Ausbau des Flughafens Kassel-Calden ist rechtmäßig

01.01.2012

Ausbau des Flughafens Kassel-Calden ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 01.04.2009 (Az.: 4 B 61.08, 4 B 62.08) entschieden, dass der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden zu einem regionalen Verkehrsflughafen ausgebaut werden darf.

Im Juli 2007 hatte das Regierungspräsidium Kassel den Flughafenausbau durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Die hiergegen gerichteten Klagen von Kommunen, Anwohnern und des BUND hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 17.06.2008 (Az.: 11 C 1975/07.T, 11 C 2089/07.T) abgewiesen.

Die beiden letzten noch anhängigen Anträge auf Zulassung der Revision gegen diese Urteile hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit sind die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht