Nachbesserung der Planfeststellung für die Isar-Staustufen erforderlich

01.01.2012

Nachbesserung der Planfeststellung für die Isar-Staustufen erforderlich

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 27.06.2008 (Az.: 8 B 06.2340 und 8 B 06.2314) über die Genehmigung für eine Stützkraftstufe zur Verhinderung der weiteren Eintiefung der Isar-Flusssohle bei Pielweichs entschieden. Nach dem die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Bund Naturschutz und dem Freistaat Bayern gescheitert waren, verurteilte das Gericht den Freistaat wegen Abwägungsmängeln zur Nachbesserung der Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei Plattling.

Die Klagen des Bund Naturschutz waren allerdings nur teilweise erfolgreich. Laut Gericht fehlte dem Bund Naturschutz die Klagebefugnis, soweit er sich gegen eine dem beklagten Freistaat Bayern zusätzlich für die Ableitung von Wasser erteilte, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gewendet hatte.

Jedoch war nach Auffassung des Gerichts die Klage des Bund Naturschutz erfolgreich, soweit sie die im Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 15.04.2002 enthaltene Planfeststellung betraf. Wegen Abwägungsmängel sei diese nachbesserungsbedürftig. Hier fehlten insbesondere Ausführungen zur Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Bewertung der Kraftwerksnutzung und der Verluste an Retentionsflächen sei außerdem widersprüchlich erfolgt.