Bundesregierung beschließt Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts

02.02.2015

Die Vergabeverfahren sollen einfacher werden, so sollen z. B. die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen gekürzt werden. Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren werden leichter möglich sein als bisher. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren so gering wie möglich gehalten werden.

Die bereits heute bestehende Möglichkeit, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen (siehe hierzu auch die Novellierung des Hessischen Vergabegesetzen – unsere Mitteilung vom 15.01.2015), wird gestärkt. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Einzuhalten sind damit insbesondere die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn.

Kommunale Handlungsspielräume im Bereich der Daseinsvorsorge sollen erhalten bleiben. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Kommunen zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder gemeinsam mit anderen Kommunen erbringen können. Dadurch erhalten Kommunen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien soll dafür die Einführung eines zentralen bundesweiten Registers geprüft werden, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter sicherzustellen.

Mit den Eckpunkten zur Reform zeichnet die Bundesregierung die Konturen des Gesetzentwurfes vor, den sie im Frühjahr vorlegen wird. Weitere Informationen des BMWi zum Eckpunktepapier finden Sie hier.