VGH Kassel: Beschwerde nach Beschluss des VG Wiebaden: Tropen Tango Festivals in Wollmerschied darf stattfinden

06.08.2018

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist zu dem Ergebnis gelangt, die Stadt Lorch habe das Festival zu Unrecht untersagt. Zur Begründung führte der Senat aus, das Veranstaltungsverbot erweise sich bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung als rechtswidrig. Entgegen der von der Stadt und dem Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung sei vorliegend nicht von einer sog. konkreten, sondern lediglich von einer abstrakten Gefahr auszugehen. Die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts sei insoweit nicht ausreichend. Dies rechtfertige nicht die Absage der kompletten Veranstaltung.

Ein Schadenseintritt sei im Hinblick auf die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen, die der Veranstalter für die gesamte Dauer der Veranstaltung getroffen habe, aktuell noch treffe bzw. zu treffen habe, nicht als hinreichend wahrscheinlich anzusehen. Ein Flächenbrand entstehe, wenn trockenes Gras, Stroh, Geäst oder Laub durch offenes Feuer, große Hitze oder Funkenflug – insbesondere ausgehend von noch glimmenden Zigaretten – in Brand gerate. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit derzeit sei die Wald- und Flächenbrandgefahr stark erhöht. Hieraus könne allerdings nicht der Schluss gezogen werden, größere Veranstaltungen auf freien Außenflächen brächten deshalb generell die konkrete Gefahr eines solchen Brandes mit sich. Vielmehr sei zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die von technischen Ausrüstungsgegenständen, Auto-Katalysatoren, offenem Feuer, Grillen und Rauchen ausgehenden Gefahren der Brandentstehung so eingedämmt werden können, dass nicht mehr als das allgemein zur Zeit bestehende Brandrisiko übrigbleibe.

Dies sei nach Auffassung des Senats bei Betrachtung aller von dem Veranstalter getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen gelungen.

Unter anderem befinden sich auf dem Camping- und dem Festivalgelände erhebliche Wasservorräte, nach dem letzten Stand insgesamt 128.000 Liter. Das ursprünglich nur für den Campingbereich ausgesprochene Rauchverbot wurde auf das gesamte Festivalgelände ausgeweitet. Um den Bedürfnissen der Raucher dennoch Rechnung zu tragen, hat der Antragsteller neben jeder Bühne eine 5 mal 5 m große Raucherfläche mit Sandboden und Wasser-Aschenbechern hergerichtet. Auch aufgesandete Kochzonen für Campingkocher sind eingerichtet worden. Alle diese Zonen sind mit jeweils zwei Feuerlöschern ausgestattet und werden umfassend kontrolliert. Insgesamt befinden sich 136 Feuerlöscher auf dem gesamten Gelände.

Der Senat hat dem Veranstalter weitere Sicherheitsauflagen gemacht und aufgegeben, bei Verstößen gegen das Rauch-, Grill- und Feuerverbot diese lückenlos mit Platzverweisen zu ahnden.

Außerdem geht der Senat davon aus, dass die auf der Homepage des Festivals angekündigten Feuershows nicht stattfinden.