OVG Berlin-Brandenburg: Kein Anspruch auf Abweichung vom Landesentwicklungsplan für Neubauprojekt auf dem Mausoleumsberg in der Uckermark

17.11.2017

 

Der Mausoleumsberg liegt ca. 700 m von dem Angermünder Ortsteil Görlsdorf entfernt. Durch einen Bebauungsplan der Stadt soll dort im Freiraum auf einer bewaldeten Anhöhe in der Nähe eines Sees im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin die Errichtung eines Forstbetriebsgebäudes mit repräsentativen Wohnungen ermöglicht werden. Diese Planung widerspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2015 zur Siedlungsentwicklung. Nach dessen Konzeption müssen neue Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete anschließen, um einen unerwünschten Flächenverbrauch im bestehenden Freiraum zu vermeiden. Die Erschließungsmaßnahmen für neue Siedlungsflächen können so an die Infrastruktur vorhandener Siedlungsgebiete anknüpfen.

 

 

 

Nach der Entscheidung des 10. Senats hat die Stadt Angermünde keinen Anspruch von diesen Zielen der Raumordnung durch einen Bebauungsplan abweichen zu dürfen. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg habe zu Recht das für die Abweichung erforderliche Einvernehmen wegen einer erheblichen Veränderung des Natur- und Landschaftsbildes im Landschaftsschutzgebiet durch das Bauvorhaben versagt. Durch die Zulassung der Zielabweichung würden die Grundzüge der Planung berührt. Da das Neubauprojekt zudem repräsentative Wohnungen enthalten solle, diene es insoweit auch keinem forstwirtschaftlichen Betrieb zur Waldbewirtschaftung.