Sachsens Regierung muss geheime Akten des Verfassungsschutzes freigeben

01.01.2012

Sachsens Regierung muss geheime Akten des Verfassungsschutzes freigeben

Der Verfassungsgerichtshof in Sachsen hat mit Urteil vom 29.08.2008 (Az.: Vf. 154-I-07) entschieden, dass Sachsens Regierung in der Affäre um geheime Akten des Verfassungsschutzes Unterlangen an den Untersuchungsausschuss des Landtages herausgeben muss. Die Regierung darf die Übergabe von Unterlagen an den Ausschuss nicht grundsätzlich verweigern und damit dessen Rechte verletzten.

Die Richter waren der Ansicht, dass die parlamentarische Untersuchung im öffentlichen Interesse liegt. Der Landtag müsse die Chance habe, Regierungshandeln zu kontrollieren. Die Untersuchungen müssen sich jedoch laut Urteil auf abgeschlossene Vorgänge beschränken.

Unter dem Stichwort "Sachsen-Sumpf" hatten im Jahr 2007 geheime Verfassungsschutzakten monatelang für Schlagzeilen und Spannungen innerhalb der CDU/SPD-Koalition gesorgt. Angeblich sollten die Akten Verbindungen von Politik, Justiz und Polizei zur organisierten Kriminalität belegen. Die Vorwürfe bezogen sich auf Straftaten wie Korruption oder Amtsmissbrauch. Im Ergebnis erwiesen sich diese Vermutungen als unhaltbar. Externe Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die Akten im Verfassungsschutz bewusst aufgebauscht worden waren und machten auf Mängel in der Behörde aufmerksam.

Auf Betreiben der Opposition hatte 2007 der eingesetzte Untersuchungsausschuss geklagt. Er will mögliche Verfehlungen in der Regierung bei der Kontrolle des Geheimdienstes durchleuchten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht