VG Osnabrück: Umweltverbandsklage gegen Schweinemaststall in Melle erfolgreich

06.08.2015

Laut der Urteilsbegründung des Gerichts sei diese Vorprüfung weder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden noch sei ihr Ergebnis nachvollziehbar. Der Landkreis habe es versäumt, sämtliche schon vorhandenen Stallbauten in der Umgebung in die Betrachtung einzubeziehen und den Sachverhalt unzureichend ermittelt. So habe er nicht nur die derzeitige Belastungssituation des geplanten Standortes außer Acht gelassen, sondern auch die nahegelegenen Biotope sowie das Vorkommen der besonders geschützten Feldlerche nicht bzw. nicht nachvollziehbar in seine Betrachtung einbezogen. Darüber hinaus seien artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt, da in Bezug auf das Vorkommen der Feldlerche keine Kompensationsmaßnahmen festgesetzt worden seien. Auch dies habe die Aufhebung der Genehmigung zur Folge.