2. März 2017 (10 ME 4/17) hat OVG Lüneburg die Beschwerde der Stadt Hameln gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen, mit dem sie verpflichtet worden war, trotz eines vom Rat beschlossenen „Wildtierverbots" über die Gastspielerlaubnis für eine Zirkusaufführung neu zu entscheiden.
Mit Beschluss vom 22. Februar 2017 (7 L 269/17) hat das VG Aachen den Eilantrag eines Zirkus abgelehnt, die Stadt Mechernich auf diesem Wege zu verpflichten, ihn an seinem derzeitigen Standort über den Hauptwasserhydranten (Standrohr) mit Wasser zu versorgen.
Eine Gaststätte darf nach einem Beschluss des VG Berlin vom 31. Januar 2017 (VG 4 L 1113.16) nicht vorübergehend erlaubnisfrei betrieben werden, auch nicht unter Berufung auf einen angeblichen „Probebetrieb“
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteilen vom 27.01.2017 (1 K 684/15 u. a.) die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Anhebung der Grundsteuer in Bad Schwalbach abgewiesen.
Das OVG Saarlouis hat mit Urteil vom 12.01.2017 (2 A 147/15) die Berufungen des beklagten Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - LUA - und des beigeladenen EVS gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, mit dem auf die Klage eines Entsorgungsfachbetriebs die abfallrechtliche Untersagung der von diesem durchgeführten gewerblichen Sammlung von Altpapier im sog. Holsystem ("Blaue Tonne") durch das LUA aufgehoben worden war.
Eine Gemeinde kann durch Geschäftsordnung des Rates die Öffentlichkeit von Beratungen über Grundstücksgeschäfte abstrakt-generell ausschließen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil vom 8. Dezember 2016 (12 S 1782/15) entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart dem Kläger, einem 4-jährigen Kind, die Mehrkosten für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz erstatten muss, da sie ihm 2013 und 2014 keinen Platz in einer städtischen Tageseinrichtung zur Verfügung stellen konnte.
Auf öffentlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Verkehrssicherungspflichtige nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen. Besonders gefährlich sind nur solche Straßenabschnitte, auf denen ein Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und erhöhter Sorgfalt den glatten Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deswegen die Gefahr nicht meistern kann. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.08.2016 (11 U 121/15) entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Mit Beschluss vom 04.11.2016 (8 B 2681/16) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel entschieden, dass die geplante Öffnung von Ladengeschäften in bestimmten Straßen der Innenstadt von Gießen sowie in Bereichen der Gewerbegebiete " Schiffenberger Tal" und "Gießen West" anlässlich der Veranstaltung "Liebigs Suppenfest" am Sonntag, dem 06.11.2016 nicht zulässig ist. Eine entsprechende Erlaubnis der Stadt Gießen vom 24.10.2016 ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim) hat mit Beschlüssen vom 19.12.2016 (1 S 1157/16 und 1 S 1883/16) entschieden, dass die beiden Bürgerbegehren, die sich gegen den Rathausneubau in Remchingen wenden, unzulässig sind. Er hat damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt und die hiergegen gerichteten Beschwerden eines Unterzeichners der Bürgerbegehren zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 26.10.2016 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Gewerkschaft Verdi (Antragstellerin) erreichen wollte, dass die in Satzungen der Stadt Sindelfingen (Antragsgegnerin) anlässlich des Kinderfestes am 30.10.2016 vorgesehene sonntägliche Ladenöffnung unterbleibt (6 S 2041/16).
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 31.10.2016 (7 L 4069/16.F) dem Antrag von zwei Mitgliedern des Magistrats der Stadt Bruchköbel stattgegeben.
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung des am 30. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 25. Juli 2011 (WasEG NRW 2011) ist verfassungsgemäß. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch drei Urteile vom 09.09.2016 (9 A 2531/13, 9 A 938/14, 9 A 999/14) entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Urteilen vom 20. Oktober 2016 (III ZR 278/15, 302/15 und 303/15) mit der Frage befasst, ob Eltern im Wege der Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 GG) den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 24. August 2016 (7 L 1222/16) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Aufforderung der Stadt Münster an den Eigentümer eines Grundstücks bestätigt, den auf dem Grundstück gelagerten Abfall entsorgen zu lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Kommune den Anschluss- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) anordnen darf. Es hat mit Urteil vom 08. September 2016 (10 CN 1.15) entschieden, dass die Gemeinde- und Stadträte vor Erlass einer solchen Satzung nicht immer ein aufwändiges Gutachten über die klimatischen Auswirkungen der Maßnahme einholen müssen.
Die Stadt Mainz muss keinen Zugang zu Informationen über Geschäftsvorgänge gewähren, die im Zusammenhang mit der 2012 aufgegebenen Planung eines Kohlekraftwerkes auf der Ingelheimer Aue stehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 10. Juni 2016 (10 A 10878/15.OVG).
Gewerbliche Altkleidersammlungen können nicht schon dann untersagt werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Alttextilien ein hochwertiges Erfassungssystem bereitstellt. Vielmehr bedarf es der Prüfung, ob trotz der Sammlung des gewerblichen Wettbewerbers die gesetzliche Vermutung, dass in dieser Situation die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, ausnahmsweise nicht eingreift. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30.06.2016 (7 C 4.15) entschieden.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 2. September 2016 (19 K 335/15) die Gesamtnichtigkeit der für das Kindergartenjahr 2014/2015 geltenden Beitragssatzung der Stadt Bonn festgestellt.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 15.07.2016 (4 A 86/15 und 4 A 71/15) den Klagen gegen erhöhte Hundesteuersätze für bestimmte Hunderassen stattgegeben.
Eine als Eigenkompostierer anerkannte Familie aus dem Landkreis Südwestpfalz ist zu Recht zu Abfallentsorgungsgebühren für das Vorhalten einer Biotonne herangezogen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße mit Urteil vom 29. August 2016 (4 K 12/16.NW) entschieden.
Zur Errichtung einer Windenergieanlage darf ein Unternehmen – soweit erforderlich – die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom 22. Juli 2016 (3 L 648/16.MZ) entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Urteil vom 30.08.2016 (VerfGH 34/14) die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) zurückgewiesen. Gegenstand dieser Regelungen ist eine von bestimmten, als besonders finanzkräftig angesehenen (sog. abundanten) Gemeinden zu erbringende Solidaritätsumlage, aus deren Aufkommen Finanzhilfen für Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation mitfinanziert werden.
Die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Sperrgebietsverordnung der Stadt Koblenz, mit der die Straßenprostitution grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet verboten und lediglich in einem bestimmten Teilbereich in der Zeit von 22:00 bis 04:00 Uhr zugelassen wird, ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 22. Juni 2016 (7 C 11054/15.OVG).
Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße Am Walde in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils ca. 3.500,- Euro mehr erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 04.07.2016 (12 K 6288/14, 12 K 6462/14) entschieden und den Klagen von zwei Anliegern gegen entsprechende Erschließungsbeitragsbescheide stattgegeben.
Mit Beschluss vom 19. Juli 2016 (2 BvR 470/08) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete. Der aus Österreich stammende Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde vornehmlich eine Benachteiligung gerügt, da er als Besucher des Freizeitbads den regulären Eintrittspreis zu entrichten hatte, während die Einwohner der umliegenden Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis bezahlten.
