Allgemeine Mandatsbedingungen (Stand 2019)

Die Bearbeitung von Aufträgen, die den Rechtsanwälten SZK PartmbB erteilt werden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen:

1. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

Die Rechtsberatung und Vertretung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

2. Vergütung

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu zahlende Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung, welche Bestandteil des Mandatsvertrages ist. Wird ausnahmsweise eine Vergütung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vereinbart, richten sich die zu erhebenden Gebühren in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert der Angelegenheit.

3. Pflichten der Rechtsanwälte

3.1 Rechtliche Prüfung u. Vertretung

Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

3.2 Verschwiegenheit

Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

3.3 Verwahrung von Geldern

Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten.

3.4 Datenschutz

Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Im Übrigen wird auf die ausgehändigte Datenschutzerklärung verwiesen.

3.5 Weisungen und Informationen

Die Rechtsanwälte unterliegen bei der Bearbeitung des Mandats den Weisungen des Mandanten, soweit deren Beachtung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Berufspflichten der Rechtsanwälte verstößt. Die Rechtsanwälte unterrichten den Mandanten unverzüglich über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.

4. Pflichten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

4.1 Umfassende Information

Der Mandant wird die Rechtsanwälte unverzüglich über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln.

4.2 Zurückhaltung/Abstimmung

Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

4.3 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant wird die Rechtsanwälte rechtzeitig unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, etc. wechselt oder wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist.

4.4 Sorgfältige Prüfung von Schreiben/Schriftsätzen der Rechtsanwälte

Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ergibt sich danach ein Änderungs- oder Ergänzungsbedarf, teilt er diesen den Rechtsanwälten unverzüglich mit.

5. Korrespondenz / Informationsaustausch per Fax

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über diesen Telefaxanschluss mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

6. Korrespondenz / Informationsaustausch per E-Mail / via Internet

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail oder in anderer Weise elektronisch via Internet mandatsbezogene Informationen zusenden. Die Rechtsanwälte sind ferner berechtigt, mit anderen Verfahrensbeteiligten (Gegner, Rechtsanwälte, Gutachter, Behörden usw.) per E-Mail oder in anderer Weise elektronisch via Internet zu korrespondieren, sofern der Mandant dies nicht ausdrücklich untersagt. Im Übrigen gilt Ziff. 5 entsprechend.

Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselter Kommunikation über das Internet (z. B. per E-Mail) keine Vertraulichkeit gewährleistet ist und dass die Wege, die z. B. ein elektronischer Brief durch das Internet nimmt, weder nachvollzogen noch abgesichert werden können, so dass es zu Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfällen etc. kommen kann. Er befreit die Rechtsanwälte vor diesem Hintergrund insofern von ihrer Verschwiegenheitspflicht.

Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und/oder Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit. Es besteht ferner die Möglichkeit, mit den Rechtsanwälten auch per DE-Mail zu kommunizieren. Sowohl aus Gründen des Datenschutzes als auch zur Wahrung der Vertraulichkeit der Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant wird empfohlen, von Signatur- oder Verschlüsselungsverfahren Gebrauch zu machen oder die DE-Mail-Kommunikation zu nutzen. 

7. Datenaustausch / Datenformate

Auf Wunsch des Mandanten kann – insbesondere für den Austausch größerer Datenmengen – auf eine Cloud-basierte Plattform zugegriffen werden (TeamDrive), die durch die Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt wird und allen datenschutzrechtlichen sowie berufsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Wegen des verstärkten Risikos der Übertragung von Viren bei Microsoft Word - Attachments bei der elektronischen Versendung von Informationen (z. B. per E-Mail) sollen Dokumente nach Möglichkeit als Anhang von E-Mails (Attachments) ausschließlich im sogenannten Rich Text Format (Dateiabkürzung: .rtf) oder als Portable Document Format (sog. pdf-Dokument) versandt werden. Dem Mandat ist bekannt, dass vor diesem Hintergrund andere Dateiformate, insbesondere Microsoft Word Dokumente (Dateiabkürzung: .doc bzw. .docx) und zip-Dateien seitens der Rechtsanwälte nicht geöffnet, ausgedruckt oder auf ihren Inhalt kontrolliert werden müssen. Sie gelten als der Kanzlei nicht zugegangen.

8. Ansprechpartner

Benennt der Mandant den Rechtsanwälten ausdrücklich einen Ansprechpartner, erklärt er sich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die mandatsbezogene Korrespondenz und Information ausschließlich über die benannte Person erfolgt. Der Mandant stellt sicher, dass die Informationen erforderlichenfalls an ihn weiter geleitet werden. Wird nichts Gegenteiliges vereinbart, ist der Ansprechpartner befugt, den Rechtsanwälten im Namen des Mandanten Weisungen zu erteilen. Gegenüber dem angegebenen Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte von ihrer anwaltlichen Verschwiegenheit befreit.

9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10. Elektronische Aktenführung

Die Rechtsanwaltsakten werden insbesondere auch in elektronischer Form geführt. Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe werden sämtlicher Posteingang sowie alle Dokumente, die dem Rechtsanwalt vom Mandanten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, eingescannt. Die Korrespondenz mit Gerichten erfolgt – sofern möglich – ausschließlich elektronisch über die hierfür von den Gerichten zur Verfügung gestellten und entsprechend abgesicherten IT-Systeme (EGVP, BeA, DE-Mail).

11. Rechtsschutzversicherung

Die Prüfung, ob für die beauftragte anwaltliche Tätigkeit Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, obliegt allein dem Mandanten. Gleiches gilt für die gesamte Abwicklung des Versicherungsfalls mit der Rechtsschutzversicherung. Die Abwicklung wird nur aufgrund gesonderten Auftrages seitens des Mandanten durch die Rechtsanwälte übernommen, die zur Übernahme dieser Tätigkeiten nicht verpflichtet sind. Diese Tätigkeit der Rechtsanwälte wird – sofern sie von den Rechtsanwälten übernommen wird - auf Grundlage der getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.