OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Fahrverbot in Umweltzone Berlin

01.01.2012

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Fahrverbot in Umweltzone Berlin

Zu: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.10.2011 - OVG 1 B 4.10; OVG 1 B 5.10; OVG 1 B 6.10

Die Einrichtung der Umweltzone in Berlin ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteilen vom 20.10.2011 in drei Klageverfahren die Berufung zurückgewiesen. Die Umweltzone sei ein geeignetes Mittel, die Einhaltung der auf europarechtlicher Grundlage festgesetzten Luftschadstoffgrenzwerte zu fördern, betonten die Richter und verwiesen auf entsprechende Gutachten.

Die Kläger, Besitzer älterer nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge, rügten vor allem die fehlende Verhältnismäßigkeit der Umweltzone. Das Verbot, die Umweltzone zu befahren, sei nicht geeignet, die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid innerhalb des inneren Berliner S-Bahn-Rings zu reduzieren. Dem folgte das OVG unter Hinweis auf den vom Senat von Berlin beschlossenen Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005 bis 2010 nicht. Auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingeholten Gutachten habe diese davon ausgehen können, dass die Umweltzone ein geeignetes Mittel sei, die Einhaltung der auf europarechtlicher Grundlage festgesetzten Luftschadstoffgrenzwerte zu fördern.

Dafür, dass die Umweltzone zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich sei, weil sie ihren Zweck bereits erfüllt habe, sah der Senat keine durchgreifenden Anhaltspunkte. Auch sei nicht erkennbar, dass sich die Einrichtung der Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 - auch angesichts vorliegender Untersuchungen zu den günstigen Auswirkungen der Umweltzone - im Nachhinein als greifbar falsch erwiesen hätte. Die Revision gegen die Berufungsurteile ist nicht zugelassen worden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 21. Oktober 2011.