Für den Betrieb des sog. „Bembelboot“ an den Ufern des Mains auf Frankfurter Gebiet wird es keine Bewilligung geben. Dies ist das Ergebnis eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2016 (8 A 1565/14.Z).
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteilen vom 13.04.2016 in drei Musterverfahren (14 A 1599/15, 14 A 1648/15, 14 A 1728/15) entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuert das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Das Bundesumweltministerium hat die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erweitert. Erstmalig können jetzt Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen. Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 30. September 2016 geöffnet.
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in zwei am 25. Februar 2016 verkündeten Urteilen (4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW) entschieden.
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 25. Februar 2016 (1 L 181/16) der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, im Hinblick auf das Bürgerbegehren „Erhaltet den Gremmendorfer Weg“ dessen Vertretern eine neue Kostenschätzung mitzuteilen.
Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 7. März 2015 (3 EN 123/16) die Öffnung von Geschäften in Erfurt an Sonntagen im Mai und Juni 2016 gestoppt. Er hat damit einem Antrag der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, nämlich Teile der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen, stattgegeben.
Die nach dem Landeswassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Gemeinden sind lediglich berechtigt, einen Entwässerungsantrag daraufhin zu prüfen, ob eine Grundstücksentwässerungsanlage im Inneren des Gebäudes vorhanden und – etwa nach ihrer Dimensionierung – tatsächlich geeignet ist, das Abwasser den öffentlichen Abwasseranlagen zuzuführen. Ihre Prüfungsbefugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu Abwasseranlagen sowie einschlägiger DIN-Normen; diese Prüfung obliegt vielmehr den Bauaufsichtsbehörden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 12. Februar 2016 (10 A 10840/15.OVG).
Die Stadt Ludwigshafen hat zu Recht die Schließung der Gaststätte „Cafe Mellon“ verfügt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße in einem Beschluss vom 24. Januar 2016 (4 L 109/16.NW) entschieden.
Zeigt der Wasserzähler auf einem Privatgrundstück einen Frischwasserverbrauch von 1088 m³ in nur achtzehn Monaten an, muss der Grundstückseigentümer, der diesen Verbrauch bestreitet, den Nachweis führen, dass der Wasserzähler defekt war. Gelingt ihm dies nicht, hat er die von ihm verlangten Verbrauchsgebühren zu bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in Urteil vom 28. Januar 2016 (4 K 203/15.NW) entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20. Januar 2016 (9 C 1.15) entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.
Die Stadt Ratingen hat einen Grundstückseigentümer in Ratingen-Homberg zu Recht zu einem Straßenbaubeitrag für neue Straßenlaternen herangezogen. Das hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 11.01.2016 (12 K 87/14) entschieden und damit die Klage abgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf weitere Beitragsverfahren in der Stadt Ratingen.
Für die Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen darf keine Abwassergebühr erhoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgrund mündlicher Verhandlung vom 17. Dezember 2015 entschieden und die von der Stadt Esslingen erlassenen Bescheide über die Festsetzung gebührenpflichtiger Grundstücksflächen von Kreis- bzw. Landesstraßen aufgehoben (1 K 2683/14, 1 K 2846/14, 1 K 2847/14, 1 K 2848/14).
Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung. Dies ergibt sich aus den nun vorliegenden Begründungen zweier Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 (M 10 K 14.5589 und M 10 K 15.51).
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat nach mündlicher Verhandlung am 2. Dezember 2015 mit dem am 08.12.2015 verkündeten Normenkontrollurteil (3 S 248/15) den Antrag eines Wohnungseigentümers (Antragsteller), die Satzung der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären, abgewiesen.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 09. Oktober 2015 (5 B 98/15) dem Eilantrag des Eigentümers eines Grundstücks im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch gegen die Beschlagnahme seines Gebäudes zu Zwecken der Flüchtlingsunterbringung entsprochen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 08.12.2015 (7 K 564/15.WI) entschieden, dass Bürgerbegehren „Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes Taunuskamm“ unzulässig ist.
Der EuGH hat mit Urteil vom 01.10.2015 (C-201/14) entschieden, dass im Fall der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen zwei Behörden zwecks Verarbeitung dieser Daten die Betroffenen zuvor informiert werden müssen.
Die Stadt Landau ist nicht verpflichtet, einem Restaurantbetreiber in der Innenstadt von Landau eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von zwei Tischen mit jeweils vier Stühlen auf zwei öffentlichen Parkplätzen zur Außenbewirtung seiner Gaststätte zu erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße mit Urteil vom 11. September 2015 (4 K 179/15.NW) entschieden.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Normenkontrollurteil vom 10. November 2015 (5 S 2590/13) den Antrag eines Straßenanliegers abgewiesen, eine Bestimmung in der neugefassten Streupflichtsatzung der Gemeinde Simonswald (Landkreis Emmendingen) vom 17. April 2013 für unwirksam zu erklären, der zufolge bei einseitigen Gehwegen nur die Anlieger reinigungs-, räum- und streupflichtig seien, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Die Normenkontrollanträge mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs sind unzulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 30. Oktober 2015 (VGH N 29, 30 und 31/14).
Kommunen können noch bis zum 31. März 2016 Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Kommunen bei einer Vielzahl von konkreten Klimaschutz-Instrumenten.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation mit heute veröffentlichtem Beschluss aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg hätte von den Beschwerdeführerinnen kein Beitrag mehr erhoben werden können. Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung entfaltet bei ihnen daher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteilen vom 29.09.2015 (17 K 704/15, 17 K 706/15) die Grundsteuer B in Siegburg für das Jahr 2015 als rechtmäßig angesehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18. August 2015 (9 BN 2.15) entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.
Das VG Meiningen hatte mit Urteil vom 20.08.2015 (1 K 364/13) über die Besoldung eines Bürgermeisters unter dem Aspekt seiner Eingruppierung in eine bestimmte Erfahrungsstufe zu entscheiden.
Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben auch auf Grundlage des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 4. August 2015 (2 A 11059/14.OVG).
Ausgaben von 392 Euro hatte ein baden-württembergischer Tierschutzverein (Kläger), um eine Wasserschildkröte und eine Katze vier Wochen zu pflegen. Die Polizei und eine Bürgerin hatten die Tiere im Zentrum der Gemeinde Dettingen (Beklagte) gefunden und beim Kläger abgegeben. Der Kläger verlangte von der Beklagten als Trägerin der Fundbehörde, die Kosten für die vierwöchige Pflege der Tiere zu erstatten. Die Beklagte lehnte das ab. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) gab der Zahlungsklage des Klägers statt. Der 1. Senat des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg (VGH) bestätigte mit Beschluss vom 27. März 2015 (1 S 570/14) diese Entscheidung und lehnte den Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen, ab.
Eine für den 11. August 2015 geplante Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees konnte dort nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. August 2015 (VG 1 L 257.15) wie geplant stattfinden.
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteile vom 16. Juli 2015 die Berufung in zwei Verfahren (9 LB 117/12 und 9 LB 118/12) zurückgewiesen, die die Festsetzung von Abfallgebühren durch den Landkreis Harburg für die Jahre 2005 und 2006 sowie 2008 und 2009 betreffen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 14.07.2015 (7 K 1459/15) den Antrag einer in der Heidelberger Altstadt tätigen Restaurantbetreiberin abgelehnt, ihr gegen eine Sperrzeitverlängerungsverfügung der Stadt Heidelberg vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 22. Juli 2015 (12 B 1778/15) die Stadt Vechta verpflichtet, einen Bewerber mit seinem Ausschankbetrieb zum diesjährigen Stoppelmarkt in Vechta zuzulassen.
