Neue Verordnung zum Verkehrslärmschutz kommt

25.06.2014

So habe sich die Eisenbahn- und Straßenbahntechnik fortentwickelt und es würden neue Fahrzeuge und Fahrbahnbauarten zum Einsatz kommen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden, heißt es in der Verordnung. Da der Schienenbonus abgeschafft wurde, müssten zudem weitergehende Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dafür sei auch der Einsatz und die akustische Berücksichtigung neuer Technik wesentlich. Außerdem seien in der Fachwelt weitere Erkenntnisse über die Schallimmission und Schallausbreitung gewonnen worden.

Den Verordnungsentwurf der Bundesregierung finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 18/1280 (PDF).

Aktuelle Ergänzung:

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 24.06.2014 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, dass der Bundestag auf Änderungen bei der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verzichten soll.

Mit der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (BT-Drs. 18/1280 – PDF, 949 KB) will die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verkehrslärmschutzverordnung einarbeiten. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990 ersetzen.

Der Ausschuss nahm zugleich einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an, in dem u.a. gefordert wurde, dass die Umsetzung der geplanten EU-Lärmschutzrichtlinie nicht zu einer Senkung des Standards der neuen Verordnung führe. Weiter soll die Regierung eine standardisierte Beschreibung des Fahrflächenzustandes in Anlehnung an das Verfahren für das besonders überwachte Gleis entwickeln.

Der Bundestag befasst sich am 27.06.2014 abschließend mit der Verordnung.