Öffentliche Aufträge & Zuwendungen
Wir betreuen öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer und Bieter in Vergabeverfahren und im Zuwendungsrecht.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich „Öffentliche Aufträge“ umfasst unter anderem:
- Beratung von (öffentlichen) Auftraggebern bei der Vorbereitung und der Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht (gemäß GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/A, VOL/A bzw. UVgO)
- Vertretung öffentlicher Auftraggeber in Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und den Vergabesenaten
- Begleitung von Bietern während des gesamten Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu sichern
- Effektive Durchsetzung des Anspruchs der Bieter auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle in Vergabenachprüfungsverfahren
- Beratung in Fragen der Beantragung und der Gewährung von Zuwendungen und Fördermitteln sowie der Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen
- Vertretung von Zuwendungsempfängern im Falle des Widerrufs von Zuwendungsbescheiden und der Rückforderung von Zuwendungen und Fördermitteln
- Begleitung bei Fragen des Umgangs mit Störungen im Zuwendungsverhältnis, z. B. Verdacht auf Subventionsbetrug, Vergaberechtsverstöße des Zuwendungsempfängers, nachträglicher Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen
Aufgrund unserer Expertise stellen wir sicher, dass …
Auftraggeber ihre Investitionen zügig umsetzen können und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren möglichst vermieden werden;
Auftragnehmer/Bieter ihre Chancen optimal nutzen können und etwaige Vergabeverstöße frühzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.