Stürzt ein Motorradfahrer auf Rollsplitt im Kurvenbereich einer Gemeindestraße, haftet die Gemeinde für seine Schäden, wenn sich kein Warnhinweis unmittelbar vor der Unfallstelle befindet. Allerdings muss sich der Motorradfahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein paar Kurven vor der Unfallstelle ein Gefahrstellenschild gestanden hat. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 18.06.2015 (7 U 143/14) entschieden und eine Haftung der Gemeinde zu2/3 angenommen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Berlin-Pankow mit Beschluss vom 13. Juli 2015 (VG 11 L 275.15) in einem Eilverfahren vorerst gestoppt.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 24.06. 2015 einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein Bürger gegen die sofortige (Teil-) Sperrung der Hofener Straße in Stuttgart gewandt hat (5 K 2650/15). Nach Rechtsauffassung des Gerichts ist der Antrag unzulässig, weil der Antragsteller lediglich Straßenbenutzer ist und nicht Anlieger der Straße, und ihn die Sperrung deshalb nicht in seinen Rechten verletzt. Zu der Frage, ob die Teileinziehungsverfügung der Stadt Stuttgart rechtmäßig ist, hat sich das Gericht nicht geäußert, da es hierauf für die Entscheidung nicht ankam.
Das VG Trier hat mit Urteil vom 18.06.2015 (2 K 2263/14.TR) entschieden, dass auch ein Grundstück ohne Zugang zu einer Gemeindestraße beitragspflichtig sein kann, wenn der fehlende Zugang des Grundstücks durch eine rechtsmissbräuchliche Grundstücksteilung veranlasst worden ist.
Die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau (Antragsgegnerin) über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 15. Oktober 2013 ist rechtmäßig. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungsteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig. Die Satzung verletzt auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Mannheim) mit einem am 19.06.2015 zugestellten Normenkontrollurteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 11. Juni 2015 (2 S 2555/13) entschieden. Damit blieb der Normenkontrollantrag einer Hotel-Betreiberin aus Freiburg (Antragstellerin) erfolglos.
Kommt ein Kreis seiner Verpflichtung, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen, beharrlich nicht nach, dann darf er kommunalaufsichtlich zu Maßnahmen angewiesen werden, die gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden rechtlich zulässig sind. Dazu kann auch eine Erhöhung der Kreisumlage gehören. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.06.2015 (10 C 13.14) entschieden.
Das VG Köln hat mit Urteilen vom 29.05.2015 (18 K 1683/14, 18 K 1684/14) die Klagen von zwei Bürgerinnen gegen eine geplante, derzeit noch im Bau befindliche Einbahnstraßenregelung abgewiesen.
Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Übergang von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Baulandumlegung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 24. März 2015 (1 BvR 2880/11) entschieden. Beide Umlegungsarten weisen in städtebaulicher Hinsicht zwar eine gleiche Zielrichtung auf, unterscheiden sich jedoch in ihrem Verfahren und hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme. Diese Unterschiede sind von solchem Gewicht, dass der Gesetzgeber die beiden Umlegungsarten im Hinblick auf den Charakter der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer unterschiedlich behandeln darf. Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.
Eine beklagte Stadt schuldet dem klagenden Bauunternehmer keinen Schadensersatz nach dem Scheitern einer Bebauungsplanung, zu der die Parteien bereits einen Städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag abgeschlossen hatten. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04.02.2015 (11 U 35/14) unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Siegen entschieden.
Mit Beschluss vom 27.03.2015 (8 L 37/15.GI) hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen der Gemeindevertretung der Gemeinde Fernwald im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den auf Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.11.2014 eingerichteten Akteneinsichtsausschuss betreffend den städtebaulichen Vertrag der Gemeinde Fernwald mit der IMAXX Gesellschaft für Immobilien-Marketing mbH für das Baugebiet Jägerplatt III, 1. Bauabschnitt, in der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erneut einzurichten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 15.04.2015 (9 C 15.14 u. a.) in mehreren Revisionsverfahren entschieden, dass Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2008 auch dann zu Anschlussbeiträgen für die Abwasserentsorgung herangezogen werden konnten, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren.
Die von der Ortsgemeinde Hahnstätten (Rhein-Lahn-Kreis) erlassene Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteilen vom 9. März 2015 (6 A 10054/15.OVG und 6 A 10055/15.OVG).
Die Gemeinde Haßloch ist nicht verpflichtet, dem Anwohner eines mit Nahwärme versorgten Neubaugebiets Zugang zu Unterlagen der Gemeindewerke Haßloch GmbH über die Kalkulation des Nahwärmepreises für dieses Baugebiet zu gewähren. Dem Informationsanspruch steht ein berechtigtes Interesse der Gemeindewerke an der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen entgegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 12. März 2015 (10 A 10472/14.OVG).
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 25. März 2015 (1 K 760/14.NW) entschieden, dass die Festlegung des Gemeindeanteils von 40 v.H. in der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Obersülzen rechtmäßig ist und deshalb nicht durch die Kommunalaufsicht beanstandet werden darf.
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in zwei am 27.01.2015 verhandelten Normenkontrollverfahren die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Beherbergungsteuer) vom 3. September 2013 (Az. 9 KN 59/14) und die Satzung der Gemeinde Schulenberg im Oberharz über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 22. August 2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2014 (Az. 9 KN 309/13) für unwirksam erklärt. Damit haben sich erneut Hoteliers erfolgreich gegen die Erhebung einer sog. „Bettensteuer" gewehrt, nachdem der Senat bereits am 1. Dezember 2014 die Satzung der Stadt Goslar zur Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe in den seit dem 1. Januar 2013 geltenden Fassungen für unwirksam erklärt hatte (Az. 9 KN 85/13). Allerdings beruhen die Gründe für die Unwirksamkeit der Satzungen auf jeweils unterschiedlichen rechtlichen Erwägungen:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 21. Januar 2015 (10 C 11.14) entschieden, dass der Rat einer Stadt eines seiner Mitglieder nur dann aus dem Rat ausschließen darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Rates geboten ist. Die Gesetzesvorschrift der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, die den Ausschluss vorsieht, wenn das Ratsmitglied rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird und es dadurch die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht entsprechend einschränkend ausgelegt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschlüsse vom 09.01.2015 (7 L 1563/14.WI und 7 L 1576/14.WI) den Eilanträgen von Unternehmen, die für das Sammeln von Altkleidern und Alttextilien zugelassen sind, stattgegeben. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass insgesamt mehr als 50 Altkleidercontainer durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abtransportiert wurden und deren Verwertung oder Entsorgung angedroht wurde, falls von der Stadt geforderte Kosten für Abtransport und Lagerung der Container nicht gezahlt würden.
Die Anordnung der Erhebung und Bekanntmachung von Angaben zur Geschlechterparität durch das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz verletzt die Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) nicht in ihren Rechten. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 15.12.2014 (VGH O 22/14) entschieden.
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 (II R 16/13) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.
