Zustimmung zur Änderung der Vergabeverordnung

01.01.2012

Zustimmung zur Änderung der Vergabeverordnung

Am 28.4.2010 stimmte das Bundeskabinett den Wünschen des Bundesrates zur Änderung der Verordnung zur Anpassung Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) zu. Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe-und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe-und Ordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) laut Bundeswirtschaftsministerium nun endgültig verabschiedet.

Das Bundeswirtschaftsministerium gab bekannt, dass es in Zukunft wesentliche Erleichterungen bei den Eignungsnachweisen geben wird, welche bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Unternehmen erbracht werden müssen. Das Ministerium geht davon aus, dass diese Erleichterungen bei etwa 80 % aller Vergabeverfahren Liefer-und Dienstleistungen greifen werden.

Ausschreibungen werden künftig auf einer einzigen Plattform zu finden sein. Die Ausschreibung von Bund, Ländern und Kommunen werden künftig über die Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Der Rechercheaufwand der Unternehmen für Ausschreibungen wird dadurch erheblich reduziert. Vergaberechtsrelevante Bestimmungen der EG-Energiedienstleistungsrichtlinie werden durch den Verordnungsentwurf laut Bundeswirtschaftsministerium umgesetzt. Öffentlichen Auftraggebern wird dadurch ausdrücklich ermöglicht, bestimmte Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen zu berücksichtigen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.