Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept in Kraft getreten

04.08.2014

Nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann ist die Offshore-Windenergie für die zukünftige Energieversorgung von entscheidender Bedeutung. Die Energiegewinnung auf dem Meer biete große wirtschaftliche Chancen weit über den Norden Deutschlands hinaus. Beim Ausbau dieser Zukunftstechnologie sei Deutschland nun einen wichtigen Schritt vorangekommen: Mit dem Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept würden alle bestehenden Sicherheitsvorschriften aus dem Bereich des Bundesverkehrsministeriums für den Bau und Betrieb der Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone zusammengeführt werden. Somit werde ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Planung der Anlagen und für die Beschäftigten der Windparks erreicht.

Mit "Offshore" ist der Bereich im Meer gemeint, der für den Bau und Betrieb von Windparks genutzt wird. Rechtlich muss differenziert werden, ob es sich um das Küstenmeer (bis zwölf Seemeilen; Hoheitsgebiet im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes) oder um die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ; bis 200 Seemeilen und kein Hoheitsgebiet, sondern internationales Gewässer) handelt. Derzeit werden in der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee 116 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 520 Megawatt betrieben. Insgesamt befinden sich neun Windparks mit einer Gesamtleistung von 2.432 Megawatt im Bau. Weitere Baubeginne sind für dieses Jahr geplant.

Ziel der Genehmigungsverfahren der Windparks im Küstenmeer und in der AWZ ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Windenergienutzung und anderen Belangen wie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, dem Meeresumweltschutz, der Fischerei, der Rohstoffgewinnung oder der Landesverteidigung zu schaffen und dadurch potentielle Risiken zu minimieren.