Mit Urteil vom 11.09.2014 (2 K 2326/13) hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtliche Grenzen für die künftige Heranziehung von Grundstückseigentümern in Bad Herrenalb zu Kommunalabgaben aufgezeigt.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Landeshauptstadt Stuttgart mit Urteil vom 13.11.2014 (4 K 5228/13) verpflichtet, über den Antrag des Klägers, ihm Zugang zu den Cross-Border-Leasingverträgen betreffend das Stuttgarter Kanalnetz sowie eventuell vorhandenen Nachträgen und Nebenabreden zu gewähren, erneut zu entscheiden. Soweit der Kläger - weitergehend - beantragt hatte, die Stadt zu verpflichten, ihm den Zugang zu gewähren, hat das Gericht die Klage abgewiesen.
Die Stadt Baden-Baden (Beklagte) darf sich nicht über ihre Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) an einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) beteiligen, um zwei Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans "Zwischen Stephanien- und Vincentistraße“ zu erwerben und mit Wohnungen für gehobenen Wohnbedarf zu bebauen sowie diese Wohnungen zu vermarkten. Dies verstößt gegen das baden-württembergische Gemeindewirtschaftsrecht. Ein privater Wettbewerber um die Grundstücke (Klägerin) kann die Beendigung einer solchen Unternehmensbeteiligung verlangen. Auf welche Weise die Stadt das bewerkstelligt - etwa durch Veräußerung ihrer Beteiligung oder durch Kündigung der OHG aus wichtigem Grund -, bleibt jedoch ihr überlassen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 5. November 2014 (1 S 2333/13) entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) sowie seine im vorangegangenen Eilverfahren geäußerte Rechtsauffassung im Wesentlichen bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 06.11.2014 (4 K 841/13) die Klage der Stadt Bremerhaven gegen die durch den Zensus 2011 ermittelte und festgesetzte Einwohnerzahl abgewiesen.
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteilen vom 22. Oktober 2014 (16 K 645/14 u.a.) mehrere Abfallgebührenbescheide der Städte Duisburg und Oberhausen mit der Begründung aufgehoben, dass es für das Jahr 2014 in beiden Städten an einer wirksamen Abfallgebührensatzung fehle.
Das OVG Weimar hat mit Beschluss vom 17.09.2014 (3 ZKO 503/13) ein Urteil des VG Gera bestätigt, wonach dem stellvertretende Landesvorsitzende der NPD Thüringen die Eignung für das Amt eines Oberbürgermeisters fehlt und er folglich zur Oberbürgermeisterwahl zu Recht nicht zugelassen wurde.
Die Ortsgemeinderatswahl in Wattenheim am 25. Mai 2014 war ungültig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße mit Urteil vom 8. Oktober 2014 (3 K 647/14.NW) entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 15.10.2014 (9 C 5.13; 9 C 6.13) in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden darf, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird.
Mit Urteilen vom 14.10.2014 (2 K 768/14.GI.A [Ortenberg] und 2 K 787/14.GI.A [Glauburg]) hat das Verwaltungsgericht Gießen Klagen der Gemeinden Ortenberg und Glauburg gegen die Zuweisung von Flüchtlingen durch den Wetteraukreis abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschlüssen vom 24. September 2014 (9 L 617/14 u.a. - nicht rechtskräftig) der Stadt Münster durch einstweilige Anordnung aufgegeben, über die Vergabe der Standplätze beim Weihnachtsmarkt 2014 „Rund um das Rathaus“ bis zum 15. Oktober 2014 neu zu entscheiden.
Die beklagte Gemeinde hat ein Gesamtkonzept für den Kramermarkt 2013 beschlossen, das zum Ausschluss des Fahrgeschäfts der Klägerin geführt hat. Sie hatte in ihre Auswahl nach Attraktivitätskriterien nur noch die Achterbahnen der Kategorie „ruhigere Fahrweise“ einbezogen. Die Klägerin macht gemäß § 60b Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 70 Abs. 1 GewO nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung zum Kramermarkt geltend. Die Klägerin macht geltend, nach § 70 der Gewerbeordnung bedürfe jede unterschiedliche Behandlung von Unternehmen aus dem „Ausstellerkreis“ eines sachlich gerechtfertigten Grundes. Unstreitig sei von der Beklagten als der Veranstalterin auch für das Jahr 2013 beabsichtigt gewesen, ein Fahrgeschäft der Kategorie Achterbahn auf dem Kramermarkt zuzulassen. Bei den 16 Bewerbern habe es sich sämtlich um Anbieter dieser Kategorie gehandelt; denn ob ein Unternehmen gleichwertig im Sinne des § 70 Abs. 2 GewO sei, beurteile sich nach der „wirtschaftlichen Funktion“ auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine Einschränkung bzw. engere Differenzierung sei aus den Teilnahmebedingungen nicht ersichtlich gewesen. Eine solche Differenzierung, namentlich zwischen Achterbahnen verschiedener Fahrweise, hätte jedoch bereits in den Teilnahmebedingungen vorgenommen werden müssen, um sich später auf sie berufen zu können.
Dieser Rechtsauffassung ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 05.09.2014 (7 LA 75/13) entgegen getreten und hat den Antrag auf Berufungszulassung mit folgender Begründung zurückgewiesen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 17.09.2014 (7 K 1646/14.F) festgestellt, dass dem Kläger als fraktionslosem Stadtverordneten in den Sitzungen des Haupt , Finanz- und Beteiligungsausschusses der Kreisstadt Hofheim am Taunus das Recht zusteht, mit beratender Stimme teilzunehmen, wenn dieser aufgrund des Beschlusses vom 22. Mai 2013 als Akteneinsichtsausschuss „ Hotel Rosenberg“ tätig wird. Das weitere Begehren des Klägers festzustellen, dass das Recht an Sitzungen des Akteneinsichtsausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen zwingend das Recht auf Akteneinsicht beinhalte, wurde abgewiesen. Ebenso wurde sein Begehren zurückgewiesen, den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu verpflichten, dem Kläger Einsichtnahme in die Akten des Akteneinsichtsausschusses „ Hotel Rosenberg“ im gleichen zeitlichen Umfang zu gewähren wie den stimmberechtigten Mitgliedern.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 12.09.2014 (AN 4 S 14.01456) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage eines Grundstückseigentümers in der Gustavstraße in Fürth gegen einen Bescheid der Stadt Fürth angeordnet, soweit diese einem Gastwirt für seine gegenüber dem Anwesen des Antragstellers gelegene Freischankfläche die verdichtete Nutzung in der Nacht vom 19.9.2014 auf den 20.9.2014 über 22 Uhr hinaus genehmigt hat.
Die Stadt Kiel haftet für den Sturz einer Fußgängerin auf einer regennassen Messingplatte in der Kieler Holstenstraße, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Dies hat der für Amtshaftungssachen zuständige 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 17.06.2014 (11 U 167/13) entschieden.
Aus der in § 9 Abs. 2 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) geregelten Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berücksichtigen, möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen, folgt nicht, dass jede Straße, unabhängig von ihrer jeweiligen Bedeutung auch für behinderte Personen sicher zu befahren sein muss. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 23.07.2014 (11 U 107/13) unter Abänderung eines Urteils des Landgerichts Paderborn entschieden.
In den gerichtlichen Eilverfahren von abgelehnten Bewerbern um Plätze auf den Mainzer Weihnachtsmärkten 2014 - 2016 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz mit Beschluss vom 12. August 2014 (6 L 712/14.MZ) der Stadt Mainz untersagt, den erfolgreichen Mitbewerbern der Antragsteller auf der Grundlage des von der Stadt durchgeführten Auswahlverfahrens endgültige Zulassungsbescheide zu erteilen.
