Städte & Gemeinden
Wir haben uns vor allem auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Kommunen spezialisiert.
In diesen Bereichen sind wir Ihre Ansprechpartner:
- Bauplanungsrecht
- Fachplanungsrecht
- Besonderes Städtebaurecht
- Kommunalabgabenrecht
- Kommunalrecht
- Privates Bau- und Architektenrecht
- Umweltrecht
- Vergaberecht
- Vertragsrecht
Über das reine Kommunalrecht hinaus
- begleiten wir die kommunale Bauleitplanung sowie kommunale Bauprojekte und die Baulandentwicklung
- vertreten wir u.a. Städte und Gemeinden in Normenkontrollverfahren, die sich z. B. gegen ihre Bebauungspläne richten
- führen wir Vertragsverhandlungen mit Investoren (Vorhabenträgern) und bereiten den Abschluss städtebaulicher Verträge vor (z. B. Planungskostenübernahmeverträge, Durchführungsverträge, Erschließungsverträge u.v.m.)
- unterstützen wir die kommunale Tätigkeit als Verwaltungsbehörde in vielen Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, z. B. bei der Tätigkeit als Ordnungsoder Gewerbeaufsichtsbehörde sowie in der Führung von Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren
- helfen wir Kommunen bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren und beraten im Recht der Zuwendungen und Subventionen
- beraten wir Kommunen und andere Behörden in umweltrechtlichen Fragestellungen, z. B. bei der Bekämpfung der Luft- oder Lärmbelastung, in allen Fragen zu abfallrechtlichen Anliegen oder zur Sanierung von Altlasten
- beraten und vertreten wir in zivilrechtlichen Angelegenheiten, z. B. bei der Vertragsgestaltung (Bauverträge, Werkverträge, Leasingverträge etc.), der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Amtshaftungsansprüchen) und der Durchsetzung von eigenen Ansprüchen
- bereiten wir gemeindliche Beschlüsse vor und begleiten diese
Insbesondere profitieren unsere Mandanten von dem Zusammentreffen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Expertise in unserer Kanzlei.
Zu unseren Mandanten zählen Städte und Gemeinden, die uns nicht nur mit der Vertretung in ihren rechtlichen Angelegenheiten beauftragen, sondern die sich bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben auf unsere Gutachten und unsere Gestaltungsvorschläge verlassen.