Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage tragen

31.03.2012

 

Zu: VG Berlin, Beschluss vom 17.02.2012 - VG 13 L 191.11.

Im Jahr 2003 wurde der Berliner Tilla-Durieux-Park, der im Wesentlichen aus zwei unregelmäßig geneigten Grasskulpturen mit einem breiten Durchgang besteht, auf einer Fläche von 24.000 Quadratmetern fertiggestellt. Die Stadt legte den sich auf etwa drei Millionen Euro belaufenden Erschließungsaufwand auf die Anlieger um. Diese ersuchten das VG um einstweiligen Rechtsschutz.

Das VG meint indes, dass die Heranziehung der Anlieger zu den Kosten rechtens ist. Der Park stelle die Versorgung des Gebiets mit einer Grünanlage sicher. Er diene der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen und habe damit die Funktion eines Gartenersatzes. Insofern komme ihm eine wesentliche Erschließungsfunktion zu. Die touristische Mitnutzung der Fläche sowie das Vorhandensein weiterer Grünflächen in der Umgebung ändere nichts an der Einstufung.