Mit Beschluss vom 07.08.2014 (5 K 1706/14) hat das Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag gegen die Gemeinde Kirchzarten abgelehnt, mit dem die Antragstellerin unter Berufung auf einen Bürgerentscheid vom März 2013 neue Mountainbike-Anlagen im Wald bei Kirchzarten verhindern wollte.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02. Juli 2014 (7 K 4006/13.F) die Klage der Nationaldemokratischen Partei Deutschland ( NPD ) gegen bestimmte Äußerungen des Oberbürgermeisters der beklagten Stadt Hanau abgewiesen.
Das BVerfG hat auf eine gerichtliche Vorlage aus Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren hin entschieden, dass die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfassungsrechtlich zulässig ist.
Die Beschwerdeführerinnen wurden auf der Grundlage kommunaler Satzungen zu wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen herangezogen. Dem Verfahren 1 BvR 668/10 liegt ein Bescheid der Stadt Saarburg für das Jahr 2007 in Höhe von 146,30 Euro zu Grunde, dem Verfahren 1 BvR 2104/10 ein Bescheid der Stadt Schifferstadt für das Jahr 2006 in Höhe von 27,36 Euro. Die hiergegen gerichteten Klagen blieben vor den Verwaltungsgerichten im Wesentlichen ohne Erfolg. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich mittelbar auch gegen die Rechtsgrundlage der Beitragssatzungen in § 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes (KAG RP).
An die öffentlich-rechtliche Müllentsorgung angeschlossene Einwohner haben gegen den Entsorgungsträger keinen Anspruch auf Ermäßigung der Müllgebühr, wenn bei ihnen mehrmals witterungsbedingt die bereitgestellten Mülltonnen nicht rechtzeitig abgeholt worden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit am 26. Juni 2014 verkündetem Urteil entschieden (4 K 1119/13.NW).
Gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes, welche die Festsetzung von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr gestattet, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 20. Mai 2014 (6 C 10122/14.OVG) nach nochmaliger und vertiefter Prüfung der auf dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erlassenen Rechtsverordnung der Stadt Worms über die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Worms am 29. Dezember 2013 in einem Normenkontrollverfahren. Das Gericht hatte bereits im Dezember 2013 den Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug dieser Verordnung im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, abgelehnt.
Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl, nach der nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 29. April 2014 (1 S 1458/12) entschieden. Damit hatten Normenkontrollanträge von sieben Steinmetzbetrieben (Antragsteller) aus der Ortenau in vollem Umfang Erfolg.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil 06.03.2014 festgestellt, dass Grundsteuerbescheide der beklagten Stadt Bad Homburg betreffend die Grundsteuer B für die Jahre 2012 rechtmäßig waren.
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 4. März 2014 (10 LC 85/12) die Berufung der klagenden Gemeinde Ahnsbeck gegen ein Urteil des VG Lüneburg zurückgewiesen. Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde hatte in den Jahren 2009 und 2011 beschlossen, dass die Anlieger von bestimmten Gemeindestraßen auf eigene Kosten die Fahrbahndecken durch den Auftrag einer Deckschicht von 4 bis 5 cm zu erneuern haben. Dies wurde von den Einverständniserklärungen aller Anlieger sowie der Überweisung eines „freiwilligen Reparaturbeitrags" abhängig gemacht. Der beklagte Landkreis Celle beanstandete die Ratsbeschlüsse als rechtswidrig und unwirtschaftlich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage der Gemeinde abgewiesen. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt.
Die Gemeinde Haßloch ist verpflichtet, einem Anwohner des Neubaugebiets „Südlich der Rosenstraße“ in Haßloch Unterlagen über die Kostenkalkulation zur Verfügung zu stellen, wie die Gemeindewerke Haßloch GmbH in dem Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2011 die Endverbraucherpreise für die Nahwärmeversorgung in dem genannten Neubaugebiet kalkuliert hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 7. April 2014 (4 K 726/13.NW) entschieden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. März 2014 (5 C 2331/12.N) in einem Normenkontrollverfahren - ohne mündliche Verhandlung - entschieden, dass die Gebührenregelungen in der Satzung der Landeshauptstadt Wiesbaden über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen vom 27. Dezember 2011 rechtlich nicht zu bestanden sind.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 18. März 2014 (1 A 6502/13) die Klage von zwei Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Cloppenburg im Zusammenhang mit Beschlussfassungen des Rates über die Konzessionsvergabe für Gas- und Stromleitungen abgewiesen.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 6. März 2014 (III ZR 352/13) entschieden, dass die nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.
Der VGH Kassel hat mit Urteil vom 28.11.2013 (8 A 617/12) erneut entschieden, dass hessische Gemeinden im Falle eines defizitären Haushalts verpflichtet sind, Straßenbaubeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 21.01.2014 (7 K 898/13.WI) entschieden, dass die Fraktion „Bürgerliste Wiesbaden“ einen Rechtsanspruch gegen den Magistrat auf Auskunftserteilung über das Gesamtinvestitionsvolumen des Neubaus anstelle des sogenannten „Pfeifenhauses“ hat.
Auch das von Mitgliedern einer Bürgerinitiative (Antragsteller) unterstützte erneute Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Galvanik- und Edelmetall-Recyclingbetriebs in der Gemeinde Wimsheim (Antragsgegnerin) ist unzulässig, weil es sich gegen die Bauleitplanung der Gemeinde richtet. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem am 26.3.2014 veröffentlichten Beschluss vom 18. März 2014 (1 S 151/14) entschieden (siehe zur Vorgeschichte auch unsere Nachricht vom 13.01.2014). Damit blieb ein Eilantrag der Antragsteller auch in zweiter Instanz erfolglos.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 28.11.2013 (8 A 865/12) entschieden, dass ein Gemeindevertreter von der Beratung und Entscheidung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 HGO ausgeschlossen ist, wenn diese ein konkretes Eigeninteresse des Gemeindevertreters berührt, welches ihn aus der Gruppe der übrigen Gemeindevertreter heraushebt und in besonderer Weise betrifft. Hierbei kommt es – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des VGH – nicht darauf an, ob die Entscheidung "ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes eine natürliche Person direkt berührt".
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm durfte die Ortsgemeinde Malbergweich zu einer Kreisumlage in Höhe von rund 305.000 € für das Jahr 2009 heranziehen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 21. Februar 2014 (10 A 10515/13.OVG).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit im Februar 2014 bekannt gewordenem Urteil vom 6. Dezember 2013 (22 N 13.788) entschieden, dass die Rechtsverordnung der Gemeinde Eching zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 11. März 2013 unwirksam war.
In einem am 14.2.2014 veröffentlichten Beschluss vom 15. Januar 2014 (1 BvR 1656/09) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Konstanz stattgegeben und die zugrundeliegenden Satzungen der Jahre 1989, 2002 und 2006 für nichtig erklärt. Wenn ein degressiver Zweitwohnungssteuertarif - wie im vorliegenden Fall - nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist, verletzt er das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Senat hat zudem die Sorgfaltsanforderungen für die Einhaltung von Fristen bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden per Telefax konkretisiert: Die erforderliche Sorgfalt hat regelmäßig erfüllt, wer - über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinaus - einen Sicherheitszuschlag von 20 Minuten bis Fristende einkalkuliert.
