EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Vergabepraxis bei der Abfallentsorgung ein

01.01.2012

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Vergabepraxis bei der Abfallentsorgung ein

Wegen der Vergabepraxis, die die Stadt Bonn im Jahr 1997 bei der Abfallentsorgung an den Tag gelegt hat, muss Deutschland sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, so die EU-Kommission. Am 27.11.2008 kündigte die EU-Kommission an, Klage gegen die Bundesregierung einreichen zu wollen, weil Bonn einen Auftrag für die Entsorgung von Bioabfall ohne vorherige Ausschreibung an ein privates Unternehmen vergeben habe. Dies widerspreche den EU-Binnenmarktvorschriften.

Die Stadt Bonn ist dem 1997 geschlossenen und bis 2016 laufenden Vertrag zufolge verpflichtet, den von dem privaten Vertragspartner angelieferten Haushaltsabfall in ihrer Verbrennungsanlage zu entsorgen. Seinerseits hat sich das private Unternehmen verpflichtet, den von der Stadt angelieferten Bioabfall in seinen Kompostierungsanlagen aufzubereiten. Eine weitere Firma legte Beschwerde ein mit dem Argument, den Bioabfall weit günstiger entsorgen zu können. Daraufhin leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesregierung wegen des Bruchs von EU-Recht ein.

Die Stadt tritt nach Auffassung der Kommission bei der Entsorgung von Bioabfall als Vergabestelle auf, die Dienste auf dem Markt einkauft. Nach den Binnenmarktvorschriften sei die Stadt daher verpflichtet, den Auftrag nach transparenten Verfahren auszuschreiben, die den Markt für den Wettbewerb öffnen und sicherstellen, dass Steuergelder bestmöglich eingesetzt werden. Da in dem Fall der Stadt Bonn keine gütliche Einigung unter anderem über eine vorzeitige Vertragsbeendigung erzielt werden konnte, hat die Kommission beschlossen, die Angelegenheit vor den Gerichtshof zu bringen, da sie über die Einhaltung der EU-Verträge wache. Die Kommission kann grundsätzlich nur gegen Mitgliedstaaten vorgehen, nicht direkt gegen Städte oder Regionen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht