Bundesregierung: Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

07.08.2015

Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen.

Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik ist wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können, denn bislang fehlen hierfür valide Daten.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.

Nähere Informationen zur Vergaberechtsmodernisierung finden Sie unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html.