Zwei Klagen der Gemeinden Grünbach und Heinsdorfergrund (Vogtlandkreis) gegen die Sächsische Aufbaubank wegen Rückforderung von Fördermittel hatten vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz Erfolg.
Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit am 16.10.2013 verkündeten Urteilen (3 KO 900/11 und 3 KO 899/11) den Oberbürgermeister der Stadt Suhl verpflichtet, die Anfrage eines Stadtratsmitglieds zu den Bezügen des Geschäftsführers eines kommunalen Unternehmens zu beantworten.
Bis zur Durchführung des Bürgerentscheides gegen die Ansiedlung des Möbelmarktzentrums der Firma Möbel Kraft in Kiel ist es nicht geboten, von der Erteilung von Abrissgenehmigungen oder deren Vollzug auf der Ansiedlungsfläche Abstand zu nehmen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Januar 2014 (2 MB 2/14).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 14. November 2013 (6 B 12.704) unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 ausgesprochen, dass Erschließungsbeiträge nicht zeitlich unbegrenzt, sondern höchstens 30 Jahre nach Entstehen der aus der Erschließungsanlage resultierenden Vorteilslage festgesetzt werden können. Der Beitragsschuldner dürfe nicht dauerhaft im Unklaren gelassen werden, ob er noch mit Belastungen rechnen müsse.
Von der Mitwirkung bei der Entscheidung über eine Satzungsregelung, mit der einzelne Straßen von der Pflicht zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für einen bestimmten Zeitraum verschont werden, ist ein Ratsmitglied, das Eigentümer eines Grundstücks in einer verschonten Straße ist, ausgeschlossen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 10.12.2013 (6 A 10605/13).
Das von Mitgliedern einer Bürgerinitative (Antragsteller) unterstützte Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Galvanik- und Edelmetall-Recyclingbetriebs in der Gemeinde Wimsheim (Antragsgegnerin) ist wegen Fristversäumnis unzulässig. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 11. November 2013 (1 S 1865/13) entschieden. Damit blieb ein Eilantrag der Antragsteller auch in zweiter Instanz erfolglos.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eines Initiators (Vertrauensperson) eines Bürgerbegehrens gegen die Stadt Wiesbaden mit Beschluss vom 15.10.2013 (7 L 995/13.WI) entschieden, dass der Antrag insgesamt unzulässig ist. Das Bürgerbegehren, dessen Durchführung durch den Eilantrag gesichert werden sollte, hat zum Gegenstand die Fragestellung:
Mit Urteilen vom 17.12.2013 (5 A 1343/11, 5 A 1399/11, 5 A 1402/11) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Straßenreinigungsgebühren durch die Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2005 bis 2009 für rechtswidrig erklärt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom 29.11.2013 (7 L 1062/13.WI) den Eilantrag einer Vertrauensperson des Bürgerbegehrens „Neubau einer Kindertagesstätte an der Kloderwand“ in Rauenthal abgelehnt. Mit dem Eilantrag sollte erreicht werden, dass der Bebauungsplan „Kindertagesstätte an der Kloderwand“ nicht vor der Durchführung des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.
Rechtsmittel der Stadt erweist sich als Bumerang.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Urteil vom 11. November 2013 (4 B 13.1135) entschieden, dass die Stadt Augsburg einen Imbissstand für Crêpes, Flammkuchen und Pizzen zu Unrecht nicht zum Christkindlesmarkt 2012 zugelassen hat.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 31.10.2013 (8 C 127/13.N) die Normenkontrollanträge der Fraktion „Die Linke“ in der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen und deren Fraktionsvorsitzenden gegen eine Bestimmung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Fraktionen können nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung Einsicht durch einen Ausschuss nur in solche Unterlagen verlangen, die der Verwaltung oder dem Bürgermeister tatsächlich vorliegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz durch Beschluss vom 4.10.2013 (10 A 10631/13).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2013 (8 BN 1.12) entschieden, dass die Bestimmung in der Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg, wonach Grabmale „nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt worden sein müssen, gegen höherrangiges Recht verstößt. Die konkret beanstandete Satzungsregelung lautet:
„Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182), in Kraft getreten am 19. November 2000, hergestellt wurden.“
Die Beteiligten des vom Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 17.09.2013 (6 K 3111/12) entschiedenen Verfahrens streiten um die gemeindewirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung der beklagten Stadt Baden-Baden an einem Unternehmen in Privatrechtsform sowie die Zulässigkeit des Erwerbs von Grundstücken durch dieses Unternehmen. Das Gericht hat die streitige Zulässigkeit verneint.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 24. September 2013 (9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11) darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist. Die Stadt Braunschweig hat die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2006 privatisiert, indem sie die Entwässerungs- und Investitionsaufgabe gegen Zahlung eines Betriebsentgelts für die Dauer von 30 Jahren auf die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH übertragen und deren Anteile an ein privates Unternehmen verkauft hat. Zugleich hat sie dem Abwasserverband Braunschweig ebenfalls für 30 Jahre gegen Zahlung eines Entgelts von 222,3 Millionen Euro das ausschließliche Nutzungsrecht am Kanalnetz verliehen. Die Erhebung der Abwassergebühren erfolgte im Auftrag der Stadt Braunschweig entweder durch den Wasserverband Weddel-Lehre oder durch die BS Energy.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit zwei im Wesentlichen übereinstimmenden Beschlüssen vom 11. September 2013 (10 ME 87/12 und 10 ME 88/12) in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes entschieden, dass die Art und Weise der beabsichtigten Neuvergabe von Konzessionen zum Betrieb des Strom- und Gasnetzes in den Gemeinden Bunde und Ostrhauderfehn rechtswidrig gewesen und deshalb zu Recht vom Landkreis Leer als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet worden ist.
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen den Bebauungsplan für ein Einkaufszentrum mit Urteil vom 28.08.2013 (3 K 1111/12) zurückgewiesen und damit die ablehnende Entscheidung des Stadtrates bestätigt.
Mit Beschluss vom 23.08.2013 (9 K 1772/13) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe es abgelehnt, Mitunterzeichnern der “Bürgerinitiative Wimsheim“ vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem von der Bürgerinitiative beantragten Bürgerbegehren zu gewähren.
Ein Straßengrundstück darf nur zur Gemeindestraße gewidmet werden, wenn rechtlich gesichert ist, dass diese grundsätzlich von jedermann befahren werden darf. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 13. Juni 2013 (1 K 38/13.KO) entschieden.
Das Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart" ist voraussichtlich unzulässig. Sein Ziel, dass die Landeshauptstadt Stuttgart Konzessionen und Netzbetrieb für Strom und Gas spätestens ab Januar 2014 übernimmt, verstößt gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Stromnetz und Gasnetz durchzuführen. Seine Begründung erweckt zudem den unzutreffenden Eindruck, die Stadt könne mit Übernahme des Stromnetzes maßgeblich beeinflussen, ob in ihrem Gebiet Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken bezogen wird. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) mit einem den Beteiligten am 27.8.2013 zugestellten Beschluss vom 22.08.2013 (1 S 1047/13) entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Spätestens seit Jahresbeginn mehren sich die Diskussionen in hessischen Städten und Gemeinden, ob eine verbindliche Pflicht zur Einführung einer Straßenbeitragsatzung besteht. Der Widerstand gegen eine derartige Satzung ist – nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Kommunalpolitik - hoch, wie aktuelle Beispiele aus Oberursel oder Idstein zeigen. Der Autor des dtv-Ratgebers „Kommunalabgaben von A-Z“, Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, erläutert für die Idsteiner Zeitung (Ausgabe vom 4.9.2013) die rechtlichen Hintergründe.
