OVG Lüneburg: Eilantrag gegen Bestattungswald auch in zweiter Instanz erfolglos

24.04.2019

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung umfassend, nicht nur mit Blick auf Belange der Jagdgenossenschaft, geprüft und bejaht. Weder ein für das Gebiet bestehender Bebauungsplan zur Freihaltung der Landschaft, noch der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde stünden dem Vorhaben voraussichtlich entgegen. Das Vorhaben weise keine Komplexität auf, die die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordert hätte. Artenschutz- und bodenschutzrechtliche Verbote seien nicht verletzt. Belange der Jagdgenossenschaft stünden dem im Außenbereich privilegierten Vorhaben ebenfalls nicht entgegen. Dass sich ihr Jagdbezirk um das Vorhabengebiet verringern werde, müsse sie hinnehmen. Unzumutbare Beeinträchtigungen der Bejagungsmöglichkeit des verbleibenden Bezirks vermochte der Senat nicht zu erkennen.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.