Mit mehreren Urteilen vom 15.8.2013 (20 A 2798/11, 20 A 3043/11 und 20 A 3044/11) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in drei Berufungsverfahren Untersagungsverfügungen des Rhein-Kreises Neuss gegen gewerbliche Unternehmen, die in den kreisangehörigen Kommunen Jüchen, Kaarst und Neuss flächendeckend Altpapier mittels entsprechender Tonnen einsammeln, aufgehoben und damit die Sammlungen im Ergebnis zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1.8.2013 (15 B 584/13) entschieden, dass das Bürgerbegehren in Rheda-Wiedenbrück zum Erhalt der Ernst-Barlach-Realschule zulässig ist und damit den Vertretern des Bürgerbegehrens in zweiter und letzter Instanz Recht gegeben.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Vertrauensleuten und Mitunterzeichnern eines Bürgerbegehrens gegen die Landeshauptstadt Stuttgart, mit dem der Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21 erreicht werden soll, mit Urteil vom 17.07.2013 (7 K 4182/11) abgewiesen. Die Kläger hatten die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung dieses Vorhabens durch Finanzierungsbeiträge des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart geltend gemacht. Nach der Rechtsaufassung des Gerichts ist die Mischfinanzierung im Fall des Projekts Stuttgart 21 jedoch nicht verfassungswidrig und damit zulässig.
Das beabsichtigte Bürgerbegehren „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ kann eine vom Grundstückseigentümer beantragte Bauleitplanung nicht stoppen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 8. Juli 2013 (2 L 135.13) entschieden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 8.5.2013 (7 K 1454/12.WI) entschieden, dass sich ein Gemeindevorstand bei Anfragen eines Gemeindevertreters über gemeindliche Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen nicht auf Datenschutz und Steuergeheimnis berufen kann. Damit gab das Gericht der Klage eines Gemeindevertreters zum Teil statt und verpflichtete den Gemeindevorstand, eine Anfrage des Klägers über die gemeindlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat mit Beschluss vom 8. März 2013 (1 L 83/13.TR) einem einstweiligen Rechtsschutzantrag des Landkreises Birkenfeld gegen den Zweckverband Tierkörperbeseitigung stattgegeben und entschieden, dass der Zweckverband vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren einen Betrag in Höhe von ca. 762.000,00 € nebst Zinsen zur Sicherheit durch Hinterlegung von Geld auf ein Sperrkonto zu leisten hat.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 08.01.2013 (15 A 2596/12) entschieden, dass durch den Zwang zum Anschluss an eine Druckentwässerungsanlage statt an einen Freispiegelkanal der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht verletzt wird. Das Gericht betont in seiner Entscheidung ferner, dass es im weiten Ermessen des Satzungsgebers steht, welche technischen Lösungen er in einer Entwässerungssatzung zur Grundstücksentwässerung vorsieht. Sodann steht es im Planungsermessen der Gemeinde, für welche Entwässerungslösung sie sich im konkreten Fall entscheidet. Lässt sie sich herbei von der Erwägung leiten, auch in zentrumsfernen Gebieten Grundstücke wirtschaftlich vertretbar an die öffentliche Kanalisation anschließen zu können, um so eine höhere Anschlussdichte und ein höheres Maß an Sicherheit bei der Schmutzwasserbeseitigung zu erlangen, ist dies rechtlich zulässig.
Eine Recycling-Firma aus Hessen, die in Landau an mehreren Stellen im Stadtgebiet ohne Einholung einer Erlaubnis Altkleidercontainer aufgestellt hat, muss diese nach einem Urteil des VG Neustadt vom 27.2.2013 (4 L 90/13.NW) sofort wieder entfernen.
Mit Beschluss vom 5.12.2012 (1 S 1258/12)hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dem Eilantrag eines privaten Bauträgers gegen die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Baden-Baden teilweise stattgegeben und die Eigentumsübertragung von zwei Grundstücken durch eine von der Stadt beherrschte Gesellschaft untersagt.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 08.02.2013 (8 L 1734/12.GI) dem Eilantrag einer in Reiskirchen ansässigen Gesellschaft stattgegeben und die rückwirkende Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr für rechtswidrig erklärt. Diese Niederschlagswassergebühr wurde im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr durch die Gemeinde festgesetzt.
Die Stadt St. Goarshausen kann die Betreiberin eines örtlichen Campingplatzes zu Fremdenverkehrsbeiträgen auch dann zum vollen Satz heranziehen, wenn auch einheimische Gäste die Gastronomie des Campingplatzes besuchen. Keine Voraussetzung für die Beitragserhebung sei es, dass die Gemeinde aktuell noch die Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde erfülle. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 22.11.2012 (6 K 343/12.KO) entschieden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 14.02.2013 (8 A 816/12) entschieden, dass eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde zur Erhöhung einer Kreisumlage, die ein Landkreis von seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhebt, rechtlich zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 31.01.2013 (8 C 1.12) entschieden, dass eine Kreisumlage, die der Landkreis von seinen kreisangehörigen Gemeinden erhebt, nicht dazu führen darf, dass den Gemeinden keine finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben sowie von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr bleibt.
Der Vorsitzende Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 18.01.2013 (7 L 10/13.WI) den Antrag des Kandidaten der Piratenpartei zurückgewiesen, mit dem die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtet werden sollte, ihn als Bewerber für die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Wiesbaden am 24.02.2013 vorläufig zuzulassen.
Der in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Freiburg bestimmte Steuersatz in Höhe von 18% der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Verfahrensbeteiligten am 2.1.2013 zugestellten Urteil vom 13.12.2012 (2 S 1010/12) entschieden und damit die Normenkontrollanträge von neun Spielhallenbetreibern (Antragstellern) abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte sich in einem Urteil vom 3.12.2012 (9 A 193/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob den Anliegern eines unbeleuchteten Spazierweges mit zahlreichen Treppenstufen eine wöchentliche Reinigungspflicht auferlegt werden darf und ob die Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger dieses Weges rechtmäßig ist.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Beschluss vom 6.12.2012 (1 S 2408/12) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt, wonach eine vorläufige gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auf Antrag der Initiatoren nicht möglich ist, solange dieses Bürgerbegehren noch nicht entsprechend den Anforderungen der Gemeindeordnung eingereicht wurde.
Der Versuch eines Grundstückseigentümers, sich der Entrichtung eines Straßenausbaubeitrags durch die Teilung seines Grundstücks zu entziehen, ist auch in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof München gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 20.8.2012 (6 CS 12.970) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Begründung, dass die Teilung als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 AO anzusehen sei. Daraus folge, dass im beitragsrechtlichen Verfahren von der Unwirksamkeit der Teilung ausgegangen werden müsse.
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 5.11.2012 (8 ZB 12.116) kann der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch nach § 275 Abs. 2 BGB auch in Fällen einer grob fahrlässigen Überbauung ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn sie einen geringen Umfang aufweist und der Nutzen eines Rückbaus für den betroffenen Grundstückseigentümer marginal ist.
Erbringt der Zuwendungsempfänger Eigenleistungen, vermindert sich hierdurch die Höhe der Zuwendung. In einem solchen Fall kann der Zuwendungsbescheid zwecks Kürzung um den auf die Eigenleistung entfallenden Betrag widerrufen werden. Dies hat das OVG Bautzen mit Beschluss vom 6.11.2012 (1 A 548/10) entschieden.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.11.2012 (11 KN 187/12) einen gegen die Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums in der Göttinger Nikolaistraße gerichteten Normenkontrollantrag abgelehnt und damit die Wirksamkeit der Verordnung bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 3.12.2012 (9 A 2646/11) entschieden, dass Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind. Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 cbm abgezogen werden (sog. Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet), ist unwirksam. Auf die Klage eines Bielefelder Grundstückseigentümers hob das Gericht den Gebührenbescheid für die betreffenden Jahre deshalb insoweit auf.
Die Schleswig-Holstein Netz AG muss das ihr gehörende Stromversorgungsnetz in der Stadt Heiligenhafen nicht an die neu gegründeten Stadtwerke Heiligenhafen herausgeben. Dies hat der Kartellsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 22.11.2012 (16 U (Kart) 22/12) entschieden.
Das OVG Magdeburg hat sich in seinem Urteil vom 11.09.2012 (4 L 155/09) zu der Problematik geäußert, ob auf einem Grundstück vorhandene Altlasten die Entstehung der Abwasserbeitragspflicht hindern und dies unter bestimmten Voraussetzungen bejaht. Maßgeblich stellt das OVG dabei auf den beitragsrechtlichen Vorteilsbegriff ab.
Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Autofahrers gegen eine Gemeinde wegen eines bei Starkregen nahezu offenen Kanalschachts mit Urteil vom 12.06.2012 (23 O 119/11) teilweise stattgegeben. Der klagende Autofahrer konnte allerdings den von im behaupteten Fahrzeugschaden nur in geringem Umfang nachweisen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 25.09.2012 (3 BN 1/12) entschieden, dass auch kommunale Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO unterliegen können, wenn es sich – entgegen der gewählten Bezeichnung - inhaltlich tatsächlich um eine Rechtsvorschrift handelt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Sinn und Zweck des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO würden ein weites Verständnis des dort verwendeten Begriffs der Rechtsvorschrift nahe legen. Auch Regelungen, die anhand formeller Kriterien nicht eindeutig als Rechtsnormen zu qualifizieren seien, seien nicht von vornherein vom Kreis der Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Allein der Umstand, dass der Normgeber eine Regelung als Richtlinie und interne Verwaltungsvorschrift bezeichne, bedeute nicht automatisch, dass diese Regelung dem Anwendungsbereich von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO entzogen sei; entscheidend sei nicht die Bezeichnung, sondern der Umstand, ob der betreffenden Regelung eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung zukomme.
Der in einer Vergnügungsteuersatzung bestimmte Steuersatz von 20% der elektronisch gezählten Bruttokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig, soweit ein Spielhallenbetreiber nicht in seiner Existenz gefährdet ist. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim auf den Normenkontrollantrag einer Spielhallenbetreiberin am 11.07.2012 entschieden.
Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Kundgebung der NPD am 03.08.2012 unter der Auflage stattfinden darf, dass sie nur auf einem Teil des Luisenplatzes durchgeführt wird, für den eine Veranstaltung/Kundgebung am 03.08.2012 zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung noch nicht genehmigt war.
Das VG Freiburg hat entschieden, dass Anlieger für die endgültige Herstellung (Feinbelag, Gehweg, Entwässerung etc.) einer dem Grunde nach schon 1869 angelegten Straße nur dann keinen Erschließungsbeitrag mehr zahlen müssen, wenn diese aufgrund eines Ortsstraßen- und Bebauungsplanes nach dem alten Badischen Ortsstraßengesetz vom 20.02.1868 "als Ortsstraße zum Anbau bestimmt" und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt war.
Das VG Freiburg hat entschieden, dass die Stadt Achern die Einweisung ihres Oberbürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 6 nicht aufheben muss.
Eine Gemeinde muss grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Straßen verkehrssicher sind. Sie ist aber nicht verpflichtet, jede auch noch so kleine Straße ständig zu überwachen. Dies stellt das Landgericht Coburg klar. Straßennutzer könnten nicht eine völlige Gefahrlosigkeit erwarten. Sie müssten vielmehr die Verkehrsfläche so hinnehmen, wie sie sich darbiete und ihr Verhalten den gegebenen Verhältnissen anpassen (Urteil vom 27.07.2012, Az.: 21 O 7237/11, rechtskräftig).
Der VGH München hatte über die Rechtmäßigkeit einer sogenannten Sperrzeitverlängerung für eine Tanz- und Musikkneipe in der Innenstadt von Kitzingen zu entscheiden.
Gemeinden dürfen die oft auch als «Bettensteuer» bezeichnete Übernachtungsteuer nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Normenkontrollverfahren entschieden und die zugrunde liegenden Satzungen für unwirksam erklärt.
Die DB Netz AG ist im Grundsatz nicht verpflichtet, Gehwege zu reinigen, die an ihren Gleisanlagen entlangführen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Damit hatte die Klage des Bahnunternehmens gegen die Kommunalen Betriebe der Stadt Soest überwiegend Erfolg. Die Stadt hatte die Bahn verpflichten wollen, auf ihre Kosten Gehwege im Bereich des Bahnhofs Soest zu reinigen.
Das VG Gießen hatte über zwei Fragestellungen des gegen die Landesgartenschau 2014 gerichteten Bürgerbegehrens zu entscheiden.
In Lübeck wird seit Januar 2012 von den Beherbergungsunternehmern eine
sogenannte «Bettensteuer» in Höhe von fünf Prozent des vom Gast zu zahlenden
Übernachtungsentgelts (abzüglich der Umsatzsteuer) erhoben. Eine Lübecker
Hotelinhaberin ist jetzt mit ihrem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die für die
Bettensteuer verantwortliche Satzung vorläufig außer Kraft setzen wollte. Gegen
eine solche Steuer bestünden keine grundsätzlichen Bedenken, befand das
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Eine Parkanlage kann wegen ihrer Erholungsfunktion eine beitragsfähige Erschließungsanlage
darstellen. Daher sind die Kosten für die Herstellung einer Grünanlage in Berlin-Tiergarten (Tilla-Durieux-Park) vorläufig von den Anliegern zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 17.02.2012 entschieden.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 14.02.2012 einer Klage des Landkreises Kassel stattgegeben, mit der sich dieser gegen die von ihm verlangte Erhöhung der Kreisumlage zur Wehr setzte (Az.: 3 K 936/10.KS). Obwohl der Landkreis durch die Umlagenerhöhung einen finanziellen Vorteil – nämlich höhere Einnahmen – erlange, beeinträchtige ihn die Anweisung des Regierungspräsidiums unzulässigerweise in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, so die Kasseler Richter. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.
Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentliche Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder – im Wettbewerb zu Privaten – auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.11.2012 reicht es dabei aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. Diese, auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2008 (DStR 2008, 615) beruhende, geänderte Sichtweise führt laut BFH zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand. Sie könne sich bei Investitionsmaßnahmen aber auch zugunsten der öffentlichen Hand auswirken, betont das Gericht (Az.: V R 41/10).